Steuersatz nach Region Bulgarien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Umsatzsteuer auf SaaS: Ein Leitfaden für Unternehmen in Bulgarien

Die Angleichung Bulgariens an das Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union gewährleistet einen einheitlichen Steuerrahmen für Unternehmen, die innerhalb seiner Grenzen tätig sind. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Feinheiten der Umsatzsteuer auf SaaS in Bulgarien und vermittelt Ihnen das Wissen und die Instrumente, die für eine reibungslose Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind.

Der auf SaaS-Dienstleistungen in Bulgarien anwendbare Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %. Die Kenntnis dieses Satzes ist entscheidend für die korrekte Berechnung und Abfuhr der Mehrwertsteuer an die Behörden. Es gibt zwar keine speziellen Ausnahmen für digitale Dienste wie SaaS, jedoch kann auf bestimmte Kategorien ein ermäßigter Satz von 9 % Anwendung finden. Es ist wichtig, sich mit Steuerberatern zu beraten, um den für Ihre konkreten Geschäftstätigkeiten relevanten Satz zu ermitteln.

 

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Bulgarien

Bulgarien hat das EU-Mehrwertsteuersystem im Jahr 2007 eingeführt und damit seinen Steuerrahmen an die europäischen Standards angeglichen.

Offizieller Link der Regierung: National Revenue Agency

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

9.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Um sich in Bulgarien für die Umsatzsteuer-Registrierung zu bewerben, stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag mindestens 7 Tage vor Beginn Ihrer steuerpflichtigen Leistung stellen. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor, wie z. B. die Satzung Ihres Unternehmens und einen Auszug aus dem nationalen Handelsregister. Füllen Sie das auf der Webseite der bulgarischen National Revenue Agency verfügbare Umsatzsteuer-Registrierungsformular aus und reichen Sie es ein. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel etwa 2 Wochen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Bilder, Filme, Videos, herunterladbare und Streaming-Musik, Cloud-basierte Software, As-a-Service Produkte (SaaS, PaaS, IaaS), Webseiten, Webseiten-Hosting-Dienste, Internetdienstanbieter, Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Die Strafen für die verspätete Einreichung von Umsatzsteuererklärungen können zwischen 500 BGN und 10.000 BGN liegen, und bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer werden Zinsen in Höhe von 5 % auf den ausstehenden Betrag erhoben.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 14. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Anleitungen: Bulgarien SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2007 verlangt Bulgarien von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Bulgarien, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese zu erheben, unabhängig vom Umsatzbetrag.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Bulgarien eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. 

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Die Umsatzsteuerregistrierung erfolgt bei der National Revenue Agency (НАП). Eine lokale Unternehmensgründung ist nicht allein für die Umsatzsteuerregistrierung erforderlich, obwohl Nicht-EU-Lieferanten möglicherweise einen Fiskalvertreter benötigen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Sie erhalten von НАП bei der Registrierung gemäß dem bulgarischen Umsatzsteuergesetz (ЗДДС) eine USt-IdNr. (BG… Format).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Bulgarien beträgt 20 % auf steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen (einschließlich digitaler Dienstleistungen für Verbraucher).

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, beachten Sie die folgende Formel: 

 

Steuerbetrag = Nettopreis × 20%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Für grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren – der Lieferant berechnet keine Mehrwertsteuer; der Kunde führt die Mehrwertsteuer in seinem Mitgliedstaat ab. Für Dienstleistungen an Geschäftskunden außerhalb der EU fällt die Mehrwertsteuer typischerweise nicht an (keine bulgarische Mehrwertsteuer erhoben). Bei digitalen B2C-Dienstleistungen innerhalb der EU unter OSS wird die Mehrwertsteuer zum Satz des Kundenlandes angewendet.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Berechnen Sie die Mehrwertsteuer zum Satz des Kundenlandes, wenn OSS für EU-Verbraucher genutzt wird; liegt man unter der Schwelle und nutzt kein OSS, gilt die bulgarische Mehrwertsteuer (20 %) für Verkäufe an bulgarische Verbraucher. Für Nicht-EU-Verbraucher wird keine bulgarische Mehrwertsteuer berechnet (außerhalb des Anwendungsbereichs).

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Erheben Sie keine Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende B2B-Lieferungen; wenden Sie das Reverse-Charge-Verfahren (Kunde führt die Steuer selbst ab) für EU-Geschäftskunden an; weisen Sie die Lieferung für Nicht-EU-Unternehmen als außerhalb der bulgarischen Mehrwertsteuer aus — prüfen Sie die ausländischen Mehrwertsteuerregeln.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss enthalten sein:

 

  • Rechtlicher Name und Anschrift des Lieferanten
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Kundendaten (Name/Adresse)
  • Leistungsbeschreibung
  • Nettobeträge
  • Umsatzsteuerbetrag nach Steuersatz
  • Bruttogesamtbetrag
  • Währung
  • Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren oder OSS-Nutzung, wo zutreffend.

E-Invoicing gemäß EU-Umsatzsteuerrichtlinien zulässig.

Schritt: 1 Meldeintervall

Standard-Umsatzsteuererklärungen sind monatlich (oder vierteljährlich unter OSS für grenzüberschreitende B2C-Geschäfte).

Schritt: 2 Abgabefrist

Inländische Umsatzsteuererklärungen sind in der Regel bis zum 14. Tag des Monats nach dem Meldezeitraum fällig; OSS-Erklärungen werden vierteljährlich bis zum Ende des Monats nach dem Quartal eingereicht.

Schritt: 3 Einreichung

Elektronische Einreichung über das E-Service-Portal von НАП (erfordert digitale Zugangsdaten); Zahlung per Banküberweisung oder über elektronische Methoden, die von НАП vorgeschrieben sind

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Umsatzsteuerunterlagen und zugehörige Belege (Rechnungen, Verträge, Nachweis des Leistungsorts, Nachweis des Kundenstatus/-standorts) für mindestens 10 Jahre gemäß den umsatzsteuerlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahren.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Bewältigung der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Bulgarien kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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