Steuersatz nach Region Malta

Region auswählen

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

SaaS-Umsatzsteuer in Malta verstehen: Ein Leitfaden für Unternehmen

Malta liegt am Scheideweg des Mittelmeers und verfügt über eine robuste digitale Wirtschaft. Da SaaS-Unternehmen an diesem strategischen Standort florieren, ist es von entscheidender Bedeutung, sich mit den komplexen Regelungen der Mehrwertsteuer (MwSt.) vertraut zu machen. In diesem Leitfaden befassen wir uns mit den Feinheiten der SaaS-Umsatzsteuer in Malta und vermitteln Unternehmen praktisches Wissen und umsetzbare Erkenntnisse, um die Einhaltung der Vorschriften nahtlos zu gewährleisten.

Malta hat seinen Steuerrahmen an die europäischen Vorschriften angepasst und 2004 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt. Der Mehrwertsteuersatz für SaaS und andere digitale Dienstleistungen beträgt derzeit 18 %, während für bestimmte Kategorien ein ermäßigter Satz von 5 % gilt. Die Kenntnis dieser Sätze ist für eine korrekte Steuerberechnung und -meldung unerlässlich.

Die Einhaltung der SaaS-Umsatzsteuerregelungen in Malta beinhaltet die Beachtung spezifischer Einreichungs- und Zahlungsanforderungen. Unternehmen müssen vierteljährlich Mehrwertsteuererklärungen einreichen, wobei Zahlungen bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach dem Steuerzeitraum fällig sind. Das Führen akribischer Aufzeichnungen, wie Rechnungen und Belege, ist entscheidend, mit einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Obwohl die E-Rechnungsstellung derzeit nicht verpflichtend ist, kann ihre Einführung die Buchhaltungsprozesse optimieren und die Effizienz steigern.

Mosaikbild

Malta

Malta hat 2004 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt, um seinen Steuerrahmen an die europäischen Vorschriften anzupassen.

Offizieller Link der Regierung: CFR

18.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

5.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Es gibt keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz.

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen sind befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Unternehmen mit Sitz im Ausland können die Mehrwertsteuerregistrierung beantragen, indem sie einen Antrag per Post an die Zentrale des Mehrwertsteueramtes senden oder ihn online über die Website des Mehrwertsteueramtes einreichen. Das maltesische Mehrwertsteueramt verlangt, dass die entsprechenden Formulare ausgefüllt und zusammen mit den folgenden Dokumenten eingereicht werden:

Kopie der Satzung.
Kopie der Eintragungsbescheinigung im Handelsregister.
Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Geschäftsführers, der den Antrag auf Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterzeichnet.
Die Registrierung dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Nach erfolgter Registrierung erhält das Unternehmen eine eindeutige maltesische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Alle EU-Mitgliedstaaten haben ein festes Format für ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, und in Malta variiert das Format je nach Registrierungskategorie.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Ein digitales Produkt ist jeder Artikel, der in einem elektronischen Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Diese Waren oder Dienstleistungen werden vom Kunden per E-Mail, Download aus dem Internet oder durch Einloggen auf eine Website empfangen.

Zu den elektronischen Dienstleistungen gehören:

Website-Bereitstellungsdienste.
Webhosting.
Fernwartung von Software und Geräten.
Bereitstellung und Aktualisierung von Software.
Bereitstellung von Bildern, Texten, Informationen und Datenbankzugriff.
Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen.
Bereitstellung von politischen, kulturellen, künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen und Unterhaltungssendungen und -veranstaltungen.
Bereitstellung von Fernunterricht.

Strafen

In Malta beinhalten die Mehrwertsteuerstrafen bei Nichteinhaltung eine feste Strafe von 20 EUR für jeden Monat der verspäteten Registrierung, wobei zusätzliche Geldstrafen auf der Grundlage der fälligen Mehrwertsteuer erhoben werden, wobei die Strafe 250 EUR nicht übersteigen darf, wenn die fällige Mehrwertsteuer 2.000 EUR oder weniger beträgt, oder 20 % der fälligen Mehrwertsteuer, wenn sie 2.000 EUR übersteigt. Bei verspäteter Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen können Strafen in Höhe von 20 EUR pro Tag oder 1 % Zinsen auf die nicht gezahlte Mehrwertsteuer anfallen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Mehrwertsteuererklärungen wird eine Strafe von 20 % der zu niedrig ausgewiesenen Ausgangsmehrwertsteuer oder der zu hoch ausgewiesenen Vorsteuer erhoben, die auf 10 % reduziert werden kann, wenn die Korrektur vor einer vorläufigen Bewertung erfolgt. Geldstrafen für schwere Vergehen können zwischen 700 EUR und 10.000 EUR liegen, wobei auch Freiheitsstrafen möglich sind, und zusätzliche Geldstrafen können verhängt werden, wenn der gefährdete Steuerbetrag 100 EUR übersteigt, was die Bedeutung einer rechtzeitigen und korrekten Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften unterstreicht.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Der 15. Tag des zweiten Monats nach dem Steuerzeitraum

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Rechnungen müssen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden und alle relevanten Dokumente müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden

Leitfäden: Malta SaaS MwSt.

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Mai 2004 verlangt Malta von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Malta, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag. Diese Pflicht wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Malta eine Umsatzsteuer-Registrierungsgrenze von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Diese Grenze gilt nicht für Unternehmen außerhalb der EU.

• Nicht ansässige/ausländische SaaS: 0 € (Nullschwelle). Die Registrierung ist ab dem ersten Euro obligatorisch, der an einen maltesischen Verbraucher (B2C) verkauft wird.
• EU-weit: 10.000 €.
• Inländisch: 20.000 €.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nicht-EU-Unternehmen registrieren sich über den VAT One-Stop Shop (OSS) – Non-Union Scheme in jedem EU-Mitgliedstaat oder direkt bei der Malta Tax and Customs Administration (MTCA) unter Verwendung des Formulars CFR02 für Nichtansässige.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (beginnend mit “MT”) wird von der MTCA ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Malta beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 18 % (für SaaS/elektronische Dienstleistungen).

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: 

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 18 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt für alle grenzüberschreitenden B2B SaaS-Verkäufe. Ist der maltesische Käufer umsatzsteuerregistriert, berechnet der Verkäufer keine Mehrwertsteuer; der Käufer meldet die Steuer in Malta selbst an.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Verkäufer muss den maltesischen Standard-Mehrwertsteuersatz (18 %) zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnen und diesen vom Verbraucher einziehen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer wird vom Verkäufer nicht berechnet, wenn eine gültige maltesische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben wird. Die Rechnung muss “Reverse Charge” ausweisen und die USt-IdNr. des Käufers enthalten.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes enthalten: 

 

• Name & Adresse des Lieferanten
• USt-IdNr. des Lieferanten (MT…)
• Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer
• Ausstellungsdatum & Lieferdatum
• Käufername & Adresse
• Beschreibung: “SaaS/Digital Services”
• Nettopreis, MwSt-Satz (18%) und Steuerbetrag in EUR
• Wenn B2B: USt-ID des Käufers + “Reverse Charge”-Hinweis.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden eingereicht:

 

  • Quartalsweise (Standard)
  • Monatlich (bei hohem Umsatz oder auf Anfrage).

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sind bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach dem Steuerzeitraum einzureichen (z.B. Q1 fällig am 15. Mai). Online-Einreichungen können eine 7-tägige Verlängerung bis zum 22. erhalten.

Schritt: 3 Einreichung

Steuern werden über das MTCA Online Services Portal eingereicht. Zahlung per SEPA-Überweisung oder über das CFR Payment Gateway.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Elektronische Aufzeichnungen und Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Maltas Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese komplexen Aufgaben, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

Überfordert von der SaaS-Umsatzsteuerkonformität?

Unser Team von SaaS-Steuerexperten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

Mosaikbild
de_DEDeutsch