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Mehrwertsteuer in Thailand: Ein umfassender Überblick für SaaS und digitale Produkte

Thailand führte 1992 das Mehrwertsteuersystem (VAT) ein, um seine Steuerinfrastruktur zu verbessern und die Steuereinnahmen zu erhöhen. Die Mehrwertsteuer gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), mit einem Standardsatz von 7 %. Derzeit gibt es in Thailand keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. E-Books, einschließlich elektronischer Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbücher, sind von der Mehrwertsteuer befreit.

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Thailand

Thailand führte 1992 ein Mehrwertsteuersystem ein, um sein Steuersystem zu modernisieren und die Steuereinnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Revenue Department

7.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Für keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen gibt es eine reduzierte Steuer

Steuerbefreite Produktkategorien

E-Books, einschließlich Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbücher in elektronischer Form

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Das Formular zur Registrierung für die Mehrwertsteuer muss ausgefüllt und online über das Simplified VAT System for e-Service (SVE) auf der Website des Revenue Department eingereicht werden.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Mobile Anwendungen
Softwareprogramme
Digitale Bilder, Videos und Finanzdaten
Digitale Musik, Filme und Spiele
Fernunterricht über vorab aufgezeichnete Medien wie z. B. Online-Kurse
Elektronische Datenverwaltung wie z. B. Bereitstellung von Websites, Webhosting, automatisierte und digitale Wartung von Programmen
Bereitstellung oder Unterstützung einer geschäftlichen oder persönlichen Präsenz in einem elektronischen Netzwerk
Suchmaschinen wie z. B. maßgeschneiderte Suchmaschinendienste
Listungsdienste für das Recht, Waren oder Dienstleistungen auf einem Online-Marktplatz oder in einem Auktionshaus zum Verkauf anzubieten
On-Demand-Streamingdienste, bei denen keine Interaktion mit dem Anbieter der Inhalte stattfindet
Werbedienstleistungen auf immateriellen Medienplattformen

Strafen

Die Ausübung einer Geschäftstätigkeit ohne Umsatzsteuerregistrierung zieht eine Geldstrafe in Höhe des Doppelten der für jeden Monat der Nichteinhaltung fälligen Steuer oder von 1.000 Baht pro Monat nach sich, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen führt zu einer Geldstrafe in Höhe des Doppelten der für den jeweiligen Steuermonat fälligen Steuer. Darüber hinaus führt die Abgabe einer falschen Steuererklärung, die sich auf die Höhe der fälligen Steuer auswirkt, zu einer Geldstrafe, die sich nach der Höhe des betroffenen Steuerbetrags richtet.

Registrierungsschwelle

THB 1.800.000 USD 52.300

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Zwischen dem 1. und 23. Tag des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren müssen folgende Dokumente aufbewahrt werden:

Ausgestellte Ausgangsrechnungen
Eingegangene Eingangsrechnungen
Eingereichte Umsatzsteuererklärungen
Nachweise über geleistete Umsatzsteuerzahlungen
Zollunterlagen für importierte Waren
Buchhaltungsunterlagen zur Begründung der Umsatzsteuerberechnungen

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Umsatzsteuer-Compliance für Unternehmen in Thailand: Einreichung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Registrierung

Unternehmen in Thailand sind verpflichtet, monatlich Umsatzsteuererklärungen einzureichen und die Zahlung zwischen dem 1. und 23. Tag des Folgemonats zu leisten. Unternehmen müssen die notwendigen Aufzeichnungen, einschließlich der ausgestellten und erhaltenen Rechnungen, der Umsatzsteuererklärungen, der Umsatzsteuerzahlungen, der Importdokumente für Waren, die aus Ländern außerhalb Thailands eingeführt wurden, und der relevanten Buchhaltungsdaten, mindestens 5 Jahre lang aufbewahren, um den Anforderungen der Betriebsprüfung gerecht zu werden. Während die Umsatzsteuerregistrierung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 1,8 Millionen THB optional ist, sind Unternehmen, die diese Grenze überschreiten oder mit umsatzsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen handeln, zur Registrierung verpflichtet.

Unterstützung mehrerer Währungen

Die Umsatzsteuer-Compliance meistern für reibungslose Abläufe

Um SaaS-Verkäufe zu steuern und Compliance zu gewährleisten, ist es entscheidend, sich mit den Mehrwertsteuervorschriften, -sätzen, -befreiungen und -registrierungsverfahren vertraut zu machen. Die Einbindung eines Steuerspezialisten in der Anfangsphase kann sich als entscheidend für ein nahtloses Compliance-Management erweisen. Das Führen ordnungsgemäßer Buchhaltungsunterlagen, die ständige Information über Steueränderungen und der Einsatz von E-Rechnungssystemen, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist, können die Steuervorbereitungsprozesse rationalisieren.

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