Steuersatz nach Region Bangladesch

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Mehrwertsteuer auf SaaS in Bangladesch: Ein umfassender Leitfaden

SaaS-Unternehmen in Bangladesch müssen die Mehrwertsteuervorschriften des Landes einhalten. Das 1991 eingeführte Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle bei der Generierung von Einnahmen und der Modernisierung der Steuerstruktur des Landes. Der für SaaS und andere digitale Dienstleistungen geltende Mehrwertsteuersatz beträgt 15 %. Es gibt keine ermäßigten Sätze oder Ausnahmen für bestimmte Kategorien. Unternehmen müssen monatlich bis zum 15. des Folgemonats eine Mehrwertsteuererklärung abgeben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Transaktionen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufzubewahren.

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Bangladesch

Bangladesch führte 1991 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Einnahmen zu steigern und die Steuerstruktur zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: National Board of Revenue

15.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

0.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Kein spezifischer ermäßigter Steuersatz für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

ab dem ersten B2B-Verkauf

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Herunterladbare Software, Streaming-Dienste, E-Books, Online-Kurse und andere elektronisch erbrachte Dienstleistungen.

Strafen

Bei verspäteter Registrierung und Einreichung können Strafen anfallen, einschließlich Geldstrafen und Zinsen auf überfällige Umsatzsteuerbeträge.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert.

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

Nicht spezifiziert

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen müssen Aufzeichnungen über alle Transaktionen (Rechnungen, Quittungen usw.) für mindestens 5 Jahre aufbewahren.

Anleitungen: SaaS-Mehrwertsteuer in Bangladesch

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2019 verlangt Bangladesch von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Bangladesch, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Verkaufsbetrag.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Die Registrierung erfolgt durch das National Board of Revenue (NBR). Nicht ansässige Unternehmen müssen einen lokalen Mehrwertsteuervertreter (mit Wohnsitz in Bangladesch) ernennen, um die Einhaltung und die gesetzlichen Verpflichtungen zu verwalten.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Behörde vergibt eine Gewerbeidentifikationsnummer (BIN), die als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient. Diese ist über das Umsatzsteuer-Onlineportal erhältlich.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Bangladesch beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz 15 %.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um den Steuerbetrag zu berechnen, beachten Sie die folgende Formel:

Steuerbetrag = Nettopreis × 15,00 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Das Reverse-Charge-Verfahren (RCM) gilt für grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen. Beim Verkauf an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in Bangladesch verschiebt sich die Umsatzsteuerzahlungspflicht auf den Käufer. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben, wenn der Käufer eine gültige BIN vorlegt.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der nicht ansässige Verkäufer (über seinen lokalen Vertreter) muss 15% Mehrwertsteuer am Verkaufsort einziehen. Die Preise sollten inklusive Mehrwertsteuer angezeigt oder die Steuer klar ausgewiesen werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer wird nicht vom Verkäufer erhoben. Der lokale Geschäftskunde verbucht die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens in seiner eigenen Umsatzsteuererklärung. Sie müssen die BIN des Käufers überprüfen und erfassen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes beinhalten:
• Name und Adresse des Lieferanten
• BIN des Lieferanten (des lokalen Vertreters)
• Name und BIN des Käufers (für B2B)
• Fortlaufende Rechnungsnummer
• Ausstellungsdatum
• Beschreibung von SaaS/Dienstleistung
• Gesamtbetrag und Mehrwertsteuerbetrag (in BDT oder Gegenwert)

Schritt: 1 Meldeintervall

Monatlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Bis zum 15. Tag des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt (z.B. ist die Erklärung für Januar bis zum 15. Februar fällig).

Schritt: 3 Einreichung

Elektronische Einreichung über das Integrated VAT Administration System (iVAS) unter www.vat.gov.bd. Zahlungen erfolgen über Treasury Challan oder von NBR unterstützte Online-Banking-Portale.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen, einschließlich Mushak 6.3 Rechnungen und Einkaufs-/Verkaufsregister, müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Bangladesch kann eine Herausforderung sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese komplexen Aufgaben, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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