Steuersatz nach Region Jordanien

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Jordanien erhebt eine standardmäßige 16%ige allgemeine Umsatzsteuer (GST) – die ähnlich wie ein traditionelles Mehrwertsteuer-System funktioniert – und die vom Income and Sales Tax Department (ISTD) verwaltet wird. Gemäß den Regeln, die über ein dediziertes E-Commerce-Compliance-Portal festgelegt wurden, sind nichtansässige Anbieter von digitalen Produkten und elektronischen Dienstleistungen an jordanische Verbraucher verpflichtet, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren und diese abzuführen, ungeachtet lokaler monetärer Schwellenwerte. Die Einhaltung erfolgt in einem zweimonatlichen Meldezyklus, und inländische Steuerzahler müssen sich in das nationale elektronische Rechnungssystem JoFotara integrieren, das im Rahmen eines gestaffelten Freigabemodells für alle Wirtschaftsbereiche vollständig verpflichtend wurde.

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Jordanien

Jordanien wendet eine Allgemeine Verkaufssteuer (GST) an, die in ihrer Funktionsweise der Mehrwertsteuer ähnelt, und zwar mit einem Standardsatz von 16 %. Für bestimmte Telekommunikationsdienste gilt ein Sondersatz von 24 %. Ausländische Anbieter digitaler Dienste für jordanische Verbraucher nutzen ein dediziertes Online-Compliance-Portal, das Anfang 2024 eingeführt wurde.

Offizieller Link der Regierung: Abteilung für Einkommen- und Umsatzsteuer (ISTD)

16.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja (allgemeines GST Reverse-Charge-Verfahren für importierte Dienstleistungen gemäß dem jordanischen GST-Gesetz)

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nach Überschreiten von 30.000 JOD für Dienstleistungen im Jahresumsatz

Online-Registrierung möglich

Ja (spezielles Portal für ausländische digitale Dienste Anfang 2024 über ISTD eingeführt)

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch 

Registrierungsverfahren

Ausländische digitale Anbieter: spezielles Compliance-Portal über ISTD; ansässige Unternehmen registrieren sich über den Standard-ISTD-Prozess

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Ausländische digitale Dienste 

Strafen

Strafen für verspätete Einreichung gemäß ISTD;

Strafe für verspätete Einreichung der Körperschaftsteuer JOD 1.000 (Aktiengesellschaften) / JOD 300 (andere Unternehmen) — GCT-spezifische Strafen gemäß ISTD-Plan

Registrierungsschwelle

JOD 30.000 Jahresumsatz

Einreichungsintervall

Zweimonatlich

Abgabetermin

Gemäß ISTD-Plan (alle zwei Monate)

E-Rechnungsanforderungen

ja 

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

4 Jahre

Anleitungen: Jordaniens SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Jordaniens Besteuerung digitaler Dienstleistungen basiert auf dem General Sales Tax Law Nr. (6) von 1994 in seiner geänderten Fassung (einschließlich Aktualisierungen bis 2023). Das Income and Sales Tax Department (ISTD) führte 2024 ein administratives E-Commerce-Framework und ein Online-Registrierungsportal für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ein, das ausländischen Anbietern ermöglicht, die GST für digitale Transaktionen in Jordanien zu registrieren, einzureichen und abzuführen.

 

Die obligatorische Registrierungsschwelle für den Dienstleistungssektor beträgt JOD 30.000 innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Nicht ansässige digitale Dienstleister, die diesen Wert überschreiten, müssen sich registrieren.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nichtansässige ohne lokale Niederlassung können sich über die ISTD E-Commerce Platform registrieren. Eine lokale Gründung ist für SaaS-Anbieter, die aus der Ferne verkaufen, nicht erforderlich.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Registrierte Unternehmen erhalten von der ISTD eine Steueridentifikationsnummer (TIN).

Schritt: 1 Standardsatz

Der reguläre Satz der allgemeinen Verbrauchssteuer (GCT) beträgt 16 %.

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie bitte die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 16 % 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt. Beim Verkauf an ein GST-registriertes Unternehmen in Jordanien verlagert der Reverse Charge Mechanismus (RCM) die Steuerschuld auf den Käufer. Der Verkäufer zieht die 16 % GST nicht ein, wenn der Käufer eine gültige TIN.a vorlegt.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Verkäufer muss 16 % GST am Verkaufsort berechnen und an das ISTD abführen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die GST wird in der Regel nicht vom ausländischen Verkäufer berechnet; der jordanische Geschäftskunde verbucht sie über RCM. Sie müssen die TIN des Käufers überprüfen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Pflichtfelder:
1) Name des Lieferanten & Adresse
2) TIN des Lieferanten
3) Fortlaufende Rechnungsnummer
4) Ausstellungsdatum
5) Beschreibung der Dienstleistungen (SaaS)
6) Käufername & TIN (für B2B)
7) Gesamtbetrag, und 8) GST-Betrag/Satz.

 

Hinweis: Jordaniens JoFotara E-Rechnungs-Mandat (2025) erfordert digitale Übermittlung/Validierung für lokale Entitäten.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden monatlich, in der Regel zweimonatlich (alle zwei Monate) für die GST, eingereicht.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Einreichungsfrist liegt innerhalb eines Monats nach dem Ende des Steuerzeitraums (z.B. ist die Frist für den Zeitraum Jan-Feb der 31. März).

Schritt: 3 Einreichung

Einreichung über das ISTD E-Commerce Portal. Zahlungen erfolgen typischerweise über eFAWATEERcom oder per Banküberweisung mittels IBAN.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen müssen für mindestens 4 Jahre aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Jordaniens Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record, übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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