Steuersatz nach Region Rumänien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Die SaaS-Umsatzsteuer in Rumänien verstehen

Rumänien, das 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt hat, erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf den Verkauf von Software as a Service (SaaS) innerhalb seines Hoheitsgebiets. Unternehmen, die SaaS in Rumänien anbieten, müssen bestimmte Mehrwertsteuervorschriften einhalten, z. B. Registrierung, Berechnung des richtigen Satzes und regelmäßige Einreichung von Steuererklärungen. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Feinheiten der SaaS-Umsatzsteuer in Rumänien und ermöglicht es Unternehmen, die Compliance-Anforderungen reibungslos zu erfüllen.

Unternehmen sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer für SaaS-Verkäufe in Rumänien zum Regelsteuersatz von 21 % zu erheben und abzuführen. Zusätzlich müssen sie vierteljährliche Einreichungspflichten einhalten und fristgerechte Zahlungen bis zu den festgelegten Fristen sicherstellen. Es ist entscheidend, sorgfältige Aufzeichnungen für Mehrwertsteuerzwecke über mindestens 10 Jahre zu führen, einschließlich Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen, Steuererklärungen, Import-/Exportdokumente, Verträgen und Vereinbarungen.

Darüber hinaus schreibt Rumänien die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen vor, was den Prozess rationalisiert und die Transparenz erhöht. Unternehmen können verschiedene Software zur Steuerautomatisierung nutzen oder mit Steuerberatern zusammenarbeiten, um eine effiziente Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu gewährleisten und potenzielle Probleme zu minimieren.

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Rumänien

Rumänien hat 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt, um die Steuerkonformität zu verbessern und sich an die europäischen Standards anzupassen.

Offizieller Link der Regierung: Agenția Națională de Administrare Fiscală

21.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

11.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books, E-Zeitungen und E-Journale: Für diese gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 11 %.

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen sind steuerbefreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Mehrwertsteuerregistrierung für nicht-rumänische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen

Grundregel: Unternehmen außerhalb Rumäniens, die dort steuerpflichtige digitale Dienstleistungen verkaufen, müssen sich möglicherweise bei den rumänischen Steuerbehörden (AT) für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Unternehmen außerhalb der EU: Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen einen Steuervertreter in Rumänien bestellen, der sich um ihre Mehrwertsteuerregistrierung kümmert.
MOSS-Option: Das Mini-One-Stop-Shop-System (MOSS) ist ein alternatives Verfahren, das die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen vereinfacht, die bestimmte digitale Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen.
MOSS für Unternehmen außerhalb der EU: Wenn ein Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat und in keinem Mitgliedstaat mehrwertsteuerlich registriert ist, kann er Rumänien als Land für seine MOSS-Registrierung wählen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Inhalte & Unterhaltung:

E-Books, Filme, Musik und Bilder (ob gekauft oder gestreamt)
Herunterladbare und Streaming-Musik (ob gekauft oder gestreamt)
Cloud-basierte Software & Services:

Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS)
Webbezogene Dienstleistungen:

Websites
Website-Hosting-Dienste
Internetdienstanbieter
Online-Marketing:

Online-Werbung
Affiliate-Marketing

Strafen

In Rumänien wird eine Strafe von 0,08 % des nicht gezahlten Steuerbetrags für jeden Tag der Nichtzahlung erhoben, beginnend mit dem Tag nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin, wenn Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht angeben oder falsche Angaben machen. Diese Strafe wird von der Steuerbehörde festgesetzt und gilt für wichtige Steuerpflichten, die entweder falsch angegeben oder überhaupt nicht deklariert wurden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich (Standard) oder vierteljährlich (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 € und ohne innergemeinschaftliche Erwerbe).

Abgabetermin

Der 25. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum.

E-Rechnungsanforderungen

Ja, obligatorisch für alle B2B-Verkäufe

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Sie müssen die folgenden Aufzeichnungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren:

Rechnungen: Die Rechnungen, die Sie für Waren oder Dienstleistungen senden und empfangen.
Geschäftsbücher: Ihre wichtigsten Finanzunterlagen.
Steuererklärungen: Kopien der von Ihnen eingereichten Steuerformulare.
Import-/Exportpapiere: Dokumente über die Ein- und Ausfuhr von Waren.
Verträge und Vereinbarungen: Alle Vereinbarungen, die Sie in Bezug auf Steuern getroffen haben.
Schreiben vom Finanzamt: Jegliche Kommunikation, die Sie mit dem Finanzamt geführt haben.

Anleitungen: Rumänische SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2007 verlangt Rumänien von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler
Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Rumänien, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Verkaufsbetrag.
Die Verpflichtung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Rumänien für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR an. Die Schwelle gilt nicht für Unternehmen außerhalb der EU.

Nicht ansässige Unternehmen: Nullschwelle (Registrierung ab der ersten steuerpflichtigen Leistung erforderlich).
Inländische Unternehmen: 300.000 RON.
In der EU ansässige Anbieter (grenzüberschreitendes B2C) – Unterliegt der EU-weiten Schwelle von €10.000 (kumuliert über alle EU-Mitgliedstaaten hinweg)

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Unternehmen müssen sich über die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) registrieren. Ausländische Unternehmen müssen sich direkt oder über einen Fiskalvertreter registrieren (kann für Nicht-EU-Einheiten obligatorisch sein).

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Steuernummer (CIF/CUI) mit dem Präfix “RO” wird von der ANAF ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 21 % und gilt ab dem 1. August 2025.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 21%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt für grenzüberschreitende B2B SaaS. Ist der Käufer ein in Rumänien umsatzsteuerregistriertes Unternehmen, berechnet der Verkäufer keine Mehrwertsteuer; der Käufer verbucht diese über das Reverse-Charge-Verfahren.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Berechnen Sie 21% rumänische Mehrwertsteuer. Nicht ansässige Verkäufer können dies vereinfachen, indem sie den EU One-Stop Shop (OSS) nutzen, um mehrere lokale Registrierungen zu vermeiden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine gültige VIES USt-IdNr. vorlegt (Reverse-Charge-Verfahren gilt).

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Pflichtfelder für Rechnungen sind:
– Name/Adresse von Lieferant & Käufer,
– USt-IdNrn.,
– Rechnungsdatum
– Fortlaufende Nummer
– Beschreibung der digitalen Dienste
– Nettopreis
– MwSt.-Satz
– Gesamtbetrag,
– Währung (RON oder EUR).

Hinweis: B2B-Rechnungen müssen über das RO e-Factura System innerhalb von 5 Werktagen im XML-Format eingereicht werden.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sind monatlich (Standard) oder quartalsweise (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 € und ohne innergemeinschaftliche Erwerbe) einzureichen.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sollten bis zum 25. Tag des Monats nach dem Meldezeitraum eingereicht werden (z. B. ist die Abgabe für Q1 am 25. April fällig).

Schritt: 3 Einreichung

Reichen Sie die elektronische Erklärung über das ANAF SPV (Virtual Private Space)-Portal mit Formular 300 ein. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung an die Staatskasse.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen sollten für mindestens 10 Jahre für alle Rechnungen und Steuerunterlagen aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Rumänien kann entmutigend sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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