Steuersatz nach Region Nepal

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Die SaaS-Umsatzsteuer in Nepal verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Die Einführung eines Mehrwertsteuersystems (VAT) in Nepal im Jahr 1997 hatte erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Das Verständnis der Einzelheiten der SaaS-Umsatzsteuer ist entscheidend, um Compliance zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die Mehrwertsteuervorschriften, die speziell auf SaaS-Unternehmen in Nepal zugeschnitten sind, und bietet umsetzbare Ratschläge für ein effizientes Management der Steuerpflichten.

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Nepal

Nepal führte 1997 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und die Steuerverwaltung zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Inland Revenue Department

13,00 % + 2,00 % Digitaldienstleistungssteuer (DST)

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen haben einen ermäßigten Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Es sind keine bestimmten digitalen Güter oder Dienstleistungen ausgenommen

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja, eine PAN (Permanent Account Number) ist erforderlich

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Prüfen Sie, ob Folgendes auf Sie zutrifft:

Ihr Jahresumsatz übersteigt einen bestimmten Betrag.
Sie verkaufen digitale Produkte oder Dienstleistungen aus dem Ausland an Personen in Nepal.
Online bewerben:

Füllen Sie ein Formular auf der Website der Steuerbehörde aus.
Geben Sie grundlegende Informationen über Ihr Unternehmen an.
Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Weisen Sie die Existenz Ihres Unternehmens nach.
Geben Sie Ihre Steuernummer und den Ausweis des Inhabers an.
Warten Sie auf die Genehmigung:

Sie werden Ihre Unterlagen prüfen.
Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie innerhalb von etwa einer Woche eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Befolgen Sie die Regeln:

Fügen Sie die Mehrwertsteuer zum Preis Ihrer Produkte oder Dienstleistungen hinzu.
Senden Sie ihnen Berichte über Ihre Verkäufe und zahlen Sie die von Ihnen erhobene Mehrwertsteuer ab.
Führen Sie sorgfältig Aufzeichnungen über alle Vorgänge.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Güter:

Software: Herunterladbare Software, Anwendungen und Updates.
Digitale Inhalte: E-Books, Musik, Filme, Spiele, Online-Kurse und andere digitale Medien.
Digitale Bilder und Grafiken: Stockfotos, Illustrationen und Designelemente.
Digitale Dienstleistungen:

Cloud-basierte Dienste: SaaS (Software-as-a-Service), PaaS (Platform-as-a-Service), IaaS (Infrastructure-as-a-Service).
Streamingdienste: Video- und Musik-Streaming-Plattformen (z. B. Netflix, Spotify).
Online-Werbung: Anzeigen, die auf Websites, Social-Media-Plattformen oder in Suchmaschinen geschaltet werden.
Online-Gaming: Online-Multiplayer-Spiele und virtuelle Güter innerhalb dieser Spiele.
Webhosting und Domainregistrierung: Dienste zur Erstellung und Pflege von Websites.
E-Learning-Plattformen: Online-Kurse und Bildungsressourcen.

Strafen

Verstöße gegen die Mehrwertsteuerbestimmungen in Nepal können schwerwiegende Folgen haben und variieren je nach Art des Verstoßes. Hier sind einige häufige Strafen:  

Verspätete Abgabe oder Nicht-Abgabe von Umsatzsteuererklärungen:

Verspätete Einreichung: Für jeden Monat der Verspätung bei der Einreichung der Umsatzsteuererklärung wird eine Strafe von 0,1 % des Bruttoeinkommens oder 100 NPR pro Monat erhoben, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nichteinreichung: Wenn eine Umsatzsteuererklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wird, können die Steuerbehörden den Umsatz des Steuerpflichtigen schätzen und die Umsatzsteuer entsprechend sowie zusätzlich zu den anfallenden Strafen und Zinsen festsetzen.
Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung der Mehrwertsteuer:

Zahlungsverzug: Für den Zeitraum des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 15 % pro Jahr auf den unbezahlten Mehrwertsteuerbetrag erhoben.
Nichtzahlung: Bleibt die Mehrwertsteuer unbezahlt, können die Steuerbehörden Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Beschlagnahmung von Vermögenswerten oder der Einleitung rechtlicher Schritte.
Andere Verstöße:

Nichteinhaltung der ordnungsgemäßen Aufzeichnungen: Für jeden Monat der Nichteinhaltung wird eine Strafe von 0,1 % des Bruttoeinkommens oder NPR 1.000 pro Monat erhoben, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Einreichung falscher oder irreführender Steuererklärungen: Es wird eine Strafe zwischen 50 % und 100 % des Steuerverlustes verhängt.
Sonstige Straftaten: Für Straftaten wie Steuerhinterziehung, Behinderung von Steuerbeamten und Abgabe falscher Angaben können zusätzliche Strafen, einschließlich Geldstrafen und Freiheitsstrafen, verhängt werden.

Registrierungsschwelle

NPR 3 Millionen 

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis spätestens 25 Tage nach Ablauf jedes Zeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Dokumente müssen 6 Jahre lang aufbewahrt werden:

Rechnungen (einschließlich Steuerrechnungen, Gutschriften und Lastschriften)
Lieferscheine
Lieferbelege
Bestellungen
Verträge
Vereinbarungen
Hauptbuch
Kassenbuch
Kontoauszüge
Journalbuchungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuertransaktionen
Kopien der eingereichten Umsatzsteuererklärungen
Nachweis der Umsatzsteuerzahlung
Zollerklärungen
Import-/Exportgenehmigungen
Weitere relevante Dokumente im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen

Anleitungen: Nepal SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Am 12. August 2025 hat Nepals Inland Revenue Department aktualisierte VAT-Verfahren für digitale Dienstleistungen erlassen, die von Nichtansässigen erbracht werden. Nichtansässige müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Registrierungsschwelle von 3 Millionen NPR in den letzten 12 Monaten für die VAT registrieren. VAT-Erklärungen müssen bis zum 25. des Monats, der dem Steuerzeitraum folgt, elektronisch eingereicht werden.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Dies wird über die Inland Revenue Department (IRD) abgewickelt. Nichtansässige müssen ihren Antrag über das Large Taxpayer Office (LTO) stellen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine Dauerhafte Kontonummer (PAN) wird für DST ausgestellt. Für die Mehrwertsteuer erhält das Unternehmen eine MwSt.-Registrierungsbescheinigung vom IRD.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Nepal beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz:
• MwSt.: 13% (Indirekte Steuer)
• DST: 2% (Direkte Steuer) (Einkommen aus digitalen Dienstleistungen von Nichtansässigen)

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie diese Formel: 

 

Steuerbetrag = Nettopreis x Satz%
(Hinweis: DST beträgt 2% des Transaktionswerts ohne Mehrwertsteuer).

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt. Nichtansässige Verkäufer erheben keine Mehrwertsteuer auf B2B-Verkäufe. Der nepalesische Geschäftskäufer muss die Mehrwertsteuer gemäß § 8(2) des Mehrwertsteuergesetzes selbst veranlagen und entrichten.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Verkäufer muss 13 % Mehrwertsteuer vom Verbraucher einziehen. Die 2 % DST ist eine direkte Steuer für den Verkäufer; das Gesetz besagt, dass sie nicht zur Rechnung hinzugefügt oder vom Verbraucher zurückgefordert werden sollte.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer wird nicht vom Verkäufer erhoben. Die Transaktion unterliegt dem Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Käufer die Steuer abführt.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen sollten Folgendes enthalten: 

 

• Name & Adresse des Verkäufers
• PAN-/USt-IdNr.
• Eindeutige Rechnungsnummer
• Ausstellungsdatum
• Beschreibung der Dienstleistung
• Transaktionswert (in NPR)
• Käuferdetails (Name/Adresse).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden eingereicht: 
• Mehrwertsteuer: Monatlich.
• DST: Jährlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern werden eingereicht: 
• MwSt.: Innerhalb von 25 Tagen des Folgemonats
• DST: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres (Mitte Juli bis Mitte Oktober).

Schritt: 3 Einreichung

Die Steuern werden über das IRD Taxpayer Portal eingereicht. Zahlungen können über autorisierte Banken oder elektronische Gateways wie ConnectIPS erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Alle relevanten Steuerunterlagen und Rechnungen sollten mindestens 6 Jahre lang aufbewahrt werden. 

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Nepal kann komplex sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

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