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SaaS-Mehrwertsteuer in Italien: Ein vollständiger Überblick

SaaS-Unternehmen, die in Italien tätig sind, müssen die Mehrwertsteuervorschriften des Landes einhalten. Der normale Mehrwertsteuersatz in Italien beträgt 22,0 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS. Für bestimmte Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen, wie z. B. solche, die mit Grundbedürfnissen oder Bildung durch anerkannte Einrichtungen zusammenhängen, kann jedoch ein ermäßigter Satz von 10,0 % gelten. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bildung, die von anerkannten Einrichtungen erbracht werden, sind in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit.

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Italien

Italien hat 1973 ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, das sich an den EU-Standards orientiert.

Offizieller Link der Regierung: Agenzia delle Entrate

22.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books haben eine reduzierte Steuer

Steuerbefreite Produktkategorien

Dienstleistungen im Bildungsbereich, die von anerkannten Einrichtungen erbracht werden, sind in der Regel befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein, wenn ausschließlich digitale Dienstleistungen/Güter angeboten werden

Registrierungsverfahren

Eine außereuropäische steuerpflichtige Person, die sich in Italien registrieren lassen möchte, muss das Online-Formular auf der Website der Agenzia delle Entrate ausfüllen. Folgende Angaben werden über das E-Merchant-Portal benötigt:

Firmenname
Sitzland
Vollständige Firmenanschrift
Elektronische Adressen (E-Mail, Websites)
Steuernummer des Wohnsitz- oder Aufenthaltslandes, falls zutreffend
Eine Erklärung, dass keine vorherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der EU vorhanden ist
Bankverbindung
Datum des Beginns der Regelung, falls früher als das Registrierungsdatum
Kontaktdaten der Referenzperson (Name, Nachname, E-Mail, Telefonnummer)
Die italienische Steuerbehörde kann zusätzliche Informationen anfordern oder Mitteilungen senden. Es ist nicht erforderlich, einen Steuervertreter in Italien zu bestellen, wenn das Unternehmen nur digitale Dienstleistungen erbringt.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Medien: Dazu gehören E-Books, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify gekauft oder über Dienste wie Netflix gestreamt werden. Diese werden für Steuerzwecke in der Regel als „Audio-, Bild- oder audiovisuelle Produkte“ eingestuft.
Musik: Dies umfasst sowohl herunterladbare als auch Streaming-Musik, wie z. B. MP3s oder Dienste wie SoundCloud und Spotify, die unter die Kategorie Audio fallen.
Cloud-Dienste: Dies umfasst Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS).
Webdienste: Dazu gehören Websites, Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter.
Online-Marketing: Dies umfasst Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Säumniszuschläge
Wenn eine Umsatzsteuererklärung innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist eingereicht wird, beträgt die Strafe 25 €.
Bei einer Einreichung von mehr als 90 Tagen Verspätung beträgt die Strafe 248 € zuzüglich bis zu 240 % der geschuldeten Mehrwertsteuer.
Strafen für verspätete Zahlung
Bei verspäteter Zahlung der italienischen Mehrwertsteuer beträgt die Geldstrafe 30 % der geschuldeten Mehrwertsteuer, zuzüglich 2,5 % Zinsen jährlich.
Strafen können auf 15 % oder 10 % reduziert werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt werden.
Strafen bei Nichtzahlung/Unterzahlung
Bei Nichtzahlung oder Unterzahlung der Mehrwertsteuer wird eine Strafe von 30 % erhoben.
Falsche Steuererklärungen
Für die Einreichung falscher Mehrwertsteuererklärungen werden Strafen erhoben, die genauen Beträge sind in den bereitgestellten Suchergebnissen jedoch nicht aufgeführt.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Relevante Dokumente müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen in Italien

Unternehmen sind zur Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz die Schwelle von 85.000 € übersteigt oder wenn sie steuerpflichtige Leistungen an Kunden in Italien erbringen. Auch nicht ansässige Unternehmen, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Verbraucher in Italien erbringen, müssen sich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Nach der Registrierung müssen Unternehmen vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen einreichen und die fällige Umsatzsteuer bis zum 20. Tag des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats entrichten. Unternehmen sind verpflichtet, relevante Dokumente wie Rechnungen und Quittungen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Die elektronische Rechnungsstellung ist für B2B-Transaktionen obligatorisch und wird für B2C-Transaktionen empfohlen.

Unterstützung mehrerer Währungen

Wichtige Schritte zur Einhaltung der Vorschriften

Um die Einhaltung der italienischen Umsatzsteuervorschriften für SaaS zu gewährleisten, sollten Unternehmen einen Steuerberater konsultieren und sich über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten. Die Führung genauer Aufzeichnungen und die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung können den Compliance-Prozess vereinfachen. Durch das Verständnis und die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften können SaaS-Unternehmen reibungslos arbeiten und potenzielle Strafen vermeiden.

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