Steuersatz nach Region Israel

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Einhaltung der Mehrwertsteuer für SaaS-Unternehmen in Israel

SaaS-Unternehmen in Israel unterliegen der Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Standardsatz der Mehrwertsteuer in Israel beträgt 17 %, und Unternehmen sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn ihr Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Die Registrierung und Einhaltung der Mehrwertsteuer ist für SaaS-Unternehmen, die in Israel tätig sind, von entscheidender Bedeutung, da die Nichteinhaltung erhebliche Strafen und Bußgelder nach sich ziehen kann.

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Israel

Israel führte 1976 ein Mehrwertsteuersystem ein, um seine Steuerverwaltung zu modernisieren und die Steuereinnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Israel Tax Authority

17.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Für keine digitalen Güter oder Dienstleistungen gibt es in Israel einen ermäßigten Steuersatz.

Steuerbefreite Produktkategorien

In Israel sind keine bestimmten Kategorien digitaler Güter oder Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Vor der Lieferung steuerpflichtiger Güter oder Dienstleistungen in Israel ist eine Registrierung erforderlich.

Online-Registrierung möglich

Nein

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Für ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen in Israel anbieten, ist für den Registrierungsprozess eine manuelle Einreichung über einen lokalen Steuervertreter erforderlich. Das bedeutet, dass ein lokaler Steuervertreter ernannt werden muss, der alle Mehrwertsteuerangelegenheiten im Namen des Unternehmens regelt. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören die Registrierungsbescheinigung des Unternehmens, der Personalausweis des lokalen Vertreters und ein ausgefülltes Formular zur Mehrwertsteuerregistrierung (Formular 821). Diese Dokumente sind bei der Mehrwertsteuerbehörde in Israel einzureichen. Nach Bearbeitung und Genehmigung der Registrierung wird von der israelischen Steuerbehörde eine Mehrwertsteuernummer vergeben.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Cloud-basierte Dienste
Fernunterrichts- und E-Learning-Dienste
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Online-Werbedienste
Online-Beratungs- und Berufsdienstleistungen (z. B. Rechts-, Finanzberatung)
Online-Marktplätze
Telekommunikationsdienste
Fernseh- und Rundfunkübertragungen
Webhosting und Website-Wartungsdienste

Strafen

Strafe für verspätete Registrierung - 1 % des steuerpflichtigen Umsatzbetrags.

Bei verspäteter Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und -zahlungen können Geldstrafen und Strafen verhängt werden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich oder zweimonatlich

Abgabetermin

Bis zum 15. Tag des Monats, der auf das Ende des Berichtszeitraums folgt

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Transaktionsunterlagen für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren aufzubewahren, und diese Unterlagen sollten den Steuerbehörden in Israel zur Prüfung zugänglich sein.

Anleitungen: Israel SaaS MwSt.

Schritt: 1 Schwellenwert

Die Mehrwertsteuer wird durch das Mehrwertsteuergesetz von 1975 geregelt.
Es gibt keine formale Registrierungsschwelle, 0 NIS (Null). Nicht ansässige Lieferanten müssen sich möglicherweise registrieren, wenn sie steuerpflichtige Dienstleistungen in Israel erbringen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nicht ansässige Lieferanten können sich bei der israelischen Steuerbehörde als „ausländische Händler“ („Foreign Dealers“) registrieren. Die Bestellung eines lokalen Vertreters kann je nach den Umständen erforderlich sein.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Umsatzsteuernummer wird von der israelischen Steuerbehörde (ITA) ausgestellt. Nichtansässige werden typischerweise als „ausländische Händler“ registriert.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Israel beträgt 17%. 

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 17%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt. Beim Verkauf an einen in Israel registrierten „Händler“ ist der Käufer für die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer (Reverse-Charge-Verfahren) verantwortlich. Der ausländische Verkäufer berechnet keine Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegt.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der ausländische Anbieter muss Privatpersonen den Standard-Mehrwertsteuersatz berechnen und diesen an die ITA abführen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Mehrwertsteuer wird vom Verkäufer nicht erhoben. Auf der Rechnung muss angegeben werden, dass der Reverse-Charge-Mechanismus gilt. Der Verkäufer muss die USt-ID des Käufers über das Online-Validierungstool der ITA überprüfen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss enthalten sein:

  • Lieferantenname & -adresse
  • USt-ID des Lieferanten, Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Name & Adresse des Käufers
  • USt-ID des Käufers (für B2B)
  • Leistungsbeschreibung (SaaS/Digital)
  • Gesamtbetrag
  • Währung (USD/EUR erlaubt, aber die Mehrwertsteuer muss für die Meldung in ILS umgerechnet werden).

Wichtig: Für B2B-Transaktionen über 10.000 NIS (ab Januar 2026) muss eine ITA-Zuteilungsnummer über das Freigabesystem “Israel Invoice” eingeholt werden.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden monatlich oder zweimonatlich eingereicht (vom ITA basierend auf dem Umsatz festgelegt).

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern werden bis zum 15. Tag des Folgemonats für Standardberichte eingereicht; der 23. Tag für detaillierte elektronische Berichte (über das ITA-Webportal).

Schritt: 3 Einreichung

Steuern werden elektronisch über das SHAAM-Portal (ITA Processing Center) eingereicht. Zahlungen erfolgen in der Regel über den lokalen Vertreter über autorisierte israelische Banken.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen müssen in Israel für mindestens 7 Jahre ab dem Ende des Steuerjahres zur Einsichtnahme zugänglich sein. 

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Verwaltung der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Israel kann komplex sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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