Steuersatz nach Region Österreich

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Umsatzsteuersystem in Österreich: Ein optimierter Rahmen für die Steuerverwaltung

Das österreichische Mehrwertsteuersystem (MwSt.) steht im Einklang mit den EU-Vorschriften und schafft einen straffen Rahmen für die Steuerverwaltung gemäß der „Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates“. Das 1973 eingeführte System vereinheitlicht die Verfahren innerhalb der Europäischen Union, verbessert die Compliance und gewährleistet die Steuereffizienz für Unternehmen, die in der Region tätig sind.

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Österreich

Österreich hat 1973 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt und in die europäischen Steuervorschriften integriert, um die Compliance und Effizienz zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Bundesministerium für Finanzen

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books und elektronische Publikationen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Überprüfen Sie die Berechtigung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen muss.
Dokumente zusammenstellen: Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente (Registrierungsformular, Identitätsnachweis usw.).
Antrag einreichen: Senden Sie das ausgefüllte Formular und die Unterlagen an das Finanzamt Graz-Stadt.
Einen Fiskalvertreter bestellen: Wenn Sie sich außerhalb der EU befinden, bestellen Sie einen Fiskalvertreter.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten: Warten Sie auf Ihre eindeutige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (4-6 Wochen).
Beginnen Sie mit der Berichterstattung: Beginnen Sie mit der Einreichung von Umsatzsteuererklärungen und der Zahlung der Umsatzsteuer.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books und digitale Publikationen, Musikdownloads und Streamingdienste, Online-Kurse und Bildungsinhalte, Software und Anwendungen (einschließlich mobiler Apps), Videospiele und In-Game-Käufe, abonnementbasierte Dienste (wie Streaming-Plattformen wie Netflix), Cloud-Speicher- und -Computing-Dienste, digitale Werbedienste, Website-Hosting und Domainregistrierung sowie Online-Zeitungen und -Zeitschriften sind Beispiele für digitale Produkte und Dienstleistungen.

Strafen

Bei verspäteter Zahlung, verspäteter Einreichung und falschen Angaben können Strafen verhängt werden. In schweren Fällen können die österreichischen Steuerbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten, aber die Strafen können auch durch eine Selbstanzeige gemildert werden.

Einreichungsintervall

Monatlich: wenn der Umsatz 100.000 EUR übersteigt
Vierteljährlich: wenn der Umsatz bis zu 100.000 EUR beträgt
Jährlich: Die jährliche Umsatzsteuererklärung muss unabhängig von der Höhe des Umsatzes eingereicht werden

Abgabetermin

Monatlich und vierteljährlich: Der 15. des zweiten Monats nach Ablauf des Meldezeitraums

Jährlich: Muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Anleitungen: Österreich SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2003 verlangt Österreich von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Österreich, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag. Diese Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2019 wendet Österreich für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR an. Die Schwelle gilt nicht für Nicht-EU-Unternehmen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Verwaltet vom österreichischen Finanzamt (Finanzamt Österreich). Nicht-EU-Unternehmen müssen einen lokalen Fiskalvertreter bestellen (ausgenommen UK/Norwegen).

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), ausgestellt vom österreichischen Finanzamt mittels Formular U15.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Österreich beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 20 %.

 

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Zur Berechnung Ihres Steuersatzes beachten Sie diese Formel: 

Formel: Nettopreis X 20,00 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt für grenzüberschreitendes B2B SaaS. Der österreichische Käufer ist für die Verbuchung der Umsatzsteuer verantwortlich. Der Verkäufer berechnet keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, wenn eine gültige USt-ID angegeben wird.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Verkäufer muss 20 % österreichische Umsatzsteuer berechnen. Eine Registrierung über den One-Stop-Shop (OSS) wird empfohlen, um mehrfache EU-Registrierungen zu vermeiden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer wird vom Verkäufer nicht erhoben. Die Rechnung muss „Reverse Charge“ ausweisen und die USt-ID des Käufers enthalten.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Pflichtfelder:

  • Name/Adresse von Lieferant & Käufer
  • USt-ID des Lieferanten
  • USt-ID des Käufers (für B2B)
  • Eindeutige fortlaufende Nummer
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungsdatum
  • Beschreibung (SaaS)
  • Nettobetrag
  • Umsatzsteuersatz
  • Umsatzsteuerbetrag in EUR.

Schritt: 1 Meldeintervall

Monatlich (wenn Jahresumsatz > €100.000) oder vierteljährlich (wenn Umsatz ≤ €100.000).

Schritt: 2 Abgabefrist

15. Tag des zweiten Monats nach dem Zeitraum (z.B. ist die Januar-Erklärung am 15. März fällig).

Schritt: 3 Einreichung

Einreichung über FinanzOnline, das offizielle E-Filing-Portal. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Mindestens 7 Jahre (10 Jahre bei Nutzung des OSS-Verfahrens).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Österreichs Umsatzsteuerregistrierung und fiskalische Vertretung kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und der fiskalischen Vertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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