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Dänemarks SaaS-Mehrwertsteuerlandschaft: Ein Leitfaden zur Compliance für Unternehmen

SaaS-Unternehmen in Dänemark unterliegen dem Mehrwertsteuersystem (MwSt.) der Europäischen Union, das seit 1967 besteht. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer in Dänemark beträgt 25 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS. Bestimmte Bildungsmaterialien können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Dänemark keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Unternehmen müssen vierteljährlich oder halbjährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, und die Zahlungsfrist endet innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende. Eine genaue Buchführung ist von entscheidender Bedeutung, da Unternehmen verpflichtet sind, digitale Kopien von Rechnungen und Quittungen für 10 Jahre ab dem Datum der Leistungserbringung aufzubewahren. Darüber hinaus schreibt Dänemark die elektronische Rechnungsstellung für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften vor. Durch das Verständnis dieser Vorschriften und die Einführung bewährter Verfahren, wie z. B. die Beratung von Steuerexperten und die Nutzung von E-Invoicing-Lösungen, können SaaS-Unternehmen die dänische Mehrwertsteuerlandschaft effizient bewältigen.

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Dänemark

Dänemark führte das EU-Mehrwertsteuersystem 1967 ein und konzentrierte sich dabei auf die Aufrechterhaltung einer robusten und effizienten Steuerverwaltung.

Offizieller Link der Regierung: https://skat.dk/en-us/businesses/vat

25.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsmaterialien können befreit sein

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Steuerpflichtige müssen sich über das Regierungsportal mithilfe von „E-tax for businesses“ („TastSelv Erhverv“) registrieren. Folgende Informationen müssen den Steuerbehörden bei der Registrierung vorgelegt werden:

Für Steuerpflichtige, die außerhalb der Europäischen Union registriert sind (Nicht-Unionsregelung):

Vollständige Unternehmensinformationen: Firmenname, Handelsname (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse, Website, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Nationale Steuernummer (falls zutreffend).
Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Geschäftssitz hat.
Internationale Bankkontonummer (IBAN) und BIC.
Eine elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige innerhalb der Union nicht für die Umsatzsteuer registriert ist.
Datum der Aufnahme der Nutzung der Regelung.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify erworben oder über Dienste wie Amazon Prime abgerufen werden, werden in Steuerunterlagen als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ eingestuft.
Herunterladbare und Streaming-Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3 kaufen oder Musikdienste nutzen.
Cloudbasierte Software und As-a-Service-Produkte, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS).
Websites, Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter.
Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Wenn die Erklärung nicht eingereicht wird, wird der geschuldete Betrag geschätzt, was zu einer Geldstrafe von 800 DKK und einer Mahngebühr von 65 DKK führt. Zusätzlich fallen ab dem Datum der verspäteten Zahlung bis zur vollständigen Bezahlung Zinsen an. Dies gilt auch für Gebühren.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich/Halbjährlich

Abgabetermin

Innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Sie müssen Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten für mindestens 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, aufbewahren. Auf Anfrage müssen Sie digitale Kopien zur Verfügung stellen.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Umsatzsteuerpflichten für SaaS-Unternehmen verstehen

Um Compliance zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden, ist es für SaaS-Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre spezifischen Umsatzsteuerpflichten basierend auf dem Standort des Kunden zu verstehen. Für Unternehmen, die an Kunden innerhalb der EU verkaufen, kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten, bei dem der Kunde für die Abrechnung der Umsatzsteuer verantwortlich ist. Beim Verkauf an Kunden außerhalb der EU bestimmt jedoch der Ort der Leistung den anzuwendenden Umsatzsteuersatz. In solchen Fällen müssen sich Unternehmen möglicherweise im Land des Kunden für die Umsatzsteuer registrieren, wenn die Umsätze einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Die Beratung durch Steuerfachleute kann wertvolle Hinweise liefern, um diese Komplexität zu bewältigen und eine korrekte Umsatzsteuerbehandlung zu gewährleisten.

Unterstützung mehrerer Währungen

Strategien für die Verwaltung der SaaS-Umsatzsteuer-Compliance in mehreren Regionen

Die Verwaltung der SaaS-Umsatzsteuer-Compliance in verschiedenen Regionen kann komplex sein. Unternehmen können sich dafür entscheiden, sich in allen relevanten Ländern für die Umsatzsteuer zu registrieren oder gegebenenfalls Umsatzsteuerbefreiungssysteme zu nutzen. Darüber hinaus können die Automatisierung der Steuerberechnung und die Einführung von E-Invoicing-Lösungen die Compliance-Prozesse optimieren und Fehler reduzieren. Durch proaktives Management der Umsatzsteuerpflichten und die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung bei Bedarf können SaaS-Unternehmen einen reibungslosen Betrieb gewährleisten und die Kundenzufriedenheit aufrechterhalten.

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