Steuersatz nach Region Slowenien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Mehrwertsteuer in Slowenien für SaaS-Anbieter

Slowenien, ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, führte 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein, um die Steuereinnahmen zu optimieren und eine einheitliche Einhaltung der Vorschriften in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Dieses System gilt für alle Unternehmen, die in Slowenien tätig sind, auch für diejenigen, die Software as a Service (SaaS) anbieten. Der derzeitige Mehrwertsteuersatz in Slowenien beträgt 22 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS-Angeboten.

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Slowenien

Slowenien führte 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und die Steuerkonformität zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: FINANČNA UPRAVA REPUBLIKE SLOVENIJE

22.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

5.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books und andere elektronische Publikationen wie Zeitschriften und Zeitungen haben einen ermäßigten Steuersatz.

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen, die von der Steuer befreit sind.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Um sich im MOSS-System zu registrieren, müssen Sie grundlegende Informationen über das Unternehmen und seine Vertreter unter Verwendung eines speziellen Formulars angeben, das von der slowenischen Steuerbehörde bereitgestellt wird.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Lieferung von Bildern (z. B. Fototapeten).
Lieferung von Text (z. B. E-Books).
Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und On-Demand-Programmen.
Online-Zeitschriften.
Bereitstellung von Websites oder Webhosting-Diensten.
Fernwartung von Software und Geräten.
Lieferung von Software und Software-Updates.
Werbeflächen auf Websites.

Strafen

In Slowenien wurden mit Wirkung zum Januar 2024 strengere Maßnahmen zur Durchsetzung der Mehrwertsteuer eingeführt, die sich insbesondere an Unternehmen richten, die ihre Steuererklärungen regelmäßig zu spät einreichen. Steuerpflichtige müssen ihre Umsatzsteuererklärungen bis zum letzten Werktag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats einreichen. Bei verspäteter Einreichung drohen Strafen in Höhe von 4.000 EUR bis 75.000 EUR für juristische Personen, 3.000 EUR bis 50.000 EUR für Einzelunternehmer und 400 EUR bis 5.000 EUR für Privatpersonen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften und die Disziplin der Steuerpflichtigen zu verbessern, wobei nach Erhalt einer Mahnung keine Fristverlängerung mehr gewährt wird.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Relevante Aufzeichnungen sollten mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Leitfäden: Slowenien SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Mai 2004 verlangt Slowenien von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Slowenien, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Verkaufsbetrag. Die Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen erweitert.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Slowenien eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Die Schwelle gilt nicht für Nicht-EU-Unternehmen.

Schritt: 2 2. Unternehmensregistrierung

Verwaltet von der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS). Ausländische Unternehmen beantragen eine slowenische VAT-Nummer über das DR-04 Formular.

ID za DDV (vorangestellt ‘SI’). Ausgestellt von FURS. Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Fiskalvertreter ernennen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine ID za DDV (vorangestellt ‘SI’) wird von FURS ausgestellt. Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Fiskalvertreter ernennen.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standardsatz beträgt 22 % für die meisten SaaS-/digitalen Dienste. (Ein Satz von 5 % gilt speziell für E-Publikationen/Bücher).

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

Steuerbetrag = Nettopreis x 22%

 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt. Wenn Sie ein nicht ansässiger Lieferant sind, der an ein in Slowenien umsatzsteuerregistriertes Unternehmen verkauft, führt der Käufer die Mehrwertsteuer ab. Sie weisen auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer aus.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen 22 % slowenische Umsatzsteuer berechnen, es sei denn, Sie sind für den EU-OSS in einem anderen Mitgliedstaat registriert. Verwenden Sie die Rechnungsadresse oder IP des Kunden, um den Standort zu bestimmen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. (beginnend mit SI) vorlegt. Wenden Sie das Reverse-Charge-Verfahren an und vermerken Sie dies auf der Rechnung.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss enthalten sein:

  • Lieferant & Käufer Name/Adresse
  • USt-ID des Lieferanten
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Steuerpflichtiger Betrag
  • Mehrwertsteuersatz (22%)
  • Mehrwertsteuerbetrag,
  • “Reverse-Charge” (für B2B).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sollten eingereicht werden:

  • monatlich (Standard für Ausländer)
  • vierteljährlich (wenn der Umsatz < 50.000 € und keine innergemeinschaftlichen Transaktionen).

Schritt: 2 Meldefrist:

Steuern sind bis zum 20. des Folgemonats (bei Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen/Zusammenfassende Meldung) oder dem letzten Werktag des Monats (Standard) einzureichen.

Schritt: 3 Einreichung

Die Steuererklärung sollte über das eDavki-Portal eingereicht werden. Die Zahlung muss bis zur Einreichungsfrist auf das Staatshaushaltskonto von FURS erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen sollten für digitale Dienstleistungen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (gemäß EU-Richtlinie).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Sloweniens Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann eine Herausforderung sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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