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Umsatzsteuersystem in Österreich: Ein optimierter Rahmen für die Steuerverwaltung

Das österreichische Mehrwertsteuersystem (MwSt.) steht im Einklang mit den EU-Vorschriften und schafft einen straffen Rahmen für die Steuerverwaltung gemäß der „Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates“. Das 1973 eingeführte System vereinheitlicht die Verfahren innerhalb der Europäischen Union, verbessert die Compliance und gewährleistet die Steuereffizienz für Unternehmen, die in der Region tätig sind.

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Österreich

Österreich hat 1973 das EU-Mehrwertsteuersystem eingeführt und in die europäischen Steuervorschriften integriert, um die Compliance und Effizienz zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Bundesministerium für Finanzen

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books und elektronische Publikationen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Überprüfen Sie die Berechtigung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen muss.
Dokumente zusammenstellen: Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente (Registrierungsformular, Identitätsnachweis usw.).
Antrag einreichen: Senden Sie das ausgefüllte Formular und die Unterlagen an das Finanzamt Graz-Stadt.
Einen Fiskalvertreter bestellen: Wenn Sie sich außerhalb der EU befinden, bestellen Sie einen Fiskalvertreter.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten: Warten Sie auf Ihre eindeutige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (4-6 Wochen).
Beginnen Sie mit der Berichterstattung: Beginnen Sie mit der Einreichung von Umsatzsteuererklärungen und der Zahlung der Umsatzsteuer.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books und digitale Publikationen, Musikdownloads und Streamingdienste, Online-Kurse und Bildungsinhalte, Software und Anwendungen (einschließlich mobiler Apps), Videospiele und In-Game-Käufe, abonnementbasierte Dienste (wie Streaming-Plattformen wie Netflix), Cloud-Speicher- und -Computing-Dienste, digitale Werbedienste, Website-Hosting und Domainregistrierung sowie Online-Zeitungen und -Zeitschriften sind Beispiele für digitale Produkte und Dienstleistungen.

Strafen

Bei verspäteter Zahlung, verspäteter Einreichung und falschen Angaben können Strafen verhängt werden. In schweren Fällen können die österreichischen Steuerbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten, aber die Strafen können auch durch eine Selbstanzeige gemildert werden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich: wenn der Umsatz 100.000 EUR übersteigt
Vierteljährlich: wenn der Umsatz bis zu 100.000 EUR beträgt
Jährlich: Die jährliche Umsatzsteuererklärung muss unabhängig von der Höhe des Umsatzes eingereicht werden

Abgabetermin

Monatlich und vierteljährlich: Der 15. des zweiten Monats nach Ablauf des Meldezeitraums

Jährlich: Muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Rechnungen (die innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung der Ware/des Produkts ausgestellt werden müssen), Umsätze über MOSS (Mini One Stop Shop) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, sowie Umsatzsteuererklärungen

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Österreichs Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen

Mit einem Standardsatz von 20 % folgt Österreich der EU-weit vorgeschriebenen Norm für digitale Dienstleistungen wie SaaS (Software as a Service). Dieser Standardsatz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen und sorgt für eine einheitliche steuerliche Behandlung in verschiedenen Branchen. Es ist wichtig zu beachten, dass aufgrund der spezifischen Kategorisierung innerhalb der EU-Vorschriften ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 % gelten kann.

Unterstützung mehrerer Währungen

Wesentliche Aspekte der Umsatzsteuerkonformität: Einreichungsfristen, Zahlungen und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Um eine umsatzsteuerkonforme Abwicklung zu gewährleisten, ist das Verständnis der Einreichungsverpflichtungen entscheidend. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100.000 € sind zur monatlichen Abgabe verpflichtet. Unternehmen unter dieser Schwelle können vierteljährlich oder jährlich einreichen. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung ist jedoch unabhängig vom Umsatz obligatorisch. Die Zahlungsabwicklung erfolgt nach der festgelegten Einreichungsfrequenz mit einer entsprechenden Frist, die in der Regel auf den 15. des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum festgelegt ist. Für Jahresabschlüsse sind Zahlungen bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres fällig. Um eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten, müssen Unternehmen korrekte Rechnungen zusammen mit MOSS-Informationen (Mini One Stop Shop) für bis zu 10 Jahre aufbewahren.

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