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GST-Konformität für SaaS in Malaysia: Ein vollständiger Leitfaden

Im Jahr 2015 führte Malaysia eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen (GST) ein und modernisierte damit seine Steuerverwaltung. Im Rahmen dieses Systems sind Unternehmen, die in Malaysia steuerpflichtige Lieferungen tätigen, im Allgemeinen verpflichtet, eine GST in Höhe von 6,0 % auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erheben und abzuführen. Dies gilt auch für die Bereitstellung elektronischer Dienstleistungen wie Software as a Service (SaaS). Bemerkenswert ist, dass es in Malaysia derzeit keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz oder Ausnahmen für bestimmte digitale Güter oder Dienstleistungen gibt. Daher müssen Unternehmen, die SaaS-Lösungen in Malaysia anbieten, ihre GST-Pflichten im Auge behalten und die Einhaltung der relevanten Vorschriften sicherstellen.

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Malaysia

Malaysia führte 2015 eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen (GST) ein, um seine Steuerverwaltung zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Lembaga Hasil Dalam Negeri

6.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen haben einen ermäßigten Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen sind befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die Registrierung muss erfolgen, sobald ein bestimmter Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch, aber empfohlen

Registrierungsverfahren

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die digitale Dienstleistungen erbringen, müssen sich online für SToDS registrieren, indem sie ein DST-01-Formular über das MYSToDS-Portal einreichen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Software, Anwendungen und Videospiele: Beinhaltet das Herunterladen von Online-Software und Online-Gaming.
Musik, E-Books und Filme: Umfasst die Bereitstellung von Musik, Streaming-Diensten und abonnementbasierten Medien.
Werbung und Online-Plattformen: Umfasst das Anbieten von Online-Werbeflächen auf digitalen Plattformen und die Bereitstellung von Plattformen für den Handel mit Produkten oder Dienstleistungen.
Suchmaschinen und soziale Netzwerke: Umfasst kundenspezifische Suchmaschinendienste.
Internetbasierte Telekommunikation: Dienste, die über das Internet bereitgestellt werden.
Datenbank und Hosting: Umfasst Website-Hosting, Online-Data-Warehousing, File-Sharing und Cloud-Speicherdienste.
Online-Schulungen: Umfasst Fernunterricht, E-Learning, Online-Kurse und aufgezeichnete Webinare.
Sonstige: Umfasst Abonnements von Online-Zeitungen und -Zeitschriften sowie die Bereitstellung anderer digitaler Inhalte wie Bilder, Texte, Informationen und Zahlungsabwicklungsdienste.

Strafen

Verspätete Abgaben: Bei verspäteter Einreichung müssen Sie mit Strafen rechnen.
Verpasste Zahlungen: Eine zu geringe Zahlung Ihrer SST führt zu zusätzlichen Steuern, Zinsen und Strafen.
Keine Registrierung? Großer Fehler! Wenn Sie sich nicht für die SST registrieren lassen, wenn dies erforderlich ist, kann dies zu erheblichen Strafen führen.
Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen! Die absichtliche Umgehung von SST-Zahlungen ist eine schwere Straftat und kann Sie ins Gefängnis bringen.

Registrierungsschwelle

RM 500.000 USD 113.600

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Aufzeichnungen müssen mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden:

Geschäftsbücher
Rechnungen
Gutscheine
Quittungen
Kontoauszüge
Gehaltsabrechnungen
Weitere unterstützende Dokumente

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Wichtige Fristen und Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die GST-Konformität in Malaysia schreibt vor, dass Unternehmen vierteljährlich Steuererklärungen einreichen und Zahlungen leisten müssen. Die Frist für die Einreichung der GST-Erklärungen ist der letzte Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats. Anschließend müssen die GST-Zahlungen bis zum selben Stichtag überwiesen werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist von entscheidender Bedeutung, um Strafen zu vermeiden und eine reibungslose Steuerverwaltung zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen Unternehmen bestimmte Aufzeichnungen mindestens sieben Jahre lang sorgfältig aufbewahren. Zu diesen Aufzeichnungen gehören Geschäftsbücher, Rechnungen, Gutscheine, Quittungen, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen und andere unterstützende Dokumente. Diese sorgfältige Aufzeichnungspflicht ist von größter Bedeutung, um die Einhaltung der GST-Vorschriften nachweisen und Prüfungen im Bedarfsfall zu erleichtern.

Unterstützung mehrerer Währungen

E-Invoicing und Steuerexpertise für erfolgreiche Compliance

Die effektive Verwaltung der Umsatzsteuer für SaaS in Malaysia erfordert die Einhaltung bewährter Verfahren. Eine wichtige Empfehlung ist die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing), die derzeit im Land obligatorisch ist. E-Invoicing optimiert den Rechnungsprozess, erhöht die Datengenauigkeit und erleichtert die nahtlose Einhaltung der GST-Bestimmungen. Darüber hinaus ist die Beratung durch Steuerfachleute für Unternehmen, die sich mit den komplexen Regelungen der Umsatzsteuer für SaaS auseinandersetzen müssen, von unschätzbarem Wert. Diese Experten können maßgeschneiderte Beratung anbieten und sicherstellen, dass Unternehmen die neuesten Vorschriften einhalten und ihre Steuereffizienz optimieren. Durch die gewissenhafte Befolgung dieser Empfehlungen können Unternehmen ihre Umsatzsteuerpflichten für SaaS in Malaysia effektiv verwalten und so ein gesetzeskonformes und effizientes Betriebsumfeld schaffen.

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