Steuersatz nach Region El Salvador

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

SaaS Mehrwertsteuer & E-Invoicing in El Salvador: Ein Leitfaden zur Compliance

SaaS-Unternehmen, die in El Salvador tätig sind, unterliegen einer Mehrwertsteuer (MwSt.) von 13 %, die 1992 eingeführt wurde, um die Steuerkonformität zu verbessern und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen. Da keine digitalen Güter oder Dienstleistungen davon ausgenommen sind, müssen Unternehmen die Mehrwertsteuer auf alle SaaS-Verkäufe sorgfältig erfassen und melden. Die Mehrwertsteuererklärungen werden jährlich eingereicht, wobei die Zahlungen jeweils bis zum 30. April fällig sind. Um eine nahtlose Compliance zu gewährleisten, müssen Unternehmen Rechnungen, Gutschriften/Lastschriften, Import-/Exportdokumente, Aufzeichnungen über gelieferte/erhaltene Waren und Dienstleistungen sowie Kopien von ausgestellten/erhaltenen Steuerrechnungen mindestens 5 Jahre lang aufbewahren. El Salvador schreibt die elektronische Rechnungsstellung vor, was den Einsatz zertifizierter Systeme für die elektronische Rechnungsstellung erforderlich macht.

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El Salvador

El Salvador führte 1992 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuerkonformität zu verbessern und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Ministerio de Hacienda

13.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz in El Salvador

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen sind in El Salvador von der Steuer befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Derzeit gibt es keine spezifischen Regelungen für digitale Dienstleistungen von nicht ansässigen Anbietern.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht spezifiziert

Registrierungsverfahren

Stellen Sie zunächst alle notwendigen Dokumente zusammen, einschließlich Ihres Ausweises (Reisepass oder Personalausweis), des Nachweises über die Gewerbeanmeldung und aller relevanten rechtlichen Dokumente. Beantragen Sie anschließend eine Steuernummer (NIT) beim Finanzministerium. Füllen Sie dann das von der Steuerbehörde (DGII) bereitgestellte Formular zur Mehrwertsteuerregistrierung aus. Reichen Sie dieses Formular zusammen mit Ihren Unterlagen beim Finanzamt (DGII) ein. Nach der Einreichung prüft die Steuerbehörde Ihren Antrag. Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Mehrwertsteuernummer.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Software und Anwendungen: Herunterladbare Software, mobile Apps und Software as a Service (SaaS).
Digitale Medien: E-Books, digitale Musik, digitale Videos und Online-Zeitungen oder -Zeitschriften.
Online-Dienste: Cloud-Speicherdienste, Webhosting-Dienste und Online-Gaming.
Digitale Inhalte: Virtuelle Güter in Spielen, digitale Kunst und andere digitale Dateien oder Produkte.

Strafen

Bei verspäteter Einreichung, Nichteinreichung, zu niedriger Meldung oder Steuervermeidung/-hinterziehung werden Strafen verhängt.

Bei Nichteinhaltung formaler Anforderungen werden ebenfalls Strafen verhängt.

Bei Nichtregistrierung oder verspäteter Registrierung werden Strafen fällig.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Jährlich

Abgabetermin

Innerhalb der ersten 10 Arbeitstage des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Unterlagen sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden: Rechnungen für Verkäufe und Einkäufe
Gutschriften und Lastschriften
Import- und Exportdokumentation
Aufzeichnungen über alle gelieferten und empfangenen Waren und Dienstleistungen
Alle erhaltenen Steuerrechnungen
Kopien der ausgestellten Steuerrechnungen

Anleitungen: El Salvador SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Für lokale Unternehmen ist die Registrierung obligatorisch, wenn der Jahresumsatz 5.714,28 USD (SVC 50.000) übersteigt oder die Gesamtaktiva 2.285,71 USD übersteigen. Für nicht ansässige SaaS-Anbieter ohne feste Betriebsstätte gibt es keinen vereinfachten Registrierungsweg; die Steuer wird im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vom Käufer abgewickelt.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Verwaltet durch das Ministerio de Hacienda (Finanzministerium) über die Dirección General de Impuestos Internos (DGII).

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Steuer-IDs sind die NIT (Número de Identificación Tributaria) und die NRC (Número de Registro de Contribuyente), ausgestellt von der DGII.

Schritt: 1 Standard-Mehrwertsteuersatz (IVA)

Der Standard-Mehrwertsteuersatz (IVA) in El Salvador beträgt 13 %.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: 

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 13 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Es gilt für alle grenzüberschreitenden digitalen B2B-Dienstleistungen. Der lokale Geschäftsempfänger ist für die “Selbstveranlagung” und die Abführung der 13% Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde verantwortlich. Der ausländische SaaS-Anbieter muss sich nicht vor Ort registrieren oder Mehrwertsteuer erheben.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Nicht ansässige SaaS-Anbieter ohne physische Präsenz sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer von einzelnen Verbrauchern zu erheben. Die Steuer ist technisch gesehen als “Dienstleistungsimport” fällig, die Durchsetzung bleibt jedoch auf lokaler Ebene (oft über zukünftige Bankquellensteuer-Vorschriften).

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Der Anbieter sollte auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausweisen. Die Rechnung sollte nur über den Nettobetrag ausgestellt werden, und der Käufer wendet das Reverse-Charge-Verfahren an.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Für grenzüberschreitende SaaS muss die Rechnung Folgendes enthalten:

  • Name/Adresse des Lieferanten
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen
  • Stückpreis und Gesamtbetrag (in USD)
  • Steuernummer des Käufers (NIT/NRC), damit dieser das Reverse-Charge-Verfahren anwenden kann.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern müssen jährlich eingereicht werden. 

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern müssen innerhalb der ersten 10 Arbeitstage des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats eingereicht werden.

Schritt: 3 Einreichung

Erklärungen werden elektronisch über das Portal „Declaración en Línea“ auf der Webseite des Ministerio de Hacienda eingereicht. Zahlungen erfolgen über autorisierte lokale Banken oder Online-Banking.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen müssen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (von 5 auf 10 Jahre verlängert nach den E-Rechnungs-Reformen von 2022).

• Ministerio de Hacienda (Offizielle Website)
• Ley del Impuesto a la Transferencia de Bienes Muebles y a la Prestación de Servicios (IVA)

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in El Salvador kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und kümmert sich um diese komplexen Aufgaben, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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