Steuersatz nach Region Usbekistan

Region auswählen

Die SaaS-Umsatzsteuer in Usbekistan verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Usbekistan führte 1992 ein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein, um die Steuererhebung zu rationalisieren und die öffentlichen Finanzen zu stärken. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS (Software as a Service), beträgt 15 %. Bestimmte Kategorien, wie z. B. Bildungsdienstleistungen, können jedoch eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 12 % in Anspruch nehmen. Unternehmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter monatliche Einreichungs- und Zahlungsfristen sowie die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Die Beratung durch Steuerfachleute kann die korrekte Einhaltung der Vorschriften gewährleisten.

Die Feinheiten der usbekischen Umsatzsteuer zu verstehen, ist für SaaS-Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Dieser Leitfaden befasst sich mit den wesentlichen Aspekten und bietet umsetzbare Ratschläge für ein effektives Management.

Mosaikbild

Usbekistan

Usbekistan führte 1992 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuerehrlichkeit zu verbessern und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Staatliches Steuerkomitee

15.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

12.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Es gibt keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz.

Steuerbefreite Produktkategorien

Bildungsdienstleistungen sind befreit.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Spätestens 30 Tage nach dem ersten Verkauf

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um sich bei der Steuerbehörde zu registrieren, muss eine ausländische juristische Person einen Registrierungsantrag zusammen mit einem Auszug aus dem Register der ausländischen juristischen Personen ihres Herkunftslandes oder einem anderen Dokument, das ihren Rechtsstatus bestätigt, einreichen. Der Registrierungsantrag muss innerhalb von 30 Kalendertagen eingereicht werden.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Streaming von Musik und Videos, Rechte zur Nutzung von Software über das Internet sowie mobile Anwendungen und Spiele sind enthalten. Es umfasst auch E-Learning-Dienste, E-Books, Online-Zeitschriften, Zeitungen und Magazine. Darüber hinaus umfasst es Software-as-a-Service (SaaS) und andere Cloud-basierte Software, Datenspeicherungs- und -verarbeitungsdienste sowie Online-Werbedienste. Websites, die Waren und Dienstleistungen zum Verkauf anbieten, Auktionswebsites, Registrierung und Hosting von Internetdomänennamen, automatisierte Übersetzungen, Computerverarbeitungsdienste und Beratungsdienste, die per E-Mail angeboten werden, gehören ebenfalls zu dieser Liste.

Strafen

Die Strafe für die verspätete Registrierung für die Mehrwertsteuer beträgt 5 % des Umsatzes, der der Mehrwertsteuer unterliegt. Diese Strafe gilt ab dem Fälligkeitstag der Mehrwertsteuerregistrierung bis zum tatsächlichen Datum der Registrierung. Die Strafe darf nicht weniger als 5 Millionen UZS (ca. 445 USD) betragen.

Der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person oder ein einzelner Steuerpflichtiger muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, wenn er Steuererklärungen nach Ablauf der Frist einreicht, die 20 % des zu wenig oder verspätet gezahlten Betrags entspricht.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Relevante Aufzeichnungen sollten mindestens 3 Tage lang aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

E-Rechnung und professionelle Beratung:

Usbekistan hat die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, ein modernes System, das einen effizienten Datenaustausch ermöglicht. Unternehmen können E-Invoicing-Plattformen nutzen, um die Mehrwertsteuerberechnung zu automatisieren und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Beratung durch erfahrene Steuerexperten kann wertvolle Einblicke liefern und Compliance-Risiken minimieren.

Unterstützung mehrerer Währungen

Praktische Empfehlungen für ein effektives SaaS-Mehrwertsteuermanagement:

Optimieren Sie Ihre Buchhaltung: Implementieren Sie ein zuverlässiges System zur Organisation und Verwaltung von Rechnungen, Quittungen und anderen umsatzsteuerrelevanten Dokumenten. Dies gewährleistet einen einfachen Zugriff bei Betriebsprüfungen oder Compliance-Checks.
Nutzen Sie Technologie: Nutzen Sie E-Invoicing-Plattformen, um die Umsatzsteuerberechnung zu automatisieren und Genauigkeit zu gewährleisten. E-Invoicing vereinfacht die Compliance und reduziert manuelle Fehler.
Bleiben Sie informiert: Halten Sie sich über Änderungen der Umsatzsteuerregelungen auf dem Laufenden und stellen Sie sicher, dass Ihre Compliance-Prozesse entsprechend aktualisiert werden.
Holen Sie fachkundigen Rat ein: Wenden Sie sich an Steuerberater, um sich bei komplexen Umsatzsteuerfragen beraten zu lassen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens arbeitet.

Bereit anzufangen?

Wir haben die Reise bereits hinter uns, die Sie gerade antreten. Lassen Sie uns unsere 18-jährige Erfahrung mit Ihnen teilen und Ihre globalen Träume gemeinsam verwirklichen.

Mit einem Experten sprechen
Mosaikbild
de_DEDeutsch