Steuersatz nach Region Thailand

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Mehrwertsteuer in Thailand: Ein umfassender Überblick für SaaS und digitale Produkte

Thailand führte 1992 das Mehrwertsteuersystem (VAT) ein, um seine Steuerinfrastruktur zu verbessern und die Steuereinnahmen zu erhöhen. Die Mehrwertsteuer gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), mit einem Standardsatz von 7 %. Derzeit gibt es in Thailand keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. E-Books, einschließlich elektronischer Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbücher, sind von der Mehrwertsteuer befreit.

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Thailand

Thailand führte 1992 ein Mehrwertsteuersystem ein, um sein Steuersystem zu modernisieren und die Steuereinnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Revenue Department

7.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Für keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen gibt es eine reduzierte Steuer

Steuerbefreite Produktkategorien

E-Books, einschließlich Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbücher in elektronischer Form

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Das Formular zur Registrierung für die Mehrwertsteuer muss ausgefüllt und online über das Simplified VAT System for e-Service (SVE) auf der Website des Revenue Department eingereicht werden.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Mobile Anwendungen
Softwareprogramme
Digitale Bilder, Videos und Finanzdaten
Digitale Musik, Filme und Spiele
Fernunterricht über vorab aufgezeichnete Medien wie z. B. Online-Kurse
Elektronische Datenverwaltung wie z. B. Bereitstellung von Websites, Webhosting, automatisierte und digitale Wartung von Programmen
Bereitstellung oder Unterstützung einer geschäftlichen oder persönlichen Präsenz in einem elektronischen Netzwerk
Suchmaschinen wie z. B. maßgeschneiderte Suchmaschinendienste
Listungsdienste für das Recht, Waren oder Dienstleistungen auf einem Online-Marktplatz oder in einem Auktionshaus zum Verkauf anzubieten
On-Demand-Streamingdienste, bei denen keine Interaktion mit dem Anbieter der Inhalte stattfindet
Werbedienstleistungen auf immateriellen Medienplattformen

Strafen

Die Ausübung einer Geschäftstätigkeit ohne Umsatzsteuerregistrierung zieht eine Geldstrafe in Höhe des Doppelten der für jeden Monat der Nichteinhaltung fälligen Steuer oder von 1.000 Baht pro Monat nach sich, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen führt zu einer Geldstrafe in Höhe des Doppelten der für den jeweiligen Steuermonat fälligen Steuer. Darüber hinaus führt die Abgabe einer falschen Steuererklärung, die sich auf die Höhe der fälligen Steuer auswirkt, zu einer Geldstrafe, die sich nach der Höhe des betroffenen Steuerbetrags richtet.

Registrierungsschwelle

THB 1.800.000

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Zwischen dem 1. und 23. Tag des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren müssen folgende Dokumente aufbewahrt werden:

Ausgestellte Ausgangsrechnungen
Eingegangene Eingangsrechnungen
Eingereichte Umsatzsteuererklärungen
Nachweise über geleistete Umsatzsteuerzahlungen
Zollunterlagen für importierte Waren
Buchhaltungsunterlagen zur Begründung der Umsatzsteuerberechnungen

Leitfäden: Thailand SaaS Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. September 2021 verlangt Thailand von nicht ansässigen Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Thailand, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, wenn ihre Verkäufe in einem Zeitraum von 12 Monaten THB 1,8 Millionen übersteigen.

 

Am 15. August 2023 veröffentlichte Thailand das Königliche Dekret Nr. 779, das Ausnahmen von der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer für die Übertragung digitaler Anlagetoken mit Wirkung zum 16. August 2023 festlegt.

 

Die Registrierung ist zwingend erforderlich, wenn Ihr Einkommen aus digitalen B2C-Dienstleistungen den Schwellenwert übersteigt.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie sich online über das VES-System (VAT for Electronic Service) des Revenue Department. Dies ist ein vereinfachtes “Pay-Only”-Regime für ausländische Unternehmen.

Schritt: 3 TIN beantragen

Nach der Registrierung wird Ihnen eine Steueridentifikationsnummer (TIN) speziell für das VES-System zugewiesen, die als Ihr Benutzername für Einreichungen dient.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Thailand beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 7%.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel

 

Mehrwertsteuerbetrag = Nettopreis x 7%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ja. Lieferungen digitaler Dienstleistungen an Mehrwertsteuer-registrierte thailändische Unternehmen unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren (Selbstveranlagung). Der ausländische Lieferant berechnet keine Mehrwertsteuer; der thailändische Käufer führt die Mehrwertsteuer über das Formular P.P.36 ab.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen 7 % Mehrwertsteuer auf alle digitalen Dienstleistungen erheben, die an nicht Mehrwertsteuer-registrierte Personen (Verbraucher) in Thailand geliefert werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

• Registrierter Käufer: Keine Mehrwertsteuer berechnen. Der Käufer ist zur Selbstveranlagung der Steuer verpflichtet.
• Nicht registrierter Käufer: Als B2C-Transaktion behandeln und 7 % Mehrwertsteuer berechnen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Ausländische Anbieter, die unter dem VES-System registriert sind, dürfen keine formellen “Steuerrechnungen” ausstellen (die zum Vorsteuerabzug berechtigen). Für geschäftliche Aufzeichnungen sollten Sie jedoch eine Quittung ausstellen, die Folgendes enthält:

• Lieferantenname & TIN
• Kundenname
• Datum & Leistungsbeschreibung
• Gezahlter Betrag (inkl. oder zzgl. Mehrwertsteuer ausgewiesen)

Schritt: 1 Meldeintervall

Umsatzsteuererklärung monatlich einreichen.

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen und Zahlungen müssen bis zum 23. Tag des Monats nach dem Steuerzeitraum eingereicht werden (z.B. ist die Januar-Erklärung bis zum 23. Februar fällig).

Schritt: 3 Einreichung

Reichen Sie das Formular P.P.30.9 elektronisch über das VES System ein. Zahlungen können per Kreditkarte oder internationaler Überweisung erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Bewahren Sie Aufzeichnungen zur Umsatzsteuer und zu Leistungsdetails für mindestens 5 Jahre auf.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Thailand kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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