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Mehrwertsteuer auf SaaS auf den Bahamas: Ein Leitfaden für Unternehmen

Die Bahamas haben 2015 eine Mehrwertsteuer (VAT) von 12 % eingeführt, um ihre Wirtschaft zu diversifizieren und die öffentlichen Finanzen zu verbessern. Das bedeutet, dass Unternehmen, die Software as a Service (SaaS) auf den Bahamas verkaufen, 12 % Mehrwertsteuer auf ihre Dienstleistungen berechnen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass es auf den Bahamas keine Ausnahmekategorien für digitale Güter oder Dienstleistungen gibt, sodass alle SaaS-Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen.

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Bahamas

Die Bahamas führten 2015 ein Mehrwertsteuersystem ein, um ihre Wirtschaft zu diversifizieren und die öffentlichen Finanzen zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Department of Inland Revenue

10.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Kein spezifischer ermäßigter Steuersatz für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Nein

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nachdem der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, füllen Sie das Mehrwertsteuer-Registrierungsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen, wie z. B. Ihre Gewerbeanmeldung und Ihre Steuernummer. Reichen Sie das Formular und die Dokumente beim Department of Inland Revenue ein und warten Sie dann auf die Bestätigung Ihrer Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Herunterladbare Software, Streaming-Dienste, E-Books, Online-Kurse und andere elektronisch erbrachte Dienstleistungen.

Strafen

Bei verspäteter Registrierung oder Einreichung können Strafen anfallen, einschließlich Geldbußen und Zinsen auf überfällige Mehrwertsteuer.

Registrierungsschwelle

BSD 100.000 

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 21. des Monats nach dem Berichtszeitraum.

E-Rechnungsanforderungen

Nicht spezifiziert

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen müssen über alle Transaktionen (Rechnungen, Quittungen usw.) mindestens 5 Jahre lang übersichtliche Aufzeichnungen führen.

Anleitungen: Bahamas SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2015 verlangen die Bahamas von nicht ansässigen Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Kunden (B2C und B2B) auf den Bahamas, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese zu erheben, wenn ihre Verkäufe in einem Zeitraum von 12 Monaten BSD 100.000 übersteigen. Darüber hinaus hebt der Value Added Tax (Amendment) Act, 2019 die Registrierungsschwelle von BSD 100.000 für digitale Dienstleistungen, die über Online-Marktplätze angeboten werden, auf.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Verwaltet vom Department of Inland Revenue (DIR). Nichtansässige Anbieter digitaler Dienste (SaaS) müssen sich registrieren, wenn sie den Schwellenwert für Lieferungen an Einwohner der Bahamas erreichen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine Steueridentifikationsnummer (TIN) und eine Umsatzsteuer-Registrierungsbescheinigung werden von der DIR nach Genehmigung des Online-Antrags ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Auf den Bahamas beträgt der Standardsatz 10 %. 

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu ermitteln, berücksichtigen Sie die folgende Formel: 

USt = Nettopreis × 10.00%

 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Obwohl ein Reverse-Charge-Verfahren für importierte Dienstleistungen existiert, deuten aktuelle Praktiken und Empfehlungen großer Anbieter (z.B. AWS, HubSpot) darauf hin, dass ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen die Mehrwertsteuer sowohl auf B2C- als auch auf B2B-Verkäufe erheben müssen, sobald sie registriert sind. B2B-Käufer können dann einen Vorsteuerabzug unter Verwendung ihrer TIN geltend machen.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Muss 10% Mehrwertsteuer berechnen. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, den Standort des Kunden (IP-Adresse, Rechnungsadresse) zu ermitteln und die Steuer abzuführen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Es müssen 10 % Mehrwertsteuer berechnet werden. Der Verkäufer muss die bahamaische TIN des Käufers erfassen und validieren, um eine gültige Mehrwertsteuerrechnung auszustellen, die es dem Käufer ermöglicht, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss enthalten sein:

  • Name des Verkäufers
  • Adresse
  • TIN
  • Name und TIN des Käufers.
  • Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Ausstellungsdatum.
  • Beschreibung der Dienstleistungen.
  • Gesamtbetrag (exklusive Mehrwertsteuer)
  • Mehrwertsteuersatz
  • Gesamter Mehrwertsteuerbetrag.

Schritt: 1 Meldeintervall

Monatlich (bei einem Umsatz von > 5 Mio. $) oder vierteljährlich (bei einem Umsatz von < 5 Mio. $). Die Standardperiode ist für kleinere Unternehmen in der Regel vierteljährlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Innerhalb von 21 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums (z. B. 21. April für den Zeitraum des ersten Quartals).

Schritt: 3 Einreichung

Online über das Online Tax Administration System (OTAS) unter vat.revenue.gov.bs. Zahlungen werden per Online-Banking, Überweisung oder Kredit-/Debitkarte akzeptiert.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Mindestens 5 Jahre.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Umsatzsteuerregistrierung und fiskalische Vertretung der Bahamas kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und fiskalischen Vertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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