Steuersatz nach Region Peru

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Umsatzsteuer in Peru: Ein vollständiger Überblick

In Peru unterliegen SaaS-Unternehmen der allgemeinen Umsatzsteuer (Impuesto General a las Ventas, IGV) in Höhe von 18 %. Diese Steuer gilt für alle in Peru erbrachten digitalen Dienstleistungen, einschließlich Software-Downloads, Online-Speicher und Streaming-Dienste. Sie wurde 1991 im Rahmen einer größeren Anstrengung zur Straffung des Steuersystems und zur Erhöhung der Einnahmen eingeführt. Die IGV wurde 1986 eingeführt und ist eine Mehrwertsteuer, d. h. sie wird auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs erhoben. Der aktuelle Satz der IGV wurde 1991 festgelegt und ist seitdem unverändert geblieben.

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Peru

Peru führte 1991 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

18.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Bestimmte Lehrmaterialien können in einigen Fällen von einem reduzierten Steuersatz profitieren.

Steuerbefreite Produktkategorien

Unternehmen mit Sitz außerhalb Perus, die direkt an peruanische Verbraucher (B2C) verkaufen, müssen keine Mehrwertsteuer erheben.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald ein Verkauf abgeschlossen wurde.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um eine RUC-Nummer zu erhalten, müssen Sie diese online oder persönlich über den Virtual Party Table (MPV) beantragen. Sie können den Antrag selbst, durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen bevollmächtigten Dritten einreichen. Um den Antrag abzuschließen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Streaming oder Download von Filmen, Musik, E-Books und anderen digitalen Inhalten.
Online-Spiele und In-App-Käufe
Software-Downloads und Cloud-basierte Dienste (SaaS, PaaS, IaaS)
Online-Werbung und Marketingdienstleistungen
Online-Marktplätze und -Plattformen
Social-Media-Plattformen und Kommunikationstools
Webhosting und Domainregistrierungsdienste
Online-Bildungsdienste wie E-Learning und Webinare
Online-Beratungen und professionelle Dienstleistungen
Digitale Abonnements und Mitgliedschaften
Online-Ticket- und Buchungsservices

Strafen

Werden steuerpflichtige Umsätze in Panama nicht deklariert, wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 % des Mehrwertsteuerbetrags fällig, zuzüglich einer zusätzlichen monatlichen Gebühr von 1,2 % (berechnet mit 0,04 % täglich). Kleinere Unternehmen können möglicherweise eine dreimonatige Nachfrist beantragen.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Innerhalb der ersten 10 Werktage des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Dokumente müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden:

Rechnungen (einschließlich elektronischer Rechnungen)
Gutschriften und Lastschriften
Import- und Exportdokumentation
Sonstige relevante Dokumente im Zusammenhang mit Transaktionen
Hauptbuch
Kassenbuch
Kontoauszüge
Journalbuchungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuertransaktionen
Kopien der eingereichten Umsatzsteuererklärungen
Nachweis der Umsatzsteuerzahlung

Anleitungen: Peru SaaS Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Dezember 2024 verlangt Peru von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in
Peru die Registrierung für und die Erhebung der Umsatzsteuer, unabhängig von der Höhe des Umsatzes.

Kein Mindestschwellenwert. Die Registrierung ist ab dem ersten B2C-Verkauf an einen peruanischen Einwohner verpflichtend (ca. PEN 0 / USD 0).

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nichtansässige registrieren sich über die virtuelle SUNAT-Plattform (RUC der Nicht-Ansässigen). Für dieses spezifische digitale Regime ist keine lokale Einheit oder kein Fiskalvertreter mit lokaler Adresse erforderlich.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Das RUC (Registro Único de Contribuyentes), ausgestellt von der SUNAT (Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Peru beträgt insgesamt 18 % (gültig ab 1. Jan. 2026: IGV 14 % + IPM 4 %).

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: 

Steuerbetrag = Nettopreis x 18 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Es gilt: Wenn der Käufer ein peruanisches Unternehmen ist (RUC beginnt mit 10 oder 20), zieht der Verkäufer keine Mehrwertsteuer ein. Der Käufer führt die Mehrwertsteuer selbst ab und zahlt sie an SUNAT.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der nicht ansässige Verkäufer muss die Mehrwertsteuer gemäß der Regelung für nicht ansässige digitale Dienstleistungen berechnen und einziehen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine gültige RUC vorlegt und Geschäftstätigkeiten ausübt.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Für Nichtansässige werden vereinfachte digitale Rechnungen akzeptiert. Pflichtfelder:

  • Rechtlicher Name des Lieferanten & Steuer-ID (aus dem Heimatland)
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungsbeschreibung (SaaS/Digital)
  • Name des Käufers/RUC (für B2B)
  • Gesamtbetrag & Währung (USD oder PEN).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sind monatlich einzureichen.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sollten innerhalb der ersten 10 Werktage des Folgemonats eingereicht werden.

Schritt: 3 Einreichung

Die Steuern sollten über das Virtuelle Formular Nr. 0623 (IGV – Digital Economy) über das SUNAT-Portal eingereicht werden. Zahlungen können in USD (via SWIFT/NPST) oder PEN (per Kredit-/Debitkarte) geleistet werden. Die Währungswahl muss in der Januar-Erklärung getroffen und für das ganze Jahr beibehalten werden.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Dokumente müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden (von großen Unternehmen für digitale Beweismittel empfohlen).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die peruanische Mehrwertsteuerregistrierung und Steuervertretung kann komplex sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und kümmert sich um diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und steuerlichen Vertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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