Steuersatz nach Region Barbados

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Barbados erhebt eine Mehrwertsteuer (VAT) von standardmäßig 17,5 %, die von der Barbados Revenue Authority (BRA) verwaltet wird und ausdrücklich für digitale Dienstleistungen gilt, die von nicht ansässigen Unternehmen an lokale Verbraucher erbracht werden. Während ansässige Unternehmen sich registrieren müssen, sobald sie einen jährlichen Umsatzschwellenwert von 200.000 BBD erreichen, müssen sich nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ab ihrem ersten Verkauf über ein vereinfachtes Online-Portal registrieren, ohne dass ein lokaler Steuervertreter erforderlich ist. Steuerpflichtige müssen einen zweimonatlichen Meldezyklus einhalten, wobei elektronische Erklärungen und Zahlungen bis zum 21. Tag des Monats nach dem Meldezeitraum fällig sind.

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Barbados

Barbados erhebt eine Standard-Mehrwertsteuer von 17,5 % auf eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuer wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 2019 auf digitale Dienstleistungen ausgeweitet, die an lokale Verbraucher verkauft werden.

Offizieller Link der Regierung: Barbados Revenue Authority

17.50%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Ab dem ersten Verkauf

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht erforderlich

Registrierungsverfahren

Beantragen Sie über das Online-Portal der Barbados Revenue Authority (BRA) 

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

SaaS, Software, Videospiele und digitale Produkte 

Strafen

Zinsen und Strafen fallen bei Nichteinhaltung der Einreichungsfrist am 21. Tag an

Registrierungsschwelle

Ansässige: BBD 200.000

Nicht-Ansässige: Erster Verkauf

Einreichungsintervall

Zweimonatlich

Abgabetermin

21. Tag des Folgemonats nach dem Ende des Zeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch 

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

5 Jahre

Anleitungen: Barbados SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Dezember 2019 verlangt Barbados von nicht-ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Kunden (B2C und B2B) in Barbados, sich für die Mehrwertsteuer (VAT) zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Verkaufsbetrag.

 

Die Standard-Inlandsgrenze beträgt BDS $200.000 pro Jahr.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Die Registrierung erfolgt über die Barbados Revenue Authority (BRA). Ausländische Händler registrieren sich als “External Companies” ausschließlich zu Mehrwertsteuerzwecken, ohne eine lokale rechtliche Präsenz oder CAIPO-Registrierung zu benötigen.

 

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine Steueridentifikationsnummer (TIN) wird von der BRA über das TAMIS-System ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Barbados beträgt der Mehrwertsteuersatz 17,5 % (für die meisten digitalen Dienstleistungen und SaaS).

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie bitte die folgende Formel:

 

Steuerwert = Nettopreis X 17,5%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Anders als in vielen EU-Jurisdiktionen verlangt Barbados im Allgemeinen vom ausländischen Anbieter, die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen einzuziehen und abzuführen, selbst bei B2B-Transaktionen. Der lokale Geschäftskunde kann diese dann als Vorsteuer zurückerhalten. Es gibt keine automatische “Nullbesteuerung” für B2B-Verkäufe im Rahmen eines traditionellen Reverse-Charge-Verfahrens für digitale Dienstleistungen von Nichtansässigen.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Verkäufer muss 17,5 % Mehrwertsteuer am Verkaufsort berechnen, wenn die Dienstleistung in Barbados konsumiert wird (basierend auf der Rechnungsadresse oder IP).

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Umsatzsteuer muss Geschäftskunden weiterhin berechnet werden. Der Käufer gibt seine TIN an, damit er die Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug zurückfordern kann.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen elektronisch ausgestellt werden und Folgendes enthalten:

  • Name und Adresse des Lieferanten
  • Umsatzsteuer-/TIN-Nummer des Lieferanten
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungsbeschreibung (SaaS/Digital)
  • Gesamtbetrag und Umsatzsteuerbetrag (separat in BDS oder USD mit Wechselkurs ausgewiesen).

Schritt: 1 Meldeintervall

Das Meldeintervall ist für die meisten ausländischen digitalen Händler quartalsweise (Regulär ansässige Unternehmen melden zweimonatlich).

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Einreichungsfrist ist der 21. Tag des Monats nach Ablauf des Steuerzeitraums (z. B. 21. April für das Quartal Januar–März).

Schritt: 3 Einreichung

Einreichungen erfolgen über das Portal des Tax Administration Management Information System (TAMIS). Zahlungen können über EZpay+ oder per Banküberweisung vorgenommen werden.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen sollten mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden.

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