Steuersatz nach Region Indiana

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

SaaS-Umsatzsteuer in Indiana: Ein vollständiger Leitfaden

In Indiana unterliegen SaaS-Verkäufe nicht dem allgemeinen Umsatzsteuersatz des Staates von 7%. 

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Indiana

Die Umsatzsteuer in Indiana verbleibt bei 7 %, was eine stabile Einnahmequelle für den Staat bietet und gleichzeitig einen relativ niedrigen Einkommensteuersatz aufrechterhält.

Offizieller Link der Regierung: DOR: Indiana Department of Revenue

7.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

SaaS mit Fernzugriff

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nicht anwendbar in den USA

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Wenn Sie einen Umsatz von über 100.000 US-Dollar erzielen.

Online-Registrierung möglich

ja

Registrierungsverfahren

Registrieren Sie sich beim Indiana Department of Revenue, um eine Bescheinigung als registrierter Einzelhändler zu erhalten.
Reichen Sie Formular IT-20 (Indiana Corporation Income Tax Return) ein, wenn Sie Einkünfte aus Indiana erzielen.
Ernennen Sie bei Bedarf einen in Indiana registrierten Vertreter

Strafen

5 % der nicht gezahlten Steuer für jeden Monat, maximal 25 % (verspätete Einreichung); 10 % der nicht gezahlten Steuer nach 30 Tagen (verspätete Zahlung)

Registrierungsschwelle

$100,000.00

Einreichungsintervall

Monatlich, vierteljährlich oder jährlich

Abgabetermin

des Monats

E-Rechnungsanforderungen

Keine landesweite E-Invoicing-Pflicht

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Einkommensteuererklärungen und Belege: mindestens 3 Jahre, empfohlen 7 Jahre

Lokaler Steuersatzbereich

0% – 3%

Anleitungen: Indiana SaaS VAT

Schritt: 1 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Sie müssen in Indiana Umsatzsteuer erheben, wenn Sie dort einen Nexus haben. Es gibt zwei Arten von Nexus, die die Umsatzsteuer-Erklärungspflichten beeinflussen.

  • Physischer Nexus bedeutet, dass ein Unternehmen (oder Verkäufer) eine physische Präsenz oder Geschäftstätigkeit in einem Bundesstaat hat, und diese Präsenz verpflichtet es zur Zahlung der Umsatzsteuer in diesem Bundesstaat.
  • Wirtschaftlicher Nexus bedeutet, dass ein Unternehmen oder Verkäufer die wirtschaftliche Schwelle eines Bundesstaates für den Gesamtumsatz oder die Anzahl der Transaktionen in diesem Bundesstaat erreicht.

Der Schwellenwert für die wirtschaftliche Präsenz von Fernverkäufern beträgt 100.000 USD Bruttoumsatz in Indiana im aktuellen oder vorherigen Kalenderjahr. Die Registrierung wird obligatorisch, sobald der Schwellenwert erreicht ist. 

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie sich beim Indiana Department of Revenue (IDOR) über das Indiana Taxpayer Information Management Engine (INTIME) Portal. Der Prozess erfordert die Erstellung eines INTIME-Kontos, die Registrierung als Einzelhändler und den Erhalt eines Registered Retail Merchant Certificate, bevor Umsatzsteuer erhoben wird.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Das Unternehmen erhält eine Indiana Taxpayer Identification Number und ein Registered Retail Merchant Certificate, ausgestellt vom Indiana Department of Revenue.

Schritt: 1 Standardsatz

Der Umsatzsteuersatz in Indiana beträgt 7 %. Es fällt keine lokale Umsatzsteuer an; der Satz ist landesweit einheitlich.

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis × 7 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Die Vereinigten Staaten wenden kein Mehrwertsteuer-ähnliches Reverse-Charge-System an. Für SaaS und digitale Produkte müssen Verkäufer mit Nexus die Umsatzsteuer von Indiana sowohl bei B2B- als auch bei B2C-Transaktionen erheben, es sei denn, der Käufer legt eine gültige Befreiungsbescheinigung vor. Unternehmen können nur dann steuerfrei einkaufen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Wiederverkaufs- oder Befreiungsnachweise vorlegen.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Software, auf die nur remote zugegriffen wird (wobei der Benutzer niemals eine Kopie “besitzt” oder herunterlädt), ist in Indiana nicht steuerpflichtig. Vorgefertigte Software ist nur dann steuerpflichtig, wenn sie heruntergeladen oder auf physischen Datenträgern bereitgestellt wird. Verkäufer mit Nexus müssen 7 % am Verkaufsort berechnen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer muss auch auf B2B SaaS-Verkäufe erhoben werden, es sei denn, der Käufer legt eine gültige Indiana-Befreiungs- oder Wiederverkaufsbescheinigung vor. Es kommt kein Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung; die Verantwortung für die Erhebung verbleibt beim Verkäufer, es sei denn, eine Befreiungsdokumentation wird aufbewahrt.

Schritt: 3 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Rechnungen sollten Folgendes enthalten:

  • Rechtlicher Name und Adresse des Lieferanten;
  • Indiana-Steuernummer;
  • Rechnungsdatum;
  • Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer;
  • Beschreibung des SaaS/digitalen Dienstes;
  • Steuerpflichtiger Betrag;
  • Umsatzsteuersatz;
  • Berechneter Steuerbetrag;
  • fälliger Gesamtbetrag;
  • Name und Adresse des Käufers;
  • Referenz der Befreiungsbescheinigung (falls zutreffend);
  • Währung und Zahlungsbedingungen.

Schritt: 1 Meldeintervall

Von IDOR basierend auf dem Volumen zugewiesen; typischerweise monatlich für Verkäufer mit höherer Steuerschuld und vierteljährlich für Verkäufer mit geringerem Volumen.

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen und Zahlungen sind in der Regel am 20. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.

Schritt: 3 Einreichung

Elektronische Einreichung über das INTIME E-Services-Portal. Zahlungen werden per ACH-Lastschrift, ACH-Gutschrift oder über genehmigte elektronische Zahlungsmethoden akzeptiert.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Unternehmen müssen Umsatzsteuerunterlagen für mindestens 3 Jahre aufbewahren (länger bei einer Prüfung oder einem Rechtsstreit).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Bewältigung der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Indiana kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

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