Steuersatz nach Region Jamaika

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Jamaika betreibt ein Standard-Framework für die Allgemeine Verbrauchssteuer (GCT) von 15 %, das von der Tax Administration Jamaica (TAJ) verwaltet wird und eine jährliche Registrierungsschwelle aufweist, die kürzlich für ansässige Unternehmen auf 15 Millionen JMD erhöht wurde. Steuerzahler durchlaufen einen monatlichen Compliance-Zyklus, wobei elektronische Erklärungen und Zahlungen strikt über das TAJ-Portal bis zum 25. Tag des Folgemonats fällig sind.

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Jamaika

Jamaika erhebt die General Consumption Tax (GCT) mit einem Standardsatz von 15 %. Höhere Sätze gelten für Telefondienste und Mobiltelefone (25 %); der Tourismussektor zahlt ungefähr 10 %; für kommerzielle Importe fallen 5 % Vorauszahlung der GCT an.

Offizieller Link der Regierung: Tax Administration Jamaica (TAJ)

15.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Tourismus 

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja (allgemeines Reverse-Charge-Verfahren für die Mehrwertsteuer bei importierten Dienstleistungen gemäß dem Jamaica GCT Act)

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nachdem der Jahresumsatz 15 Millionen JMD überschreitet 

Online-Registrierung möglich

Ja (über das TAJ-Portal)

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch 

Registrierungsverfahren

Beantragen Sie eine TRN und registrieren Sie sich für GCT über das Portal der Steuerverwaltung Jamaika unter jamaicatax.gov.jm

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Produkte und Dienstleistungen, die elektronisch geliefert werden 

Strafen

Verspätete Einreichung: 5.000 JMD pro Monat (oder Teil davon) pro Formular.

Zinsen: 33,33 % pro Jahr auf den ausstehenden Steuersaldo ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum. (TAJ)

Registrierungsschwelle

15.000.000 JMD Jahresumsatz

Einreichungsintervall

Monatlich (die meisten Einreicher) oder zweimonatlich (kleinere Unternehmen)

Abgabetermin

Der letzte Werktag des Monats nach dem Besteuerungszeitraum

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch 

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

6 Jahre

Anleitungen: Jamaikas SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Am 12. Februar 2026 stellte Jamaika seinen Haushalt für 2026–2027 vor, der mehrere Vorschläge zur indirekten Besteuerung enthielt, darunter die Einführung einer allgemeinen Verbrauchssteuer auf digitale Dienste und immaterielle Güter, die von ausländischen Anbietern erbracht werden, mit einer Umsetzung im vierten Quartal 2026–2027 und einer vollständigen Betriebsaufnahme im Jahr 2027.

 

Eine Registrierung ist erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen Lieferungen diese Grenze von 15 Millionen JMD überschreiten.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nichtansässige Anbieter digitaler Dienste müssen sich bei der Tax Administration Jamaica (TAJ) registrieren. Obwohl ein lokales Unternehmen für SaaS nicht zwingend erforderlich ist, registrieren sich Nichtansässige in der Regel als “Registered Taxpayer” über das TAJ-Portal.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Behörde vergibt eine Taxpayer Registration Number (TRN). Dies ist die eindeutige Identifikationsnummer für alle steuerlichen Zwecke in Jamaika.

Schritt: 4 Implementierung der Digitalsteuer

Das Finanzministerium kündigte die Absicht an, GCT ab Anfang 2026 auf digitale Dienstleistungen aus dem Ausland anzuwenden. Obwohl das “Bestimmungslandprinzip” nun Politik ist, wird erwartet, dass die Maßnahme ihre ersten größeren Einnahmen im vierten Quartal des Fiskaljahres 2026/27 erzielen wird, mit vollem Betriebsstatus im Kalenderjahr 2027.

Schritt: 1 Standardsatz

Der Standardsteuersatz für die allgemeine Verbrauchssteuer (GCT) beträgt 15 %.

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie bitte die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 15% 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt. In Jamaika registrierte Unternehmen (B2B) sind in der Regel für die Eigenveranlagung der GCT auf importierte Dienstleistungen verantwortlich. Die Maßnahmen von 2026 verlangen jedoch von nicht ansässigen Anbietern, sich zu registrieren und die GCT für B2C-Lieferungen einzuziehen.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der nicht ansässige Verkäufer muss 15 % GCT am Verkaufsort für digitale Dienstleistungen (SaaS, Streaming usw.), die von Privatpersonen in Jamaika konsumiert werden, berechnen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Wenn der Käufer eine gültige jamaikanische TRN vorlegt, unterliegt die Lieferung typischerweise dem Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall berechnet der Verkäufer keine GCT, und der Käufer verbucht diese in seiner eigenen Erklärung.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes beinhalten:

 

• Muss explizit „Steuerrechnung.“ angeben.

• Gesamtbetrag und GCT-Betrag müssen separat in JMD angegeben werden.

• Name und Adresse des Lieferanten

• TRN des Lieferanten und GCT-Reg.-Nummer

• Eindeutige fortlaufende Nummer

• Ausstellungsdatum

• Name/Adresse des Käufers (für B2B)

• Leistungsbeschreibung

• Gesamtbetrag & GCT-Betrag (separat in JMD angegeben).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden monatlich eingereicht.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Einreichungsfrist ist der letzte Arbeitstag des Monats, der auf den Besteuerungszeitraum folgt (z.B. ist die Erklärung für Januar bis zum letzten Arbeitstag im Februar fällig).

Schritt: 3 Einreichung

Reichen Sie elektronisch über das Portal des TAJ Revenue Administration Information System (RAIS) ein. Zahlungen können per Kreditkarte, direkter Banküberweisung oder RTGS erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen müssen auf Englisch aufbewahrt und für eine Prüfung durch TAJ für mindestens 6 Jahre zur Verfügung stehen. 

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Bewältigung von Jamaikas Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann eine Herausforderung sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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