Steuersatz nach Region Tansania

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Tansania implementiert unter der Tanzania Revenue Authority (TRA) ein Mehrwertsteuer-(MwSt.)-System mit mehreren Steuersätzen, das seine Vorschriften nach Kundentyp und Zahlungsmethode unterscheidet. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz im Festland Tansania beträgt 18 %, jedoch wird ein ermäßigter Satz von 16 % auf Business-to-Consumer (B2C)-Online-Käufe angewendet, sofern der Kunde über ein vom Commissioner General genehmigtes Bank- oder elektronisches Zahlungssystem bezahlt. Für den grenzüberschreitenden digitalen und elektronischen Handel unterliegen nicht ansässige B2C-Anbieter einer „First-Sale“-Regel, die eine sofortige lokale Registrierung über das Online-Portal der TRA erfordert, wodurch die für inländische Unternehmen geltende jährliche Schwelle von TZS 200 Millionen vollständig umgangen wird.

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Tansania

Tansania erhebt auf dem tansanischen Festland eine Mehrwertsteuer (MwSt.) mit einem Standardsatz von 18 %, mit einem reduzierten Satz von 16 % für bestimmte B2C-Einkäufe, die über zugelassene elektronische Zahlungssysteme bezahlt werden. Nicht ansässige Anbieter von elektronischen B2C-Dienstleistungen haben keinen Schwellenwert und müssen einen MwSt.-Vertreter ernennen.

Offizieller Link der Regierung: Tanzania Revenue Authority (TRA)

18.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

16%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

B2C-Käufe über elektronische Zahlungssysteme

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nach dem Erstverkauf

Online-Registrierung möglich

ja 

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Registrierung bei der TRA; Nicht-Ansässige müssen einen Umsatzsteuervertreter ernennen; Standard-Online-Registrierungsverfahren der TRA

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Nicht ansässige Anbieter von elektronischen B2C-Dienstleistungen, Online-Marketing-Plattformen, nicht ansässige Online-Zahlungsdienstleister

Strafen

Verspätete Einreichung/Zahlung: 200 Währungspunkte (TZS 4.000.000) zzgl. Zinsen. 

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert.

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

7. Tag des Monats nach dem Meldezeitraum

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

5 Jahre 

Anleitungen: Tanzania SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2015 verlangt Tansania von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Tansania, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, wenn ihre Umsätze 100 Millionen TZS übersteigen.

 

Ab dem 1. Juli 2022 hat Tansania ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen eingeführt.

 

Es gibt keine Registrierungsschwelle für nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen. Die Registrierung ist obligatorisch, wenn Sie digitale Dienstleistungen an Verbraucher in Tansania erbringen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Online über das Portal der Tanzania Revenue Authority (TRA) unter Verwendung des vereinfachten Registrierungsrahmens für Nichtansässige registrieren. Sie müssen sich sowohl für die VAT als auch für die Income Tax (DST) registrieren.

 

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Taxpayer Identification Number (TIN) und eine VAT Registration Number (VRN).

Schritt: 1 Standardsatz

Der Regelsatz in Tansania beträgt 18 %.

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 18 %

 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ja. Für B2B-Transaktionen mit in Tansania registrierten Personen gelten die Vorschriften für importierte Dienstleistungen / die Steuerverrechnung. Wenn der nicht ansässige Lieferant keine Mehrwertsteuer unter dem Regime für elektronische Dienstleistungen von Nichtansässigen berechnet, führt der tansanische Geschäftskunde die Steuer lokal ab.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen 18 % Mehrwertsteuer auf alle digitalen Dienstleistungen berechnen, die an Endverbraucher geliefert werden. Sie sind auch verpflichtet, 2 % DST auf die erhaltene Bruttozahlung zu zahlen.

 

 

 

Schritt: 2 B2B-Verkauf

• Registrierter Käufer: Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer. Der Käufer führt die Steuer lokal ab.
• Nicht registrierter Käufer: Als B2C-Transaktion behandeln und 18 % Mehrwertsteuer berechnen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Nichtansässige sind von den EFD-Anforderungen befreit, sollten aber Handelsrechnungen/Quittungen ausstellen, die wesentliche Transaktionsdetails enthalten, einschließlich Lieferantendetails, Kundendetails (falls relevant), Beschreibung, Währung und den gegebenenfalls berechneten Mehrwertsteuerbetrag.
• Lieferantenname, Adresse & USt-IdNr.
• Kundenname & USt-IdNr. (für B2B)
• Datum & Seriennummer
• Leistungsbeschreibung
• Mehrwertsteuerbetrag & Währung

Schritt: 1 Meldeintervall

Erklärungen werden monatlich eingereicht.

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen (sowohl für Umsatzsteuer als auch für Digitalsteuer) müssen bis zum 7. Tag des Monats nach dem Meldezeitraum (z. B. 7. April für März) eingereicht werden.

Schritt: 3 Einreichung

Reichen Sie die vereinfachten Erklärungen online über das TRA-Steuerzahlerportal ein. Zahlungen müssen per Banküberweisung (SWIFT) auf das von der TRA festgelegte Konto in konvertierbarer Währung erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Bewahren Sie Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre auf.

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