Steuersatz nach Region Niederlande

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Mehrwertsteuer in den Niederlanden: Ein Leitfaden für SaaS-Unternehmen

Die Niederlande haben das Mehrwertsteuersystem (MwSt.) der EU seit 1969 übernommen und ihren Steuerrahmen an die europäischen Vorschriften angepasst. Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, einschließlich derer, die Software as a Service (SaaS) anbieten, müssen die Mehrwertsteuervorschriften einhalten. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt in den Niederlanden 21 %. Für bestimmte Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen kann jedoch der ermäßigte Satz von 9,0 % gelten. Insbesondere Online-Kurse, E-Learning-Plattformen und Bildungsinhalte können von der Mehrwertsteuer befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

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Niederlande

Die Niederlande führten 1969 das EU-Mehrwertsteuersystem ein, um ihren Steuerrahmen an die europäischen Vorschriften anzugleichen.

Offizieller Link der Regierung: Belastingdienst

21.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

9.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Digitale Bücher und Zeitungen haben einen ermäßigten Steuersatz von 9 %

Steuerbefreite Produktkategorien

Bestimmte Online-Kurse, E-Learning-Plattformen und Bildungsinhalte können von der Steuer befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien in Bezug auf die Bildungseinrichtung oder den Anbieter erfüllen.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um sich zu registrieren, müssen Sie einen Registrierungsantrag ausfüllen. Hier sind die Unternehmensinformationen, die Sie benötigen:

Firmenname und etwaige Handelsnamen des Unternehmens
Vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website
Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners
Nationale Steuernummer (falls zutreffend)
Land, in dem sich Ihr Unternehmen befindet
Internationale Bankkontonummer (IBAN) und BIC
Eine Erklärung, dass Sie nicht in der Europäischen Union umsatzsteuerpflichtig sind
Das Datum, an dem Sie begonnen haben, das Mehrwertsteuersystem zu nutzen
Alle Dokumente und Informationen müssen auf Niederländisch eingereicht werden.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob Sie eine Kopie bei Shopify kaufen oder einen Dienst (z. B. Amazon Prime) nutzen. In Steuerunterlagen werden diese Produkte als „Audio-, Bild- oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet;
Herunterladbare und Streaming-Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3-Datei kaufen oder Musikdienste nutzen;
Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS);
Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Verspätete Einreichung:

In der Regel keine Strafe bei rechtzeitiger Zahlung, auch wenn die Einreichung verspätet erfolgt
Bis zu 3 % Strafe, wenn Ihre vorherige Steuererklärung ebenfalls verspätet oder fehlerhaft war
Höchststrafe von 5.514 €
Verspätete Zahlung:

4 % Zinsen jährlich auf den nicht bezahlten Betrag
Bis zu 3 % Strafe nach Ablauf einer Nachfrist
Höchststrafe von 5.514 €
Verspätete Registrierung:

Keine direkte Strafe, aber es können Strafen für zu niedrige Umsatzsteuerangaben oder -zahlungen aufgrund der verspäteten Registrierung anfallen
Fehler in Ihrer Umsatzsteuererklärung:

Die Strafen können je nach Fehler zwischen 0,5 % und 100 % des Umsatzsteuerbetrags liegen
Wesentlich höhere Strafen bei vorsätzlichen Fehlern oder Betrug
Schlecht geführte Buchhaltung:

Geldstrafen bis zu 4.920 €

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Einen Monat nach Ende des Steuerzeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Freiwillig

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

In den Niederlanden sind Sie verpflichtet, Ihre umsatzsteuerrelevanten Steuerunterlagen 7 Jahre lang aufzubewahren. Dies liegt daran, dass die Steuerbehörden das Recht haben, diese Aufzeichnungen während dieses Zeitrahmens anzufordern und zu prüfen, um die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften zu gewährleisten.

Leitfäden: Niederlande SaaS-MwSt.

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2003 verlangen die Niederlande von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in den Niederlanden, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Verkaufsbetrag. Die Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wenden die Niederlande eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Die Schwelle gilt nicht für Unternehmen außerhalb der EU.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nicht-EU-Einheiten nutzen das “Registration form Foreign companies” über die Belastingdienst (Steuerverwaltung / Abteilung für internationale Angelegenheiten). EU-Einheiten können die One-Stop Shop (OSS) Union-Regelung in ihrem Heimatland nutzen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die btw-identificatienummer (btw-id) wird von der Belastingdienst ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In den Niederlanden beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 21 %.

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 21%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Obligatorisch für grenzüberschreitende B2B-SaaS. Der niederländische Geschäftskunde ist für die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Der Verkäufer berechnet keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Verkäufer muss 21 % niederländische Mehrwertsteuer berechnen und diese über eine niederländische Mehrwertsteuererklärung oder das OSS (Nicht-EU-/EU-Schema) abführen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Mehrwertsteuer wird vom Verkäufer nicht berechnet. Der Verkäufer muss die USt-ID des Käufers über VIES überprüfen und das Reverse-Charge-Verfahren anwenden.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss enthalten sein:
• Name/Adresse des Lieferanten & Käufers
• USt-ID des Lieferanten
• Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer
• Ausstellungsdatum & Lieferdatum
• Servicebeschreibung (z. B. “SaaS-Abonnement”)
• Einzelpreis (exkl. MwSt.)
• MwSt.-Satz (21 % oder 0 % für B2B)
• B2B-Hinweis: “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” oder “btw verlegd” + USt-IdNr. des Käufers.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden eingereicht:

  • Quartalsweise;
  • Monatlich, wenn die jährlich fällige Mehrwertsteuer 15.000 € übersteigt.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sind bis zum letzten Tag des Monats nach dem Zeitraum einzureichen (z. B. Q1 fällig bis 30. April).

 

Hinweis: Die Zahlung muss bis zu diesem Datum bei der Behörde eingegangen sein.

Schritt: 3 Einreichung

Die Meldungen sollten online über das Portal “Mijn Belastingdienst Zakelijk” eingereicht werden. Zahlungen erfolgen per SEPA oder internationaler Banküberweisung.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen sollten für mindestens 7 Jahre für allgemeine Aufzeichnungen; 10 Jahre für digitale Dienstleistungen/OSS-Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in den Niederlanden zu navigieren, kann entmutigend sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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