Steuersatz nach Region Armenien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Mehrwertsteuer auf SaaS in Armenien: Ein umfassender Leitfaden

 

Armenien hat 1998 ein Mehrwertsteuersystem (VAT) eingeführt, das auf internationalen Praktiken basiert und eine verbesserte Steuererhebung zum Ziel hat. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Besonderheiten der Mehrwertsteuer auf SaaS in Armenien und vermittelt Unternehmen das Wissen und die Instrumente, die sie für die Einhaltung der Vorschriften benötigen. Wir werden den aktuellen Mehrwertsteuersatz, Ausnahmen, Einreichungsvorschriften, Anforderungen an die Buchführung und bewährte Verfahren für eine effiziente Verwaltung Ihrer SaaS-Steuerschulden untersuchen.

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Armenien

Armenien führte 1998 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuererhebung zu verbessern und sich an internationale Praktiken anzupassen.

Offizieller Link der Regierung: Staatliches Komitee für Staatseinnahmen

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Kein spezifischer ermäßigter Steuersatz für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nachdem der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Zu den digitalen Produkten gehören E-Books, Bilder, Filme und Videos (z. B. von Shopify oder Netflix), herunterladbare Musik und Musik-Streaming (z. B. MP3s von SoundCloud oder Spotify), Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS), Website- und Hosting-Dienste, Internetdienstanbieter, Online-Werbung und Einnahmen aus Affiliate-Marketing, die im Rahmen der digitalen Steuerpolitik steuerpflichtig sein können.

Strafen

Die Nichtregistrierung kann Geldstrafen nach sich ziehen, deren Höhe vom Grad der Nichteinhaltung und der Höhe der geschuldeten Steuer abhängt, sowie rechtliche Konsequenzen, die zu Klagen und zusätzlichen Verwaltungsstrafen führen können.

Registrierungsschwelle

AMD 115 Millionen 

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 20. des Monats, der auf das vierteljährliche Berichtszeitraum folgt.

E-Rechnungsanforderungen

ja

Anleitungen: Armenien SaaS MwSt.

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2022 verlangt Armenien von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Armenien die Registrierung für und die Erhebung der Mehrwertsteuer, unabhängig vom Umsatzbetrag.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nicht ansässige Unternehmen müssen sich für Mehrwertsteuerzwecke (für E-Dienstleistungen) über die Website der armenischen Steuerbehörden unter Verwendung der vereinfachten E-Mehrwertsteuerlösung registrieren.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die ausgestellte ID ist eine Steueridentifikationsnummer (TIN), ausgestellt vom Staatlichen Einnahmenausschuss (SRC) der Republik Armenien.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Armenien beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz für elektronische Dienstleistungen 20 %.

 

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, beachten Sie die folgende Formel:

MwSt.-Betrag = Nettopreis X 20 %

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der nicht ansässige Lieferant ist verpflichtet, die 20 % Mehrwertsteuer (MwSt.) zu erheben, einzuziehen und an den armenischen Staatshaushalt abzuführen. Der Leistungsort gilt als Armenien, wenn bestimmte Kriterien (z. B. Standort des Bankkontos/der E-Wallet des Empfängers, IP-Adresse, Ländervorwahl des Telefons) erfüllt sind.

 

Schritt: 2 B2B-Verkauf

  • An eine umsatzsteuerregistrierte juristische Person: Der nichtansässige Lieferant berechnet die Umsatzsteuer nicht. Es kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, das die Steuerschuldnerschaft auf den Geschäftskunden (Leistungsempfänger) verlagert.
  • An eine nicht umsatzsteuerregistrierte juristische Person: Der nichtansässige Lieferant ist für die Erhebung der 20 % Umsatzsteuer und deren Abführung an den Staatshaushalt verantwortlich.

 

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

In Armenien ist eine handelsübliche Dokumentation für Nichtansässige akzeptabel.

Schritt: 1 Meldeintervall

In Armenien sind registrierte Steuerzahler verpflichtet, vierteljährlich Steuererklärungen abzugeben (für nicht ansässige E-Dienstleister).

 

Schritt: 2 Abgabefrist

Die offizielle Einreichungsfrist ist der 20. Tag des Monats, der auf das Ende des Berichtsquartals folgt.

 

Schritt: 3 Einreichung

Steuererklärungen werden eingereicht und Zahlungen erfolgen über die dafür vorgesehene E-VAT-Lösung auf der offiziellen Website des State Revenue Committee (SRC). Zu den Zahlungsoptionen gehören Banküberweisungen in mehreren Währungen oder Kartenzahlung.

 

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Obwohl es für Nicht-Ansässige in den Suchergebnissen nicht explizit angegeben ist, müssen Mehrwertsteuerzahler in der Regel Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre aufbewahren.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Armeniens Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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