Steuersatz nach Region Uganda

Region auswählen

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Uganda erhebt eine Standard-Mehrwertsteuer (VAT) von 18 % auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, verwaltet von der Uganda Revenue Authority (URA). Während sich inländische Unternehmen registrieren müssen, sobald ihr jährlicher steuerpflichtiger Umsatz 150 Millionen UGX erreicht, unterliegen nicht ansässige Anbieter von fern- und elektronischen Business-to-Consumer (B2C)-Dienstleistungen einer strengen „First-Sale“-Regel, was bedeutet, dass sie sich ab ihrer allerersten Transaktion unter einem vereinfachten Online-Verfahren registrieren müssen.

Mosaikbild

Uganda

Uganda erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.) von 18 % auf die Lieferung der meisten Waren und Dienstleistungen. Nicht ansässige Anbieter von Fern-/elektronischen Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Personen in Uganda müssen sich registrieren und vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen. T

Offizieller Link der Regierung: Uganda Revenue Authority (URA)

18.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nach dem Erstverkauf

Online-Registrierung möglich

ja 

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Registrierung bei der URA; Nichtansässige nutzen die spezielle Registrierung für digitale Dienste für Nichtansässige über das URA-Webportal

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Fern-/elektronische Dienstleistungen 

Strafen

Säumniszuschlag: 2 % pro Monat, kumulativ, auf unbezahlte Mehrwertsteuer für nicht steuerbefreite importierte Dienstleistungen

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert.

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

15. Tag des dem Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

5 Jahre 

Anleitungen: Uganda SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2018 verlangt Uganda von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Uganda, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, wenn ihre Umsätze in einem Zeitraum von 12 Monaten UGX 150 Millionen überschreiten.

 

Uganda hat kürzlich Änderungen an seinem Umsatzsteuersystem vorgenommen, im Rahmen umfassenderer Haushaltsmaßnahmen für 2021-22, die eine separate vierteljährliche Steuererklärungspflicht für von Nicht-Ansässigen erbrachte Dienstleistungen, einschließlich digitaler Dienstleistungen, einführen.

 

Am 7. Juli 2022 veröffentlichte die Uganda Revenue Authority eine Mitteilung, in der sie nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen daran erinnerte, dass sie zur Registrierung für die Mehrwertsteuer verpflichtet sind.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie sich online über das Portal der Uganda Revenue Authority (URA) unter Verwendung des vereinfachten Registrierungsrahmens für nicht ansässige Dienstleister.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Nach der Registrierung wird Ihnen eine Tax Identification Number (TIN) zugewiesen.

Schritt: 1 Standardsatz

Der Standardsatz in Uganda beträgt 18 %.

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 18 %

 

Hinweis: Eine separate 5%ige Digitalsteuer (DST) auf die Bruttoeinnahmen kann auf das Einkommen des Unternehmens anfallen, die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist jedoch die vom Kunden erhobene Steuer.

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ja. Die Erbringung elektronischer Dienstleistungen an eine mehrwertsteuerpflichtige Person in Uganda (B2B) unterliegt dem Reverse-Charge-Verfahren. Der nicht ansässige Lieferant berechnet keine Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine gültige TIN vorlegt.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen 18% Mehrwertsteuer auf alle digitalen Dienstleistungen berechnen, die an nicht steuerpflichtige Personen (Verbraucher) in Uganda erbracht werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

• Registrierter Käufer: Keine Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnen. Der Käufer verbucht die Steuer über das Reverse-Charge-Verfahren. Sie müssen die TIN des Kunden validieren.

• Nicht registrierter Käufer: Als B2C-Transaktion behandeln und 18 % Mehrwertsteuer berechnen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Nichtansässige sind vom lokalen EFRIS-System (Electronic Fiscal Receipting) befreit, müssen aber eine Handelsrechnung/Quittung ausstellen, die Folgendes enthält:

• Name & Adresse des Lieferanten
• Datum und Seriennummer
• Kundenname & TIN (zur B2B-Validierung)
• Leistungsbeschreibung
• Wert der Lieferung & Mehrwertsteuerbetrag

Schritt: 1 Meldeintervall

Reichen Sie die Umsatzsteuererklärung quartalsweise ein (insbesondere für nicht ansässige elektronische Dienstleister).

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen müssen bis zum 15. Tag des Monats nach Quartalsende eingereicht werden (z. B. 15. April für Q1).

Schritt: 3 Einreichung

Reichen Sie die “Quartalsmäßige Umsatzsteuererklärung für nicht ansässige Dienstleister” über das URA Webportal ein. Zahlungen können per Banküberweisung unter Verwendung einer PRN (Payment Registration Number) erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Bewahren Sie Aufzeichnungen für mindestens 6 Jahre auf (Anforderung des Umsatzsteuergesetzes).

• Uganda Revenue Authority (URA) – eServices
• URA Öffentliche Bekanntmachung zur Mehrwertsteuer für Nichtansässige (PDF)
• Mehrwertsteuergesetz Cap 349 (Abschnitt 16)

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Bewältigung von Ugandas Mehrwertsteuerregistrierung und fiskalischer Vertretung kann eine Herausforderung sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und der fiskalischen Vertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

Überfordert von der SaaS-Umsatzsteuerkonformität?

Unser Team von SaaS-Steuerexperten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

Mosaikbild
de_DEDeutsch