Steuersatz nach Region Rumänien

Region auswählen

Die SaaS-Umsatzsteuer in Rumänien verstehen

Rumänien, das 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt hat, erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf den Verkauf von Software as a Service (SaaS) innerhalb seines Hoheitsgebiets. Unternehmen, die SaaS in Rumänien anbieten, müssen bestimmte Mehrwertsteuervorschriften einhalten, z. B. Registrierung, Berechnung des richtigen Satzes und regelmäßige Einreichung von Steuererklärungen. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Feinheiten der SaaS-Umsatzsteuer in Rumänien und ermöglicht es Unternehmen, die Compliance-Anforderungen reibungslos zu erfüllen.

Unternehmen sind verpflichtet, für SaaS-Verkäufe in Rumänien Mehrwertsteuer in Höhe des Standardsatzes von 19,0 % zu erheben und abzuführen. Darüber hinaus müssen sie die vierteljährlichen Meldepflichten einhalten und für rechtzeitige Zahlungen innerhalb der vorgegebenen Fristen sorgen. Für Mehrwertsteuerzwecke ist es von entscheidender Bedeutung, akribische Aufzeichnungen über mindestens 10 Jahre aufzubewahren, einschließlich Rechnungen, Geschäftsbücher, Steuererklärungen, Import-/Exportpapiere, Verträge und Vereinbarungen.

Darüber hinaus schreibt Rumänien die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen vor, was den Prozess rationalisiert und die Transparenz erhöht. Unternehmen können verschiedene Software zur Steuerautomatisierung nutzen oder mit Steuerberatern zusammenarbeiten, um eine effiziente Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu gewährleisten und potenzielle Probleme zu minimieren.

Mosaikbild

Rumänien

Rumänien hat 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt, um die Steuerkonformität zu verbessern und sich an die europäischen Standards anzupassen.

Offizieller Link der Regierung: Agenția Națională de Administrare Fiscală

19.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

9.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books, E-Zeitungen und E-Zeitschriften: Für diese gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 %.

Bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen: Diese Kategorie umfasst Dienstleistungen wie Online-Lernen, Webinare und bestimmte Software-Downloads, die möglicherweise für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8 % infrage kommen.

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen sind steuerbefreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Mehrwertsteuerregistrierung für nicht-rumänische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen

Grundregel: Unternehmen außerhalb Rumäniens, die dort steuerpflichtige digitale Dienstleistungen verkaufen, müssen sich möglicherweise bei den rumänischen Steuerbehörden (AT) für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Unternehmen außerhalb der EU: Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen einen Steuervertreter in Rumänien bestellen, der sich um ihre Mehrwertsteuerregistrierung kümmert.
MOSS-Option: Das Mini-One-Stop-Shop-System (MOSS) ist ein alternatives Verfahren, das die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen vereinfacht, die bestimmte digitale Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen.
MOSS für Unternehmen außerhalb der EU: Wenn ein Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat und in keinem Mitgliedstaat mehrwertsteuerlich registriert ist, kann er Rumänien als Land für seine MOSS-Registrierung wählen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Inhalte & Unterhaltung:

E-Books, Filme, Musik und Bilder (ob gekauft oder gestreamt)
Herunterladbare und Streaming-Musik (ob gekauft oder gestreamt)
Cloud-basierte Software & Services:

Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS)
Webbezogene Dienstleistungen:

Websites
Website-Hosting-Dienste
Internetdienstanbieter
Online-Marketing:

Online-Werbung
Affiliate-Marketing

Strafen

In Rumänien wird eine Strafe von 0,08 % des nicht gezahlten Steuerbetrags für jeden Tag der Nichtzahlung erhoben, beginnend mit dem Tag nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin, wenn Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht angeben oder falsche Angaben machen. Diese Strafe wird von der Steuerbehörde festgesetzt und gilt für wichtige Steuerpflichten, die entweder falsch angegeben oder überhaupt nicht deklariert wurden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

April für das erste Quartal, das am 31. März endet;
Juli für das zweite Quartal, das am 30. Juni endet;
Oktober für das dritte Quartal, das am 30. September endet;
Januar für das vierte Quartal, das am 31. Dezember endet.

E-Rechnungsanforderungen

Ja, obligatorisch für alle B2B-Verkäufe

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Sie müssen die folgenden Aufzeichnungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren:

Rechnungen: Die Rechnungen, die Sie für Waren oder Dienstleistungen senden und empfangen.
Geschäftsbücher: Ihre wichtigsten Finanzunterlagen.
Steuererklärungen: Kopien der von Ihnen eingereichten Steuerformulare.
Import-/Exportpapiere: Dokumente über die Ein- und Ausfuhr von Waren.
Verträge und Vereinbarungen: Alle Vereinbarungen, die Sie in Bezug auf Steuern getroffen haben.
Schreiben vom Finanzamt: Jegliche Kommunikation, die Sie mit dem Finanzamt geführt haben.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Einhaltung der rumänischen Umsatzsteuerbestimmungen für SaaS

SaaS-Unternehmen, die in Rumänien tätig sind, müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen. Zunächst müssen sie sich für die Umsatzsteuer registrieren, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz die Registrierungsschwelle übersteigt. Unternehmen müssen dann den entsprechenden Umsatzsteuersatz auf Grundlage des Standorts des Kunden und der Art der erbrachten Dienstleistung berechnen. So gilt beispielsweise für die meisten SaaS-Transaktionen in Rumänien der normale Umsatzsteuersatz von 19,0 %. Es ist wichtig, sich über mögliche Änderungen der Umsatzsteuersätze auf dem Laufenden zu halten, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten.

Die vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ist eine weitere wichtige Voraussetzung. Diese Erklärungen müssen elektronisch über das Online-Portal der rumänischen Steuerbehörden eingereicht werden. Rechtzeitige Zahlungen der erhobenen Umsatzsteuer sollten innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen, um Strafen zu vermeiden. Für das erste Quartal, das am 31. März endet, ist die Zahlungsfrist beispielsweise der 20. April.

Die Führung umfassender Aufzeichnungen für mindestens 10 Jahre ist für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften unerlässlich. Rechnungen, Geschäftsbücher, Steuererklärungen, Import-/Exportdokumente, Verträge und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Steuern sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Um eine reibungslose Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten, sind rumänische Unternehmen, die B2B-SaaS-Transaktionen durchführen, zur Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Die elektronische Rechnungsstellung erleichtert die Automatisierung, erhöht die Sicherheit und vereinfacht die Kommunikation mit den Steuerbehörden.

Unterstützung mehrerer Währungen

Effektives Management der Umsatzsteuer für SaaS in Rumänien

Die effektive Verwaltung der Umsatzsteuer bei SaaS-Leistungen umfasst mehrere Strategien. Die Implementierung einer zuverlässigen Software zur Automatisierung der Umsatzsteuer kann die Umsatzsteuerberechnung und -einreichung rationalisieren und so wertvolle Zeit und Ressourcen sparen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerexperten kann wertvolle Unterstützung bei komplexen Umsatzsteuervorschriften bieten und die Einhaltung der Compliance-Anforderungen gewährleisten. Um Strafen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich über offizielle Kanäle oder seriöse Quellen über Änderungen der Steuergesetzgebung auf dem Laufenden zu halten.

Für Unternehmen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, kann die Nutzung von Tax-Compliance-Plattformen, die für die Umsatzsteuerverwaltung in mehreren Regionen konzipiert sind, die Bearbeitung von Steuern in verschiedenen Ländern vereinfachen. Diese Plattformen übernehmen in der Regel die Umsatzsteuerregistrierung, die Berechnung von Steuersätzen, die elektronische Rechnungsstellung und das Reporting.

In Rumänien ist es von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie sich der Standort des Kunden auf die Umsatzsteuerpflicht auswirkt. So kann es beispielsweise vorkommen, dass die Umsatzsteuer bei B2C-Transaktionen am Standort des Kunden innerhalb der EU erhoben werden muss. Bei B2C-Transaktionen mit Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU darf jedoch möglicherweise keine Umsatzsteuer erhoben werden. Es ist ratsam, sich mit den Steuerbehörden oder Steuerberatern in Verbindung zu setzen, um die vom Kundenstandort abhängigen Umsatzsteuervorschriften abzuklären.

Durch die konsequente Befolgung dieser Strategien können SaaS-Unternehmen in Rumänien ihr Umsatzsteuermanagement optimieren, Compliance-Risiken reduzieren und ihre finanzielle Integrität wahren.

Bereit anzufangen?

Wir haben die Reise bereits hinter uns, die Sie gerade antreten. Lassen Sie uns unsere 18-jährige Erfahrung mit Ihnen teilen und Ihre globalen Träume gemeinsam verwirklichen.

Mit einem Experten sprechen
Mosaikbild
de_DEDeutsch