Steuersatz nach Region Estland

Region auswählen

Mehrwertsteuer auf SaaS in Estland: Ein Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften

Estlands moderne und transparente Steuerverwaltung spiegelt die Einführung des Mehrwertsteuersystems der EU im Jahr 2000 wider. Infolgedessen müssen Unternehmen, die SaaS in Estland verkaufen, den Standardsatz von 20 % Mehrwertsteuer einhalten. Während einige Kategorien, wie z. B. Bildungsdienstleistungen, von der Steuer befreit sind, ist es von entscheidender Bedeutung, den geltenden Mehrwertsteuersatz korrekt zu ermitteln und die Vorschriften einzuhalten.

Mosaikbild

Estland

Estland führte das EU-Mehrwertsteuersystem im Jahr 2000 ein und konzentrierte sich dabei auf die Modernisierung seiner Steuerverwaltung und die Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften.

Offizieller Link der Regierung: Estonian Tax and Customs Board

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

9.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books haben eine reduzierte Steuer

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsdienstleistungen können von der Steuer befreit sein.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Personen, die eine Sonderregelung beantragen möchten, müssen einen Antrag auf Registrierung beim Finanzamt stellen.

Steuerpflichtige in Estland sollten das e-MTA-Portal nutzen und zu „Register und Anfragen“ – „Registrierung“ – „Registrierung als Nutzer von Sonderregelungen für E-Commerce und Dienstleistungen (OSS-Verfahren)“ navigieren.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Ein digitales Produkt bezieht sich auf jeden Artikel, der in einem elektronischen Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Diese Produkte oder Dienstleistungen können per E-Mail empfangen, aus dem Internet heruntergeladen oder direkt auf einer Website aufgerufen werden. Beispiele hierfür sind unter anderem:

Audio-, visuelle oder audiovisuelle Inhalte
Herunterladbare und gestreamte Musik, wie z. B. MP3-Käufe oder Musik-Apps
Cloud-basierte Software und Dienste, einschließlich SaaS, PaaS und IaaS
Websites, Webhosting-Dienste und Internetdienstanbieter
Non-fungible tokens (NFTs)

Strafen

Der Steuerpflichtige muss die Steuer innerhalb der vorgegebenen Frist berechnen und abführen. Geschieht dies nicht, erhebt das Finanzamt ab dem Tag nach Ablauf der Frist Zinsen in Höhe von 0,06 % pro Tag.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Relevante Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Umsatzsteuer-Compliance für SaaS in Estland: Wichtige Fristen und bewährte Verfahren

Die Einhaltung der Vorschriften in Estland beinhaltet die vierteljährliche Einreichung von Umsatzsteuererklärungen mit einer Frist bis zum 20. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Aufzeichnungen, einschließlich Rechnungen und Quittungen, für mindestens 10 Jahre ist unerlässlich. Die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung ist zwar nicht obligatorisch, kann aber die Umsatzsteuerverwaltung vereinfachen. Es wird dringend empfohlen, Steuerberater zu konsultieren, um die Komplexität der Umsatzsteuer-Compliance für SaaS zu bewältigen, genaue Berechnungen sicherzustellen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Unterstützung mehrerer Währungen

Standort und Umsatzsteuer: Überblick über die estnischen Steuervorschriften für SaaS

Es ist wichtig zu verstehen, wie sich der Standort des Kunden auf Ihre Umsatzsteuerpflichten in Estland auswirkt. Wenn beispielsweise ein SaaS-Unternehmen Dienstleistungen für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land erbringt, kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, d. h. der Kunde ist für die Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich. Im Gegensatz dazu fällt beim Verkauf an einen Kunden außerhalb der EU in der Regel keine Umsatzsteuer an.

Bereit anzufangen?

Wir haben die Reise bereits hinter uns, die Sie gerade antreten. Lassen Sie uns unsere 18-jährige Erfahrung mit Ihnen teilen und Ihre globalen Träume gemeinsam verwirklichen.

Mit einem Experten sprechen
Mosaikbild
de_DEDeutsch