Steuersatz nach Region Bosnien und Herzegowina

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Die SaaS-Umsatzsteuer in Bosnien und Herzegowina verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Betreiben Sie ein SaaS-Unternehmen in Bosnien und Herzegowina? Die Navigation durch die Komplexität der Umsatzsteuer kann eine Herausforderung sein. Dieser Leitfaden soll die wichtigsten Aspekte der Mehrwertsteuer (MwSt.) beleuchten, die für SaaS-Dienstleistungen in der Region gelten, und Ihr Unternehmen mit wichtigen Informationen zur Einhaltung der Vorschriften unterstützen.

Bosnien und Herzegowina hat im Jahr 2006 ein umfassendes Mehrwertsteuersystem eingeführt und seine Steuerstruktur an die Standards der Europäischen Union angepasst. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt derzeit 17 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS-Angebote. Insbesondere Bildungsdienstleistungen können von der Mehrwertsteuer befreit sein.

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Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina führte 2006 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuereinnahmen zu verbessern und sich an die EU-Standards anzupassen.

Offizieller Link der Regierung: Indirekte Steuerbehörde

17.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

0.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen ermäßigten Steuersätze für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Bildungsdienstleistungen können möglicherweise befreit sein

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Vor Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit im Land

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Um sich für die Umsatzsteuer zu registrieren, füllen Sie das Antragsformular für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus, stellen Sie die erforderlichen Dokumente wie Gewerbeanmeldung, Adressnachweis und Steuernummer zusammen und reichen Sie den Antrag entweder online oder persönlich bei den Steuerbehörden ein. Warten Sie anschließend auf die Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Herunterladbare Software, Streaming-Dienste, E-Books, Online-Kurse und andere elektronisch erbrachte Dienstleistungen.

Strafen

Bei verspäteter Registrierung, verspäteter Einreichung und anderen Verstößen gegen die Umsatzsteuerpflichten können Strafen verhängt werden, die Geldstrafen und Zinsen umfassen können.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 10. des Monats nach dem Berichtszeitraum.

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen müssen Aufzeichnungen über alle Transaktionen (Rechnungen, Quittungen usw.) für mindestens 10 Jahre aufbewahren.

Anleitungen: Bosnien und Herzegowina SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Am 2. Februar 2023 erinnerte die Steuerbehörde von Bosnien und Herzegowina nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Bosnien und Herzegowina daran, dass sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren und diese erheben müssen.

Die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle für steuerpflichtige Personen beträgt jährlich 100.000 BAM. Wenn Ihre SaaS-/B2B- oder digitalen Dienstleistungsverkäufe in B&H an private Verbraucher oder steuerpflichtige Personen diesen Betrag überschreiten, ist die Umsatzsteuerregistrierung für ansässige und nicht-ansässige Anbieter obligatorisch. Ausländische digitale Anbieter müssen sich registrieren, sobald sie steuerpflichtige Tätigkeiten in B&H aufnehmen, und benötigen möglicherweise einen Steuervertreter in B&H.

 

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung:

Die Mehrwertsteuerregistrierung erfolgt bei der Indirect Taxation Authority (ITA) (Uprava za indirektno oporezivanje), die den Umsatzsteuerstatus nach Antragstellung und Vorlage der relevanten Unterlagen erteilt. Für nicht ansässige Unternehmen ist in der Regel ein lokaler Steuervertreter erforderlich.

Schritt: 3 TIN/USt-ID-Nummer:

Die von der ITA ausgestellte indirekte Steueridentifikationsnummer dient als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Compliance-Zwecke.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Umsatzsteuersatz beträgt 17 % auf steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen, einschließlich digitaler Dienste/SaaS.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, beachten Sie die folgende Formel: 
Steuerbetrag = Nettopreis × 17%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, wenn der Empfänger ein umsatzsteuerregistriertes Unternehmen in B&H ist; das B&H-Unternehmen führt die Umsatzsteuer intern ab, anstatt dass der ausländische Lieferant die Umsatzsteuer direkt berechnet. (Allgemeines USt-Prinzip; keine spezifische Ausnahme für digitale Dienstleistungen für B2B vermerkt).

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Ausländische SaaS-/digitale Dienstleistungen, die an nicht umsatzsteuerregistrierte lokale Verbraucher geliefert werden, sind in B&H mit 17 % steuerpflichtig, und die Umsatzsteuer muss vom Lieferanten (über eine lokale Registrierung) erhoben und abgeführt werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Dienstleistungen an lokale umsatzsteuerregistrierte Unternehmen fallen im Allgemeinen unter das Reverse-Charge-Verfahren — der Käufer führt die Umsatzsteuer ab, und der Verkäufer weist auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus, wenn gültige B&H Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erfasst sind.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Steuerrechnungen müssen enthalten:

  • Lieferantenname
  • Adresse und indirekte Steuer-ID
  • Ort/Datum der Ausstellung
  • Rechnungsnummer
  • Leistungsdatum
  • Name des Käufers und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zutreffend)
  • Beschreibung, Menge und Preis
  • Nettobeträge
  • Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag
  • Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.

Schritt: 1 Meldeintervall

Umsatzsteuererklärungen sind monatlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Umsatzsteuererklärungen und Zahlungen müssen bis zum 10. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden.

Schritt: 3 Einreichung

Erklärungen werden bei der Behörde für indirekte Steuern über das offizielle E-Service-Portal mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht; die Zahlung erfolgt auf das Einzelkonto der ITA.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerpflichtige müssen eine ordnungsgemäße Umsatzsteuerbuchführung und Aufzeichnungen führen; Rechnungen müssen zusammen mit anderen Steuerunterlagen aufbewahrt werden (Standardpraxis; das offizielle Gesetz erfordert ordnungsgemäße Bücher und Rechnungen).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Bosnien und Herzegowina kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

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