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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Dänemarks SaaS-Mehrwertsteuerlandschaft: Ein Leitfaden zur Compliance für Unternehmen

SaaS-Unternehmen in Dänemark unterliegen dem Mehrwertsteuersystem (MwSt.) der Europäischen Union, das seit 1967 besteht. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer in Dänemark beträgt 25 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS. Bestimmte Bildungsmaterialien können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Dänemark keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Unternehmen müssen vierteljährlich oder halbjährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, und die Zahlungsfrist endet innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende. Eine genaue Buchführung ist von entscheidender Bedeutung, da Unternehmen verpflichtet sind, digitale Kopien von Rechnungen und Quittungen für 10 Jahre ab dem Datum der Leistungserbringung aufzubewahren. Darüber hinaus schreibt Dänemark die elektronische Rechnungsstellung für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften vor. Durch das Verständnis dieser Vorschriften und die Einführung bewährter Verfahren, wie z. B. die Beratung von Steuerexperten und die Nutzung von E-Invoicing-Lösungen, können SaaS-Unternehmen die dänische Mehrwertsteuerlandschaft effizient bewältigen.

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Dänemark

Dänemark führte das EU-Mehrwertsteuersystem 1967 ein und konzentrierte sich dabei auf die Aufrechterhaltung einer robusten und effizienten Steuerverwaltung.

Offizieller Link der Regierung: https://skat.dk/en-us/businesses/vat

25.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsmaterialien können befreit sein

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Steuerpflichtige müssen sich über das Regierungsportal mithilfe von „E-tax for businesses“ („TastSelv Erhverv“) registrieren. Folgende Informationen müssen den Steuerbehörden bei der Registrierung vorgelegt werden:

Für Steuerpflichtige, die außerhalb der Europäischen Union registriert sind (Nicht-Unionsregelung):

Vollständige Unternehmensinformationen: Firmenname, Handelsname (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse, Website, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Nationale Steuernummer (falls zutreffend).
Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Geschäftssitz hat.
Internationale Bankkontonummer (IBAN) und BIC.
Eine elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige innerhalb der Union nicht für die Umsatzsteuer registriert ist.
Datum der Aufnahme der Nutzung der Regelung.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify erworben oder über Dienste wie Amazon Prime abgerufen werden, werden in Steuerunterlagen als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ eingestuft.
Herunterladbare und Streaming-Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3 kaufen oder Musikdienste nutzen.
Cloudbasierte Software und As-a-Service-Produkte, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS).
Websites, Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter.
Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Wenn die Erklärung nicht eingereicht wird, wird der geschuldete Betrag geschätzt, was zu einer Geldstrafe von 800 DKK und einer Mahngebühr von 65 DKK führt. Zusätzlich fallen ab dem Datum der verspäteten Zahlung bis zur vollständigen Bezahlung Zinsen an. Dies gilt auch für Gebühren.

Registrierungsschwelle

€10,000 EU-wide OSS threshold applies to EU-established providers

Einreichungsintervall

Vierteljährlich/Halbjährlich

Abgabetermin

  • standard quarterly is ~60 days (1st of 3rd month);
  • OSS is ~30 days (last day of month following quarter).

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Sie müssen Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten für mindestens 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, aufbewahren. Auf Anfrage müssen Sie digitale Kopien zur Verfügung stellen.

How-To Guides: Denmark SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Effective July 1, 2003, Denmark requires non-EU vendors (including online platforms) of digital services to consumers (B2C) in Denmark to register for and collect VAT, regardless of the sales amount. The obligation was expanded to EU-established digital services providers effective January 1, 2015.

Effective January 1, 2019, Denmark applies a VAT registration threshold of EUR 10,000 for EUestablished digital services providers. The threshold does not apply to non-EU businesses.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Non-resident businesses register via the Danish Tax Agency (Skattestyrelsen). Foreign SaaS providers often use the VAT One-Stop Shop (OSS) to avoid multiple registrations.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

CVR Number (8-digit Central Business Register number) or SE Number (VAT-specific ID), issued by the Danish Tax Agency (Skattestyrelsen).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

The VAT rate in Denmark is 25%.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

To calculate your tax amount, use the following formula: 

 

Tax Amount = Net Price x 25%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Applies to cross-border SaaS/Digital services. The Danish business customer is responsible for reporting and paying the VAT. The foreign supplier does not charge Danish VAT.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

You must charge 25% Danish VAT. Use the One-Stop Shop (OSS) “Non-Union” or “Union” scheme to collect and remit tax.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Verify the customer’s VAT/CVR number via VIES. Note on the invoice that “Reverse Charge” applies.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Invoices must contain:

  • Supplier & Buyer name/address.
  • Supplier’s VAT ID.
  • Buyer’s VAT ID (for B2B).
  • Unique sequential number.
  • Date of issue/supply.
  • Service description (e.g., “SaaS Subscription”).
  • Net price, VAT rate (25%), and total amount in DKK or other currency (VAT amount must be in DKK).
  • “Reverse Charge” mention (if B2B).

Schritt: 1 Meldeintervall

• OSS: Quarterly.
• Standard Registration: Monthly, Quarterly, or Half-yearly (depending on turnover). New businesses usually file quarterly.

Schritt: 2 Abgabefrist

• OSS: Last day of the month following the quarter (e.g., April 30 for Q1).
• Standard: Varies (e.g., March 2 for Q4).

Schritt: 3 Einreichung

E-tax for businesses (TastSelv Erhverv) portal. Payments made via bank transfer or the Skattekontoen (Tax Account).

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

5 years (Danish Bookkeeping Act) or 10 years if using the OSS scheme.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Navigating Denmark’s VAT registration and fiscal representation can be daunting. PayPro Global acts as your Merchant of Record, handling these complexities, including VAT registration and fiscal representation where needed, so you can focus on your business.

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