Steuersatz nach Region Nordmazedonien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Nordmazedonien erhebt einen Mehrwertsteuersatz (MwSt.) von 18 %, der vom Public Revenue Office (UJP) verwaltet wird und digitale Produkte sowie elektronische Dienstleistungen abdeckt. Während einheimische Unternehmen durch eine jährliche Umsatzschwelle von 1.000.000 MKD geschützt sind, unterliegen nicht ansässige digitale B2C-Anbieter einer “First-Sale”-Regelung, die eine sofortige lokale Registrierung und potenziell die Ernennung eines lokalen Steuervertreters erfordert. Darüber hinaus vollzieht das Land einen großen digitalen Wandel mit seinem e-Faktura System; nach einer im Januar 2026 gestarteten Live-Pilotphase wird die Echtzeit-strukturierte XML-E-Rechnungsstellung für alle umsatzsteuerregistrierten Unternehmen am 1. Oktober 2026 vollständig verpflichtend.

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Nordmazedonien

Nordmazedonien wendet einen Standard-Mehrwertsteuersatz (MwSt.) von 18 % auf digitale Produkte und Dienstleistungen an. Das Finanzamt (PRO/UJP) verwaltet die Mehrwertsteuer. Nicht ansässige Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sich ab dem ersten B2C-Verkauf registrieren. 

Offizieller Link der Regierung: Finanzamt

18.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Ab dem ersten Verkauf

Online-Registrierung möglich

Ja (über das UJP-Portal unter ujp.gov.mk)

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Registrierung über das UJP-Portal; Gebietsfremde müssen möglicherweise einen lokalen Steuervertreter ernennen

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Produkte

Strafen

Strafen von €300 bis €10.000 pro Umsatzsteuerverstoß.

Verstöße bei Fiskalgeräten/Belegen: €2.000-5.000 (MKD-Äquivalent); Verantwortliche Personen in Unternehmen werden mit 30 % der Unternehmensstrafe belegt.

Nicht konforme Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug rechtlich nicht gültig. (UJP / Öffentliches Finanzamt)

Registrierungsschwelle

Erster B2C-Verkauf

Einreichungsintervall

Monatlich oder vierteljährlich

Abgabetermin

25 Tage nach dem jeweiligen Steuerzeitraum

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

10 Jahre 

Anleitungen: Umsatzsteuer für SaaS in Nordmazedonien

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2024 verlangt Nordmazedonien von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Mazedonien die Registrierung für und die Erhebung der Mehrwertsteuer, unabhängig vom Umsatzbetrag. Die Registrierung ist vor der ersten Lieferung obligatorisch.

 

Für inländische Unternehmen oder mit B2B-Fokus liegt die allgemeine Schwelle bei 2.000.000 MKD.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Ausländische SaaS-Anbieter müssen sich über das Amt für öffentliche Einnahmen (PRO) registrieren. Nicht ansässige Unternehmen ohne eine Betriebsstätte müssen einen lokalen Steuervertreter bestellen, der eine umsatzsteuerlich registrierte Einheit in Nordmazedonien ist.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Steueridentifikationsnummer (TIN) wird vom Amt für öffentliche Einnahmen ausgestellt.

Schritt: 1 Standardsatz

Ein Standard-Mehrwertsteuersatz von 18% gilt für SaaS und elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS).

 

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 18%. 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt für grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen. Beim Verkauf an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in Nordmazedonien ist der Käufer für die Selbstveranlagung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Der ausländische Verkäufer berechnet auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der ausländische Verkäufer muss 18 % Mehrwertsteuer am Verkaufsort berechnen, diese einziehen und sie über seinen lokalen Steuervertreter an das PRO abführen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer wird vom Verkäufer nicht berechnet, wenn der Käufer eine gültige mazedonische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegt. Auf der Rechnung muss “Reverse-Charge-Verfahren” angegeben sein. 

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt die obligatorische e-Faktura (XML/UBL-Format) über das PRO-Portal. Standardfelder:

1. Name & Adresse von Lieferant/Käufer;
2. USt-IDs;
3. Fortlaufende Rechnungsnummer;
4. Leistungsdatum; 5. Leistungsbeschreibung;
6. Bemessungsgrundlage;
7. Steuersatz und Betrag;
8. Gesamtbetrag in MKD.

Schritt: 1 Meldeintervall

Das Einreichungsintervall ist:

  • Monatlich (wenn Jahresumsatz > 25 Mio. MKD)
  • Quartalsweise (wenn < 25 Mio. MKD).

Schritt: 2 Abgabefrist

Reichen Sie die USt-Erklärung (Formular DDV-04) bis zum 25. Tag des Monats nach dem Besteuerungszeitraum ein.

Schritt: 3 Einreichung

Muss elektronisch über das e-Tax (e-Porezi) Portal eingereicht werden. Zahlungen erfolgen in der Regel per Banküberweisung in lokaler Währung (MKD).

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen und Rechnungen müssen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Nordmazedoniens Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann entmutigend sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und kümmert sich um diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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