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Mehrwertsteuer auf SaaS in den VAE: Ein vollständiger Überblick

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein Mehrwertsteuersystem (VAT) eingeführt, das für den Verkauf von SaaS-Produkten und -Dienstleistungen gilt. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in den VAE beträgt 5,0 %. Im Jahr 2018 führten die VAE im Rahmen einer umfassenderen Strategie zur wirtschaftlichen Diversifizierung ein Mehrwertsteuersystem ein. Zu den Hauptzielen des Mehrwertsteuersystems gehören die Generierung neuer Einnahmequellen für die Regierung, die Verringerung der Abhängigkeit von Öl und Gas sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der VAE auf dem Weltmarkt.

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Vereinigte Arabische Emirate

Die Vereinigten Arabischen Emirate führten 2018 ein Mehrwertsteuersystem ein, um ihre Wirtschaft zu diversifizieren und die öffentlichen Finanzen zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Bundesfinanzbehörde

5.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Bestimmte Bildungsdienstleistungen für staatliche Kindergärten, Vorschulen, Schulen und Hochschulen sind mit einem Nullsatz bewertet

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsdienstleistungen können von der Steuer befreit sein.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die Registrierung muss vor dem ersten Verkauf erfolgen

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Um den Registrierungsantrag online einzureichen, müssen Sie ein Konto auf dem Portal erstellen, einen Fragebogen ausfüllen und die erforderlichen Dokumente beifügen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Bereitstellung von Domainnamendiensten, Webhosting und Fernwartung von Software und Geräten.
Bereitstellung und Aktualisierung von Software.
Zugang zu elektronisch bereitgestellten Bildern, Texten und Informationen, einschließlich Fotos, Bildschirmschonern, E-Books und anderen elektronischen Dokumenten und Dateien.
On-Demand-Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen.
Bereitstellung von E-Magazinen.
Bereitstellung von Werbeflächen auf Websites und damit verbundenen Rechten.
Zugang zu politischen, kulturellen, künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen, bildenden oder unterhaltungsorientierten Sendungen, einschließlich Eventübertragungen.
Live-Streaming über das Internet.
Fernunterrichtsdienste.
Ähnliche Dienste mit gleichwertigen Zwecken und Funktionen.

Strafen

Auf jeden unbezahlten Steuerbetrag wird eine Strafe von 2 % erhoben. Darüber hinaus wird ab einem Monat nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum eine monatliche Strafe von 4 % erhoben, die anschließend jeden Monat am selben Datum anfällt.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Innerhalb von 28 Tagen nach Ablauf des Steuerzeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch, geplant für Juli 2025

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Alle Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden. Dazu gehören Jahresabschlüsse und alle zusätzlichen Informationen, die zur Überprüfung von Buchungen erforderlich sind. Sie sollten Hauptbücher, Einkaufsjournale, ausgestellte und erhaltene Rechnungen und Gutschriften, Umsatzsteuerjournale, Umsatzsteuerberechnungen, Anpassungen und Aufzeichnungen über Lieferungen, Exporte und Importe aufbewahren. Diese Dokumente müssen im Falle einer Umsatzsteuerprüfung der FTA zur Vorlage bereitgehalten werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Registrierung, Einreichung, Aufzeichnungen und E-Invoicing-Bereitschaft

Unternehmen, die SaaS-Produkte und -Dienstleistungen in den VAE verkaufen, müssen die Umsatzsteuervorschriften einhalten, einschließlich der Registrierung für die Umsatzsteuer, der Berechnung der Umsatzsteuer zum entsprechenden Satz, der Einreichung von Umsatzsteuererklärungen und der Führung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen. Die Umsatzsteuererklärungen werden in der Regel monatlich eingereicht, und die Umsatzsteuerzahlungen sind innerhalb von 28 Tagen nach Ablauf des Steuerzeitraums fällig. Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über ihre Verkäufe, Einkäufe und Umsatzsteuerberechnungen für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Obwohl die elektronische Rechnungsstellung noch nicht verpflichtend ist, ist ihre Einführung für Juli 2025 geplant, weshalb Unternehmen aufgefordert sind, sich auf die Umstellung vorzubereiten.

Unterstützung mehrerer Währungen

Expertenunterstützung für die Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen für SaaS in den VAE

Um die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften der VAE zu gewährleisten, wird Unternehmen empfohlen, sich von Steuerberatern beraten zu lassen. Steuerberater können Unternehmen dabei unterstützen, ihre Umsatzsteuerpflichten zu verstehen, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren und Umsatzsteuererklärungen einzureichen. Sie können auch Hinweise zu den Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht und zu den besten Verfahren für die Verwaltung der Umsatzsteuereinhaltung geben. Durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Umsatzsteuerpflichten nachkommen und potenzielle Strafen vermeiden.

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