Steuersatz nach Region Mauritius

Region auswählen

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

MwSt. auf SaaS-Services in Mauritius

In Mauritius unterliegen SaaS-Dienste dem Standardsatz der Mehrwertsteuer von 15 %. Diese Steuer gilt sowohl für lokale als auch für internationale SaaS-Anbieter, die ihre Dienste an Kunden in Mauritius verkaufen. Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtwert des SaaS-Dienstes berechnet, einschließlich aller anfallenden Gebühren wie Abonnementgebühren und Installationsgebühren.

Mosaikbild

Mauritius

Mauritius führte 1998 ein Mehrwertsteuersystem ein, um sein Steuersystem zu modernisieren und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Mauritius Revenue Authority

15.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen haben einen ermäßigten Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen sind befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

ab der ersten steuerbaren Leistung für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um sich in Mauritius für die Mehrwertsteuer zu registrieren, müssen Unternehmen das entsprechende Antragsformular bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) anfordern und ausfüllen. Es gibt drei Formularoptionen (VAT1, VAT1A und VAT1B), die auf dem Jahresumsatz des Unternehmens basieren. Alternativ können Unternehmen den Antrag über das Corporate and Business Registration Integrated System (CBRIS) stellen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten von der MRA eine Registrierungsbescheinigung.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Musikdownloads, Filme, Software, Videospiele, Cloud Computing, Webhosting, Software as a Service (SaaS), Streamingdienste, Online-Werbung, Online-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen.

Strafen

Verspätete Einreichung: Für jeden Monat, den die Mehrwertsteuererklärung verspätet eingereicht wird, wird eine Strafe von 2.000 MUR (ca. 42 EUR) erhoben, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 MUR (ca. 420 EUR).
Verspätete Zahlung: Auf den gesamten fälligen Betrag wird eine Vertragsstrafe von 2 % erhoben.
Zinsen: Bis zur vollständigen Bezahlung wird ein Zinssatz von 1 % pro Monat berechnet.

Registrierungsschwelle

MUR 3 Millionen

Einreichungsintervall

Monatlich/ Quartalsweise

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

Derzeit noch in Umsetzung

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden:

Buchhaltungsunterlagen: Diese sollten Ihre finanzielle Lage korrekt widerspiegeln und die Erstellung von Jahresabschlüssen ermöglichen.
Rechnungen: Sowohl Verkaufs- als auch Einkaufsrechnungen sollten aufbewahrt werden.
Belege: Alle Ausgabenbelege sollten aufbewahrt werden.
Kontoauszüge: Diese sollten aufbewahrt werden, um sie mit Ihren Buchhaltungsunterlagen abzugleichen.
Gehaltsabrechnungen: Falls zutreffend, sollten diese aufbewahrt werden.

Leitfäden: Mauritius SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Am 9. August 2025 veröffentlichte Mauritius den Finance Act 2025, der unter anderem nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste verpflichtet, sich ab dem 1. Januar 2026 für die Mehrwertsteuer (VAT) zu registrieren. Die Vorschriften gelten für B2C-Transaktionen. Die Registrierung ist ab dem ersten Verkauf obligatorisch, ohne Schwellenwert, es muss jedoch ein Steuervertreter bestellt werden, wenn die jährlichen Umsätze 3 Millionen MUR übersteigen. Anbieter müssen den Kundenstandort anhand von mindestens zwei Geolokalisierungsindikatoren (z. B. Rechnungsadresse, Bankstandort) ermitteln, Mehrwertsteuererklärungen innerhalb von 20 Tagen nach jeder Steuerperiode elektronisch einreichen und steuerpflichtige Umsätze melden.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Die Registrierung wird von der Mauritius Revenue Authority (MRA) abgewickelt. Nichtansässige nutzen ein vereinfachtes Online-System zur Umsatzsteuerregistrierung.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine Steuernummer (TAN) wird von der MRA nach erfolgreicher Registrierung ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Mauritius beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 15 %.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 15%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt nur, wenn der Käufer ein in Mauritius umsatzsteuerregistriertes Unternehmen ist. In diesem Fall erhebt der ausländische Lieferant keine Mehrwertsteuer; der Käufer führt sie ab.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Lieferant muss allen nicht registrierten Personen in Mauritius am Verkaufsort 15 % Mehrwertsteuer berechnen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Stellt der Käufer eine gültige mauritische USt-ID bereit, kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Lieferant verbucht den Verkauf, zieht die Steuer jedoch nicht ein.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Obwohl MRA-Leitfäden für ausländische digitale Anbieter besagen, dass formelle Steuerrechnungen für vereinfacht Registrierte nicht zwingend vorgeschrieben sind, umfasst die bewährte Praxis für die B2B-Compliance:

  • Name & Adresse des Lieferanten.
  • Lieferanten-TAN (USt-ID).
  • Name & Adresse des Käufers.
  • Beschreibung von SaaS/Dienstleistung.
  • Datum der Leistungserbringung
  • Gesamtbetrag & Währung.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sollten monatlich oder vierteljährlich (wie von der MRA zugewiesen) eingereicht werden.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sind am 20. Tag des Monats nach dem Ende des Besteuerungszeitraums einzureichen.

Schritt: 3 Einreichung

Steuern können über das MRA e-Filing Portal eingereicht werden. Zahlungen können in wichtigen Fremdwährungen (USD, EUR, GBP) geleistet werden.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen sollten für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Mauritius’ Umsatzsteuerregistrierung und fiskalische Vertretung kann herausfordernd sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und fiskalischen Vertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

Überfordert von der SaaS-Umsatzsteuerkonformität?

Unser Team von SaaS-Steuerexperten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

Mosaikbild
de_DEDeutsch