Steuersatz nach Region Portugal

Region auswählen

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Mehrwertsteuer auf SaaS in Portugal: Eine Aufschlüsselung

Portugal wendet das Mehrwertsteuersystem (MwSt.) der EU an, das vorschreibt, dass SaaS (Software-as-a-Service) und andere digitale Dienstleistungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 23 % belegt werden. Dieses Steuersystem, das 1986 eingeführt wurde, spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Einnahmenerhebung und der Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten. Bestimmte Kategorien von Bildungsdienstleistungen können jedoch von der Mehrwertsteuer befreit sein, sofern sie bestimmte Kriterien in Bezug auf die Bildungseinrichtung oder den Bildungsanbieter erfüllen.

Mosaikbild

Portugal

Portugal führte das EU-Mehrwertsteuersystem 1986 ein, um die Einnahmenerhebung zu verbessern und die Einhaltung der Vorschriften zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Autoridade Tributária e Aduaneira

23.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

6.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books haben in Portugal einen niedrigeren Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Bildungsdienstleistungen: Einige Online-Kurse, E-Learning-Plattformen und Bildungsinhalte können möglicherweise befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien in Bezug auf die Bildungseinrichtung oder den Anbieter erfüllen.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Unternehmen mit Sitz außerhalb Portugals, die dort steuerpflichtige digitale Dienstleistungen erbringen, müssen sich möglicherweise bei der portugiesischen Steuerbehörde (AT) für die Mehrwertsteuer registrieren. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern müssen einen Steuervertreter in Portugal haben, der diese Registrierung übernimmt.

Alternativ können sie das Mini-One-Stop-Shop (MOSS)-System nutzen. MOSS vereinfacht die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen, die Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronische Dienstleistungen für EU-Verbraucher erbringen, in denen sie keine Niederlassung haben. Wenn ein Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat und in keinem Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registriert ist, kann er Portugal als seinen MOSS-Identifikationsstaat wählen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Medien und Unterhaltung:
E-Books, Filme, Musik, Bilder (unabhängig davon, ob sie gekauft oder gestreamt werden)
Cloud-basierte Software und Dienste:
SaaS, PaaS und IaaS
Webbezogene Dienstleistungen:
Websites, Hosting und Internetanbieter
Online-Marketing:
Online-Werbung und Affiliate-Marketing

Strafen

In Portugal können bei verspäteter oder nicht erfolgter Abgabe der Umsatzsteuererklärung Strafen zwischen 300 € und 3.750 € verhängt werden.

Darüber hinaus kann bei verspäteter oder unterlassener Zahlung der fälligen Umsatzsteuer eine Geldstrafe von bis zu 30 % bis 100 % des nicht gezahlten Steuerbetrags verhängt werden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich/vierteljährlich

Abgabetermin

Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum.

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Dokumente müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden:

Hier sind einige der wichtigsten Steuerdokumente, die Sie aufbewahren sollten:

Rechnungen: Sowohl von Ihnen ausgestellte Verkaufsrechnungen als auch von Ihnen erhaltene Eingangsrechnungen.
Buchhaltungsunterlagen: Hauptbuch, Nebenbücher, Kassenbücher, Kontoauszüge usw.
Steuererklärungen: Kopien der eingereichten Steuererklärungen und Zahlungsnachweise.
Import-/Exportdokumente: Zollerklärungen, Versanddokumente etc.
Verträge und Vereinbarungen: Alle Verträge oder Vereinbarungen, die steuerliche Auswirkungen haben.
Korrespondenz: Jegliche Korrespondenz mit den Steuerbehörden.

Praxisleitfäden: Portugiesische SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2003 verlangt Portugal von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen,
an Verbraucher (B2C) in Portugal, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag. Die
Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen erweitert.

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Portugal eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Diese Schwelle gilt nicht für Unternehmen außerhalb der EU.

• Nicht-Ansässiger: €0 (Registrierung ab dem ersten B2C-Verkauf obligatorisch).
• EU-ansässig: €10.000 (EU-Schwellenwert für grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen).

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Die Unternehmensregistrierung wird von der Autoridade Tributária e Aduaneira (AT) vorgenommen. Nicht-EU-Anbieter können:
Sich direkt in Portugal bei der AT registrieren (oftmals unter Inanspruchnahme eines Fiskalvertreters), oder den Nicht-Union-OSS nutzen, um eine lokale Registrierung zu vermeiden.
EU-Anbieter nutzen typischerweise den Union-OSS in ihrem Heimatmitgliedstaat.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

NIF (Número de Identificação Fiscal) wird von der Autoridade Tributária e Aduaneira (AT) ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Portugal beträgt 23%.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

Steuer = Nettopreis x 0.23

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt für alle grenzüberschreitenden B2B SaaS-Verkäufe. Der portugiesische Geschäftskunde ist für die Verbuchung der Mehrwertsteuer verantwortlich, daher berechnet der Verkäufer keine Mehrwertsteuer; das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Muss 23% Mehrwertsteuer (Festland) berechnen, es sei denn, es wird der OSS für EU-weite Verkäufe verwendet. Der Standort wird durch die IP-Adresse des Kunden, die Rechnungsadresse oder das Bankland bestimmt.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. angibt. Fügen Sie den Vermerk “Reverse Charge” auf der Rechnung ein.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen oder Transaktionsnachweise müssen wichtige Details enthalten, wie zum Beispiel:

• Name & Adresse des Lieferanten/Käufers
• USt-IdNr. des Lieferanten (präfixiert mit PT)
• USt-IdNr. des Käufers (für B2B)
• Eindeutige fortlaufende Nummer
• Ausstellungsdatum
• Beschreibung der SaaS/Dienstleistungen
• Steuerpflichtiger Betrag & Steuersatz
• QR-Code (Zwingend)
• ATCUD-Code (Eindeutiger Dokumentencode)
• Digitale Signatur: Erforderlich für PDFs ab 2026/2027.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sind einzureichen:

• Monatlich (Umsatz > €650k)
• Quartalsweise (Umsatz < €650k).

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sind bis zum 20. des zweiten Monats nach dem Zeitraum einzureichen, und die Zahlung ist bis zum 25. desselben Monats zu leisten.
SAF-T(PT): Rechnungsdaten müssen bis zum 5. des Folgemonats übermittelt werden.

Schritt: 3 Einreichung

Steuern sind über das E-Filing-Portal Portal das Finanças einzureichen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren (müssen elektronisch gespeichert und für Prüfzwecke zugänglich sein).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Der Umgang mit der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Portugal kann komplex sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

Überfordert von der SaaS-Umsatzsteuerkonformität?

Unser Team von SaaS-Steuerexperten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

Mosaikbild
de_DEDeutsch