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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Umsatzsteuer auf SaaS in Panama: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Panama hat im Jahr 2010 ein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) eingeführt, um die Steuerkonformität zu vereinfachen und die öffentlichen Einnahmen zu steigern. Unternehmen, die in Panama Software as a Service (SaaS) anbieten, müssen bestimmte Mehrwertsteuervorschriften einhalten. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die Umsatzsteuer auf SaaS in Panama und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Compliance-Anforderungen und der Optimierung des Steuermanagements.

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Panama

Panama führte 2010 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuerkonformität zu verbessern und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Dirección General de Ingresos

7.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die direkt an Kunden verkaufen, sind von der Mehrwertsteuer (ITBMS - Impuesto de Transferencia de Bienes Muebles y Servicios) befreit.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Gilt, aber nicht für alle B2B-Umsätze

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die PAB 36.000-Schwelle gilt für ansässige Unternehmen. Nicht ansässige Anbieter ohne feste Niederlassung sind in der Regel weder zur Registrierung verpflichtet noch dazu in der Lage.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um in Panama mehrwertsteuerpflichtig zu werden, müssen sich Unternehmen bei der Dirección General de Ingresos (DGI) registrieren lassen. Dies kann entweder online oder persönlich erfolgen. Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen Unternehmen eine nationale panamaische Steuernummer beantragen, die als RUC (Registro Único de Contribuyentes) bekannt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass alle zur Registrierung eingereichten Dokumente in spanischer Sprache verfasst sein müssen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Hörbücher und andere digitale Publikationen
Musikdownloads und Streaming-Dienste
Filme, Fernsehsendungen und andere Videoinhalte (Downloads oder Streaming)
Spiele und In-App-Käufe
Online-Kurse und Lehrmaterialien
Digitale Kunst, Fotos und andere visuelle Inhalte
Herunterladbare Software und Anwendungen
Software as a Service (SaaS)
Cloud-basierter Speicherplatz und andere Cloud-Dienste
Webhosting und Domainregistrierung
Online-Werbung und Marketingdienstleistungen
Online-Marktplätze und -Plattformen
Social-Media-Plattformen und Kommunikationstools
Online-Gaming- und Glücksspieldienste
Online-Beratungen und professionelle Dienstleistungen
Digitale Abonnements und Mitgliedschaften
Online-Ticket- und Buchungsservices

Strafen

Verspätete Einreichung und Zahlung: Bei verspäteter Einreichung oder Zahlung der Umsatzsteuererklärung wird eine Strafe von 10 PAB (ca. 9 EUR) erhoben.
Wiederholte Verstöße: Wenn Sie wiederholt mit Ihrer Einreichung oder Ihren Zahlungen in Verzug geraten, können Geldstrafen in Höhe von 500 PAB bis 5.000 PAB (ca. 470 EUR bis 4.700 EUR) verhängt werden.
Betrug: Die Begehung von Umsatzsteuerbetrug kann zu einer hohen Geldstrafe in Höhe des Fünf- bis Zehnfachen des geschuldeten Steuerbetrags sowie zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr führen. Unter bestimmten Umständen können noch härtere Strafen verhängt werden.

Registrierungsschwelle

Die Registrierung ist für ansässige Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über PAB 36.000 obligatorisch.

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 15. Tag des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

SFEP ist für panamaische Steuerzahler obligatorisch, jedoch nicht für nicht ansässige SaaS-Anbieter.

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unterlagen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

Anleitungen: Panamaische SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Panamas Mehrwertsteuersystem (ITBMS) wird durch das Steuergesetzbuch geregelt, geändert durch Gesetz Nr. 8 vom 15. März 2010, das den modernen ITBMS-Rahmen geschaffen hat.
Im Allgemeinen ist die Registrierung für Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über PAB 36.000 obligatorisch. Hinweis: Nichtansässige Unternehmen ohne eine Betriebsstätte (PE) können sich in der Regel nicht für ITBMS registrieren und verlassen sich stattdessen auf das Reverse-Charge-Verfahren.
Die PAB 36.000-Schwelle gilt für ansässige Unternehmen. Nicht ansässige Anbieter ohne feste Niederlassung sind in der Regel weder zur Registrierung verpflichtet noch dazu in der Lage.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Wird von der Dirección General de Ingresos (DGI) verwaltet. Unternehmen mit lokaler Präsenz können sich für die ITBMS registrieren.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Steuer-ID ist als RUC (Registro Único de Contribuyentes) bekannt, ausgestellt von der DGI.

Schritt: 1 Rate

Der Standard-ITBMS-Satz in Panama beträgt 7%.

Schritt: 2 Formel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 7%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Es gilt. Für grenzüberschreitende SaaS-Dienstleistungen muss der panamaische B2B-Kunde die 7% ITBMS selbst berechnen. Der ausländische Anbieter berechnet keine ITBMS auf der Rechnung, wenn er keine lokale Präsenz hat.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Bei digitalen B2C-Dienstleistungen wird die ITBMS typischerweise durch Einbehaltung von Finanzintermediären (z. B. Banken, Kartenausstellern) erhoben, anstatt vom ausländischen Lieferanten.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer wird nicht vom ausländischen Lieferanten erhoben. Der Käufer nimmt eine Selbstveranlagung vor. Sie müssen die RUC des Käufers einholen, um dessen Geschäftsstatus zu überprüfen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes beinhalten:

  • Name/Adresse des Lieferanten
  • Datum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung von SaaS/Dienstleistungen
  • Gesamtbetrag (USD) RUC des Käufers (für B2B).

Die elektronische Rechnungsstellung (SFEP) ist für lokale Steuerzahler zwingend vorgeschrieben.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sollten eingereicht werden: 

Monatlich (Standard) oder vierteljährlich (für bestimmte freiberuflich Tätige).

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Steuererklärung muss bis zum 15. Tag des Folgemonats eingereicht werden (z. B. ist die Erklärung für Januar am 15. Februar fällig).

Schritt: 3 Einreichung

Steuererklärungen müssen über das Online-Portal e-Tax 2.0 eingereicht werden. Zahlungen können per lokaler Banküberweisung oder bei autorisierten Sammelstellen unter Verwendung der „Boleta de Pago“ erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Dokumente müssen zwingend 5 Jahre lang aufbewahrt werden (gemäß Gesetz 52/2016 und nachfolgenden Änderungen). Aufzeichnungen müssen für DGI-Prüfungen verfügbar sein.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Panama kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese komplexen Aufgaben, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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