Steuersatz nach Region Bolivien

Region auswählen

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Boliviens SaaS-Umsatzsteuerlandschaft: Ein umfassender Überblick

In Bolivien unterliegen Unternehmen, die in der Software-as-a-Service (SaaS)-Branche tätig sind, einer Mehrwertsteuer (MwSt.) von 13 % auf ihre Verkäufe. Diese Steuer trat 1986 im Rahmen einer umfassenderen Initiative zur Modernisierung der Steuerverwaltung und zur Erhöhung der öffentlichen Einnahmen in Kraft. Für Sie als Unternehmer ist es von entscheidender Bedeutung, die Feinheiten dieser Steuer zu verstehen, um Compliance zu gewährleisten und eine gesunde Finanzlage zu erhalten.

Derzeit gibt es keine ermäßigten Mehrwertsteuersätze oder Ausnahmen für digitale Dienstleistungen wie SaaS, d. h. der volle Satz von 13 % gilt für alle Transaktionen. Dies bedeutet eine sorgfältige Aufzeichnungspflicht, da Sie Rechnungen, Quittungen und andere relevante Dokumente mindestens fünf Jahre lang aufbewahren müssen. Darüber hinaus schreibt das bolivianische Recht die elektronische Rechnungsstellung vor, d. h. Unternehmen müssen für alle Verkäufe elektronische Rechnungen ausstellen. Indem Sie diese Vorschriften einhalten und mit einem seriösen Steuerberater zusammenarbeiten, können Sie die Komplexität der SaaS-Umsatzsteuer in Bolivien souverän meistern.

Mosaikbild

Bolivien

Bolivien führte 1986 ein Mehrwertsteuersystem ein, das auf die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen und die Modernisierung der Steuerverwaltung ausgerichtet war.

Offizieller Link der Regierung: Servicio de Impuestos Nacionales

13.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

0.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen ermäßigten Steuersätze für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nein

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Vor Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit im Land

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Um sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, füllen Sie das Antragsformular zur Mehrwertsteuerregistrierung aus, stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen, einschließlich Gewerbeanmeldung und Adressnachweis, und reichen Sie das Registrierungsformular und die Dokumente entweder online oder persönlich bei der Steuerbehörde ein. Warten Sie abschließend auf die Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Herunterladbare Software, Streaming-Dienste, E-Books, Online-Kurse und andere elektronisch erbrachte Dienstleistungen.

Strafen

Bei verspäteter Registrierung, verspäteter Einreichung und anderen Verstößen gegen die Mehrwertsteuerpflicht können Strafen, einschließlich Geldbußen und Zinsen, verhängt werden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen müssen Aufzeichnungen über alle Transaktionen (Rechnungen, Quittungen usw.) für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren aufbewahren.

Anleitungen: Bolivien SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Bolivien sieht keinen spezifischen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung für ansässige Unternehmen vor; die Mehrwertsteuerregistrierung ist im Allgemeinen erforderlich, wenn ein Steuerpflichtiger steuerpflichtige Tätigkeiten in Bolivien ausführt.
Außerdem verfügt Bolivien derzeit über kein vereinfachtes Umsatzsteuer-Registrierungsverfahren speziell für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste. Ausländische Anbieter von SaaS oder anderen digitalen Diensten können sich normalerweise nicht für die Umsatzsteuer registrieren lassen, es sei denn, sie gründen eine lokale Präsenz (z.B. Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Bevollmächtigter).

 

Daher entstehen Umsatzsteuerpflichten in der Regel nur, wenn der Anbieter über eine registrierte Einheit in Bolivien agiert.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Unternehmen müssen im Handelsregister (Registro de Comercio) eingetragen sein und sich dann beim Nationalen Steuerdienst (Servicio de Impuestos Nacionales – SIN) anmelden, um steueransässig zu sein.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die vom Servicio de Impuestos Nacionales ausgestellte Steuer-ID ist die NIT (Número de Identificación Tributaria); sie wird für die gesamte Mehrwertsteuer-(IVA)-Konformität und -Einreichungen in Bolivien verwendet.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz („IVA“) beträgt 13 % auf Waren und Dienstleistungen, die innerhalb Boliviens geliefert werden.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um den Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: 

Steuerbetrag = Nettopreis × 13%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Bolivien verfügt über kein allgemeines Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen, die von Nichtansässigen erbracht werden; außerhalb Boliviens konsumierte Dienstleistungen fallen im Allgemeinen nicht unter die bolivianische Mehrwertsteuer, und nicht ansässige Lieferanten unterliegen keinem nationalen Reverse-Charge-Verfahren.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Beim Verkauf digitaler Dienstleistungen (SaaS/B2C) an bolivianische Verbraucher muss die Mehrwertsteuer von 13 % auf den steuerpflichtigen Preis (dem Verbraucher in Rechnung gestellt) angewendet werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Bei B2B-Verkäufen, bei denen der Käufer mehrwertsteuerregistriert ist, gilt die Mehrwertsteuer weiterhin; Bolivien wendet keinen standardmäßigen Umkehrungsmechanismus nach EU-Art an; nicht ansässige Anbieter müssen sich in der Regel registrieren und Mehrwertsteuer einziehen, wenn sie gewöhnliche Lieferungen in Bolivien tätigen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Mehrwertsteuerrechnungen müssen Folgendes enthalten:

  • Name & Adresse des Lieferanten
  • NIT des Lieferanten; Name & NIT des Käufers (falls zutreffend);
  • Rechnungsdatum; Fortlaufende eindeutige Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung;
  • Nettobetrag;
  • Mehrwertsteuersatz & Betrag;
  • Gesamtbetrag;
  • Währung & Umrechnung in Bolivianos, falls in Fremdwährung ausgestellt;
  • QR-Code/Abrechnungscodes, wo gemäß E-Invoicing-Regelung erforderlich.

Schritt: 1 Meldeintervall

Monatliche Mehrwertsteuererklärungen für IVA.

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen und Zahlungen sind zwischen dem 13. und 22. des Monats nach dem Meldezeitraum fällig (variiert je nach letzter Ziffer der Steuer-ID).

Schritt: 3 Einreichung

Eingereicht und bezahlt über das elektronische Portal des SIN (Online-Einreichungssystem).

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen, Rechnungen und Bücher müssen gemäß bolivianischen Steuervorschriften in der Regel bis zu 8 Jahre aufbewahrt werden.

Die elektronische Rechnungsstellung (Sistema de Facturación Electrónica – SFE) ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen obligatorisch. 

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Bewältigung von Boliviens Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese komplexen Aufgaben, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

Überfordert von der SaaS-Umsatzsteuerkonformität?

Unser Team von SaaS-Steuerexperten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

Mosaikbild
de_DEDeutsch