Steuersatz nach Region Serbien

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Mehrwertsteuervorschriften für SaaS-Unternehmen in Serbien verstehen

SaaS-Unternehmen in Serbien unterliegen dem Mehrwertsteuersystem (MwSt.) des Landes, das im Jahr 2005 zur Steigerung des Steueraufkommens und zur Modernisierung des Steuersystems eingeführt wurde. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 20 % und gilt für SaaS und andere digitale Dienstleistungen. Das Verständnis dieser Anforderungen und die Implementierung von Best Practices ist für SaaS-Unternehmen, die in Serbien tätig sind, von entscheidender Bedeutung.

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Serbien

Serbien führte im Jahr 2005 ein Mehrwertsteuersystem ein, um das Steueraufkommen zu erhöhen und sein Steuersystem zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Steuerverwaltung

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books und andere elektronische Publikationen
Online-Bildungsdienstleistungen wie E-Learning-Kurse und Webinare
Bestimmte Arten von Software

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen sind steuerbefreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die Registrierung muss unabhängig von der Umsatzhöhe erfolgen

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über ein spezielles Portal, das die Übermittlung von Dokumenten an das Finanzamt vereinfacht. Dieses Portal stellt sicher, dass alle Dokumente korrekt und schnell eingereicht werden, was den Prozess für die Benutzer reibungsloser und bequemer macht.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Telekommunikation
Media-Streaming und -Downloads
Online-Lernen
Datenspeicherung und -verarbeitung
E-Books
Cloud-basierte Software und Services (SaaS, PaaS, IaaS)

Strafen

Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen wie Registrierung, Berichterstattung und Steuerzahlung für eine ausländische Einheit kann zu Geldstrafen zwischen 10.000 und 2.000.000 Dinar führen.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich/vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Rechnungen, sowohl von Ihnen ausgestellte Verkaufsrechnungen als auch erhaltene Eingangsrechnungen, wie z. B. E-Rechnungen, müssen aufbewahrt werden. Darüber hinaus sind Buchhaltungsunterlagen wie Hauptbuch, Nebenbücher, Kassenbuch, Kontoauszüge und andere für Umsatzsteuertransaktionen relevante Finanzunterlagen unerlässlich. Kopien der eingereichten Umsatzsteuererklärungen und Zahlungsnachweise sind ebenfalls aufzubewahren. Für grenzüberschreitende Transaktionen sind Import-/Exportdokumente wie Zollerklärungen und Versandpapiere erforderlich. Schließlich sollten alle anderen Dokumente, die sich auf Ihre Umsatzsteuerpflichten auswirken können, wie Verträge, Vereinbarungen und Korrespondenz mit den Steuerbehörden, aufbewahrt werden. Sie müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Einreichung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Fristen

Die Einhaltung der serbischen Mehrwertsteuerbestimmungen beinhaltet die Einhaltung spezifischer Anforderungen an die Einreichung von Unterlagen und die Aufzeichnungspflicht. Die Umsatzsteuererklärungen werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht, wobei der 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats als Zahlungsfrist gilt. Die Führung detaillierter Aufzeichnungen, einschließlich Verkaufs- und Einkaufsrechnungen, Buchhaltungsunterlagen und E-Rechnungen, ist unerlässlich. Dazu gehört auch, dass sie mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Vorschriften bei Betriebsprüfungen zu gewährleisten.

Unterstützung mehrerer Währungen

E-Rechnungsstellung und professionelle Beratung

Die effektive Verwaltung der Umsatzsteuer (VAT) für SaaS in Serbien erfordert die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung für eine optimierte und genaue Steuerberichterstattung. Darüber hinaus kann die Beratung durch qualifizierte Steuerberater die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten und potenzielle Risiken minimieren. Durch das Verständnis des Umsatzsteuersystems, die Einhaltung der Vorschriften und die Inanspruchnahme von Expertenunterstützung können SaaS-Unternehmen nahtlos innerhalb des serbischen Steuerrahmens agieren.

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