Steuersatz nach Region Kenia

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Die Umsatzsteuer für SaaS in Kenia verstehen

Kenia hat 2013 ein Mehrwertsteuersystem (VAT) eingeführt, das sich am Rahmenwerk der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) orientiert. Diese Modernisierung zielte darauf ab, die Einnahmen zu erhöhen und die Steuerpraktiken in der gesamten Region zu vereinheitlichen. Derzeit beträgt der Standardsatz der Mehrwertsteuer in Kenia 16 % und gilt für alle steuerpflichtigen Lieferungen, einschließlich Software as a Service (SaaS). Das bedeutet, dass SaaS-Unternehmen, die in Kenia tätig sind, die Mehrwertsteuer berechnen und an die kenianische Steuerbehörde (KRA) abführen müssen.

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Kenia

Kenia führte 2013 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Einnahmen zu steigern und sein Steuersystem zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Kenya Revenue Authority

16.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

0.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz in Kenia

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen sind in Kenia steuerbefreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nein

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Registrierung ab dem ersten Verkauf

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Unternehmen, die in Kenia der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) erhalten, sich mit dem eTIM-System verbinden und ihre Serviceanfragen innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Registrierungsschwelle online einreichen. Alternativ können sie dies auch durch einen persönlichen Besuch im Büro der Kenya Revenue Authority erledigen.

Für Unternehmen, die nicht in Kenia ansässig sind und dort keine Betriebsstätte haben, ist die Benennung eines Steuervertreters obligatorisch.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Herunterladbare digitale Inhalte (z. B. mobile Anwendungen, E-Books, Filme)
Streamingdienste (z. B. Fernsehsendungen, Filme, Musik, Podcasts)
Verkauf oder Lizenzierung von Daten, die über kenianische Nutzer gesammelt wurden
Digitale Marktplätze
Abonnementbasierte Medien (z. B. Nachrichten, Zeitschriften, Journale)
Elektronische Datenverwaltung (z. B. Webhosting, Online-Data-Warehousing, Cloud-Speicher)
Elektronische Buchungs- oder Ticketdienste
Suchmaschinen- und automatisierte Helpdesk-Dienste
Online-Fernunterricht (z. B. E-Learning, Online-Kurse)

Strafen

Bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer wird eine Strafe von 5 % der fälligen Steuer oder 10.000 KES (ca. 60 EUR) erhoben, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei Zahlungsverzug wird eine Strafe von 5 % der fälligen Steuer sowie ein zusätzlicher Zins von 1 % pro Monat erhoben.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert. 

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Der Stichtag ist der 20. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Relevante Dokumente müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Anleitungen: Kenia SaaS Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Am 23. Juni 2022 verabschiedete Kenia das Finanzgesetz 2022, das unter anderem die Mehrwertsteuerregelungen ändert, die für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ab dem 1. Juli 2022 gelten. Das Finanzgesetz 2022 stellt klar, dass die Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 5 Millionen KES für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen nicht mehr gilt.

 

Das Finanzgesetz 2022 stellt ferner klar, dass inländische Unternehmen von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der Einfuhr digitaler Lieferungen befreit sind. Folglich sind nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen nicht nur verpflichtet, sich für B2C-Lieferungen digitaler Dienstleistungen zu registrieren und die Mehrwertsteuer einzuziehen, sondern auch für B2B-Lieferungen.

 

Die Registrierung ist ab dem ersten Verkauf digitaler Dienstleistungen an einen kenianischen Kunden obligatorisch. Es gibt keine De-minimis-Schwelle für Nichtansässige.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Gebietsfremde registrieren sich über das iTax Portal im Rahmen der „vereinfachten Steuerregistrierung“. Eine physische Präsenz ist nicht erforderlich.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Behörde stellt eine KRA PIN (Personal Identification Number) aus, die sowohl als Mehrwertsteuer- als auch als Einkommensteuer-Identifikator dient.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Kenia beträgt 16%. Zusätzlich wird die SEP Tax (Significant Economic Presence) mit einem effektiven Satz von 3% des Bruttoumsatzes erhoben.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, berücksichtigen Sie die folgende Formel: 

  • MwSt. = Nettopreis x 16%
  • SEP Tax = Bruttoumsatz x 3%

 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt nicht. Nicht ansässige SaaS-Anbieter müssen sich registrieren und VAT sowohl für B2B- als auch für B2C-Verkäufe abführen.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Berechnen Sie 16% VAT. Die Steuer ist “versteckt” oder im Endpreis, der den Verbrauchern angezeigt wird, enthalten.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie 16% VAT. Sie müssen die KRA PIN des Kunden erfassen, um ihm die Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs zu ermöglichen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes beinhalten:

  • Lieferantenname/PIN
  • Käufername/PIN (für B2B)
  • Datum
  • Zeit
  • Gesamtbruttobetrag
  • Steuersatz
  • Gesamtsteuer
  • QR Code (falls mit eTIMS integriert).

Schritt: 1 Meldeintervall

Monatlich sowohl für VAT als auch für SEP Tax.

Schritt: 2 Abgabefrist

Am oder vor dem 20. Tag des Folgemonats (z.B. ist die Januar-Meldung am 20. Februar fällig).

Schritt: 3 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Online über das iTax Portal eingereicht. Zahlungen erfolgen in KES (Kenyan Shillings) über autorisierte Banken oder M-Pesa.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Alle Steuerunterlagen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Aufzeichnungen müssen für die Prüfung durch den Commissioner zugänglich sein.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Kenias Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

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