Steuersatz nach Region Kambodscha

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Die SaaS-Umsatzsteuer in Kambodscha verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Kambodscha führte 1999 ein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein, das einen Schritt in Richtung einer modernisierten Steuerverwaltung und verbesserten Compliance bedeutete. In Kambodscha tätige Unternehmen, einschliesslich derer, die Software as a Service (SaaS) anbieten, müssen bestimmte Mehrwertsteuervorschriften einhalten, um die Konformität zu gewährleisten. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Feinheiten der SaaS-Umsatzsteuer in Kambodscha und bietet wertvolle Einblicke für Unternehmen, um sich in den komplexen Steuerbestimmungen zurechtzufinden.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Kambodscha beträgt derzeit 10,0 % und gilt für SaaS und andere digitale Dienstleistungen. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine ermäßigten Mehrwertsteuersätze oder Ausnahmen für digitale Güter und Dienstleistungen gibt. Dies bedeutet, dass alle SaaS-Anbieter ihren Kunden den Standard-Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellen müssen, es sei denn, sie sind gesetzlich ausdrücklich davon befreit. Unternehmen müssen über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren akribische Aufzeichnungen führen, die alle transaktions- und finanzbezogenen Daten umfassen, die für Steuerzwecke relevant sind. Obwohl die elektronische Rechnungsstellung in Kambodscha noch nicht vollständig umgesetzt ist, wird sie dringend empfohlen, um die Compliance zu vereinfachen und die Datengenauigkeit zu gewährleisten.

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Kambodscha

Kambodscha führte 1999 ein Mehrwertsteuersystem ein, das sich auf die Modernisierung der Steuerverwaltung und die Verbesserung der Compliance konzentrierte.

Offizieller Link der Regierung: Generaldirektion Steuern

10.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen ermäßigten Steuersätze für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Digitale Güter und Dienstleistungen sind in Kambodscha grundsätzlich nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich in Kambodscha für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie steuerpflichtige digitale Güter und Dienstleistungen an kambodschanische Verbraucher oder Unternehmen liefern, wobei bestimmte Schwellenwerte für den Jahresumsatz gelten.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Um sich in Kambodscha für die Mehrwertsteuer zu registrieren, bestellen Sie einen lokalen Steuervertreter und melden Sie sich bei der Generaldirektion Steuern (GDT) an. Füllen Sie das MwSt.-Registrierungsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine Mehrwertsteuerbescheinigung.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Zugang zu und Download von Software und Anwendungen, Streaming-Dienste für Musik und Videos, Online-Werbedienste, digitale Inhalte (E-Books, Musik, Video-Downloads), Cloud-Dienste und Online-Speicher, Online-Lernplattformen, Telekommunikationsdienste, Audio-, Video- und audiovisuelle Inhalte, Datenspeicherung und -verarbeitung, elektronische Bücher sowie Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS).

Strafen

Zu den Strafen bei Nichteinhaltung können Geldstrafen für verspätete Registrierung, verspätete Einreichung und fehlerhafte Berichterstattung gehören. Die genauen Beträge und Sätze können variieren.

Registrierungsschwelle

KHR 250 Millionen 

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

Nicht vollständig umgesetzt

Anleitungen: Kambodscha SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. April 2022 verpflichtet Kambodscha nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste an Kunden (B2C und B2B) in Kambodscha, sich für die Mehrwertsteuer (VAT) zu registrieren, wenn ihre Umsätze in einem Zeitraum von 12 Monaten 250 Millionen KHR übersteigen. Das Konzept der digitalen Dienste ist umfassender, als allgemein angenommen, da es auch den elektronischen Zugang zu professioneller Beratung umfasst.

 

Zusätzlich gilt zwar die Registrierungspflicht für B2C- und B2B-Verkäufe, Nichtansässige müssen jedoch nur die Mehrwertsteuer auf B2C-Verkäufe erheben, aber sowohl B2C- als auch B2B-Verkäufe in ihren Umsatzsteuererklärungen angeben.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie sich für die vereinfachte Mehrwertsteuer bei the General Department of Taxation (GDT), Ministry of Economy and Finance unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars (z.B. NR‑76) und unterstützenden Dokumenten (ausländische Registrierung, Ausweis, Bankbestätigung usw.).

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine vereinfachte Mehrwertsteuerregistrierung/Steuernummer wird von der GDT nach erfolgreicher Registrierung ausgestellt, ausschließlich für Mehrwertsteuerzwecke (keine feste Betriebsstätte erforderlich).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 10 % auf digitale Waren/Dienstleistungen.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, beachten Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis × 10%

 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Für B2B-grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der kambodschanische Geschäftskunde führt die Mehrwertsteuer im Namen des nicht ansässigen Lieferanten ab (d.h. er versteuert die Ausgangs-MWSt selbst und kann die Vorsteuer geltend machen), unabhängig vom MWSt-Registrierungsstatus des Lieferanten.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Nicht ansässige Lieferanten müssen von kambodschanischen Verbrauchern (nicht MWSt-registrierte Personen oder Unternehmen, die keine MWSt-Identifikationsnummer/Bankdaten angeben) 10 % Mehrwertsteuer auf SaaS-/digitale Dienstleistungen am Verkaufsort erheben/einziehen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Wenn der Käufer eine gültige kambodschanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angibt und über ein Firmenbankkonto bezahlt, erhebt der Lieferant keine Umsatzsteuer; der Käufer veranlagt sich selbst im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens und erfasst Ausgangs- und Vorsteuer.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Für nicht ansässige Lieferanten muss die Rechnung Folgendes enthalten:

  • Lieferantenname
  • vereinfachte USt-IdNr.
  • Rechnungsnummer/Datum
  • Beschreibung der digitalen Dienstleistung
  • Kundendaten (Name/Adresse)
  • Gesamtpreis;

Für B2B muss die USt-IdNr. des Kunden enthalten sein.

Schritt: 1 Meldeintervall

Monatliche Umsatzsteuererklärungen sowohl für nicht ansässige Lieferanten als auch Reverse-Charge-Erklärungen von kambodschanischen Unternehmen.

Schritt: 2 Abgabefrist

Umsatzsteuererklärungen und entsprechende Zahlungen sind bei manueller Einreichung bis zum 20. oder bei elektronischer Einreichung bis zum 25. des Folgemonats fällig.

Schritt: 3 Einreichung

Die Einreichung der Erklärungen und die Zahlung der Umsatzsteuer erfolgen über das GDT E-Service-Portal oder über lokale Partnerbanken; verwenden Sie die entsprechenden Formulare (z.B. NR-VAT01 für Umsatzsteuererklärungen von Nichtansässigen und NR-VAT02 für Reverse-Charge von ansässigen Steuerpflichtigen).

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen (Rechnungen, Erklärungen, Zahlungen) müssen gemäß kambodschanischem Umsatzsteuergesetz aufbewahrt werden (typischerweise mindestens 5 Jahre, gemäß allgemeiner GDT-Richtlinie).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Handhabung der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Kambodscha kann eine Herausforderung sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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