Steuersatz nach Region Tunesien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Tunesien betreibt ein mehrstufiges Verbrauchssteuersystem, das vom Finanzministerium (Direction Générale des Impôts) verwaltet wird. Das System umfasst eine standardmäßige Mehrwertsteuer (TVA) von 19 % sowie zwei reduzierte Sätze von 13 % und 7 %, die für speziell festgelegte Transaktionen vorgesehen sind.

Für den grenzüberschreitenden Handel müssen nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, die Software und internetbasierte Dienste bereitstellen, zusätzlich eine 3%ige Lizenzgebühr (Digitalsteuer) berücksichtigen, die eingeführt wurde, um wirtschaftliche Aktivitäten im elektronischen Raum zu erfassen. Nicht ansässige digitale Unternehmen erhalten einen flexiblen zweigleisigen Ansatz zur Einhaltung der Vorschriften: Sie können sich entweder direkt beim Finanzministerium registrieren oder ihren lokalen Kunden gestatten, die Steuer über einen Standard-Vorsteuerabzugsmechanismus zu entrichten.

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Tunesien

Tunesien führte im Juni 1988 sein Mehrwertsteuersystem (Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA) ein. Der Standardsatz beträgt 19 %; ermäßigte Sätze von 13 % und 7 % gelten für bestimmte Vorgänge. Tunesien erhebt eine Mischung aus Mehrwertsteuer, Quellen-Mehrwertsteuer und einer 3 %igen Lizenzsteuer. 

Offizieller Link der Regierung: Finanzministerium

19.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nach dem ersten Verkauf

Online-Registrierung möglich

ja 

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Zwei Optionen für Nichtansässige:

(1) Quellen-Mehrwertsteuer — Verbraucher zieht die Mehrwertsteuer von der Zahlung ab, registriert sich und zahlt an das Finanzministerium, erhält eine „Entlastungsbescheinigung“;

(2) Direkte Umsatzsteuerregistrierung beim Finanzministerium – monatliche Meldungen

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Verkäufe von Software und über das Internet bereitgestellten Dienstleistungen durch Nicht-Ansässige 

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert.

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

28. Tag des Monats 

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

10 Jahre 

Anleitungen: Tunesien SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Die tunesische Mehrwertsteuerbehandlung von Dienstleistungen, die von Gebietsfremden erbracht werden, richtet sich nach dem allgemeinen tunesischen Mehrwertsteuerrahmen und den Quellensteuerregelungen, die in der Note Commune Nr. 24/2014 erläutert werden. Diese besagt, dass die Mehrwertsteuer, die auf Dienstleistungen fällig wird, die von nicht in Tunesien ansässigen Gebietsfremden erbracht und in Tunesien genutzt oder verwertet werden, zu 100 % im Wege des Quellensteuerabzugs durch den Zahler eingezogen wird.

Es gibt keine Registrierungsschwelle (Null) für nicht ansässige Unternehmen. Sie sind zur Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet, wenn Sie steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen (digitale Dienstleistungen) an tunesische Verbraucher erbringen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nichtansässige müssen sich bei der Direction Générale des Impôts (DGI) registrieren. Obwohl ein vereinfachtes Online-Portal diskutiert wurde, beinhaltet die Registrierung derzeit oft die Ernennung eines lokalen Steuervertreters, um den Prozess mit dem örtlichen Steueramt abzuwickeln.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Bei der Registrierung wird Ihnen eine Steueridentifikationsnummer (Matricule Fiscal) ausgestellt, die für die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere steuerliche Verpflichtungen verwendet wird.

Schritt: 1 Standardsatz

Der reguläre Mehrwertsteuersatz (MwSt./IVA) in Tunesien beträgt 19%. 

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 19%

 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ja. Die Erbringung von Dienstleistungen an eine umsatzsteuerregistrierte tunesische Einheit unterliegt dem Quellensteuerabzug (Reverse-Charge-Verfahren). Der tunesische Käufer muss 100% der Mehrwertsteuer einbehalten und an die Regierung abführen. Der nicht ansässige Lieferant erhält den Nettobetrag.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Die B2C-Besteuerung ausländischer digitaler Dienstleistungen ist in öffentlichen Richtlinien weniger klar operationalisiert; Tunesiens offizielle Materialien unterstützen klarer eine Quellensteuer-basierte Behandlung für in Tunesien genutzte Dienstleistungen von Nichtansässigen.

 

 

 

Schritt: 2 B2B-Verkauf

• Registrierter Käufer: Keine Mehrwertsteuer erheben. Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, die Mehrwertsteuer (Retenue à la source) einzubehalten und Ihnen eine Quellensteuerbescheinigung auszustellen.

• Hinweis auf der Rechnung: Ihre Rechnung sollte klar angeben “Mehrwertsteuer vom Kunden einbehalten” (TVA retenue à la source).

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes beinhalten:

• Name & Adresse des Lieferanten
• Name & Adresse des Kunden
• Steuer-ID (Matricule Fiscal) beider Parteien
• Datum & fortlaufende Nummer
• Leistungsbeschreibung
• Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag

Schritt: 1 Meldeintervall

Umsatzsteuererklärungen werden in der Regel monatlich eingereicht.

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen müssen bis zum 15. Tag (für Privatpersonen) oder 28. Tag (für juristische Personen) des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden.

Schritt: 3 Einreichung

Erklärungen werden über das DGI “Télédéclaration”-System (Online-Portal) eingereicht. Zahlungen werden in der Regel vom lokalen Steuervertreter in tunesischen Dinar (TND) abgewickelt.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Unterlagen für 10 Jahre aufbewahren (handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Tunesien kann eine Herausforderung sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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