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Mehrwertsteuer auf SaaS und digitale Dienstleistungen in Ägypten: Ein umfassender Leitfaden

In Ägypten beträgt der Standardsatz der Mehrwertsteuer für SaaS und andere digitale Dienstleistungen 14 %. Dieser Satz gilt für alle Business-to-Business (B2B)-Transaktionen sowie für Transaktionen mit bestimmten staatlichen Stellen. Beispielsweise wäre ein SaaS-Unternehmen, das Software an ein Unternehmen in Ägypten liefert, verpflichtet, auf den Verkauf dieser Software Mehrwertsteuer zu erheben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise können Bildungsmaterialien von der Mehrwertsteuer befreit sein. Unternehmen müssen genaue und umfassende Aufzeichnungen über alle Transaktionen führen, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Diese Aufzeichnungen sollten mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden und der ägyptischen Steuerbehörde (ETA) auf Verlangen leicht zugänglich sein.

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Ägypten

Ägypten führte 2016 ein Mehrwertsteuersystem ein, um seinen Steuerrahmen zu modernisieren und die Einnahmen zu steigern.

Offizieller Link der Regierung: Ägyptische Steuerbehörde

14.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz in Ägypten

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsmaterialien können in Ägypten steuerbefreit sein

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Nichtansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, die den Registrierungsschwellenwert in Ägypten überschritten haben, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem die Umsatzsteuerpflicht in Ägypten entstanden ist, nach einem vereinfachten Verfahren für die Registrierung von Anbietern registrieren. Die wichtigste Maßnahme ist die Kontoerstellung auf der Webseite der ägyptischen Steuerbehörde.

Dort müssen die folgenden Informationen angegeben werden:

Land des steuerlichen Wohnsitzes;
Nationale Steuernummer;
Geschäftsadresse;
Name der Person, die für den Kontakt mit dem ägyptischen Finanzamt zuständig ist;
Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson;
URL der Webseite.
Nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen sind nicht verpflichtet, einen Fiskalvertreter in Ägypten zu haben.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Inhalte (wie Videos, Musik, Apps, Spiele und E-Book-Downloads)
Softwarebezogene Dienstleistungen (wie Antivirenprogramme und ähnliches)
Dienstleistungen zur Erstellung oder Veröffentlichung von Websites
Inhaltslizenzierung
Abonnementbasierte Inhalte (einschließlich Online-Gaming, Musik, Videostreaming und Online-Zeitungen)

Strafen

Die Folgen einer Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Ägypten können schwerwiegend sein und umfassen:

– Verspätete Registrierung: Dies kann zu einer Geldstrafe von bis zu 10.000 EGP führen.
– Verspätete Abgabe von Steuererklärungen: Dies zieht eine Strafe von 1 % der fälligen Steuer pro Monat nach sich, die auf maximal 5 % begrenzt ist.
– Unzureichende Buchführung: Dies kann zu einer Geldstrafe zwischen 5.000 EGP und 50.000 EGP führen.
– Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen: Die Strafen hierfür können zwischen 100 % und 200 % der nicht gezahlten Steuern liegen.

Registrierungsschwelle

EGP 500.000 USD 10.500

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Ende des Monats nach dem Steuerzeitraum, in dem die Umsätze getätigt wurden

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen müssen genaue und umfassende Aufzeichnungen über alle mehrwertsteuerpflichtigen Transaktionen führen. Diese Aufzeichnungen sollten mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden und der ETA auf Anfrage leicht zugänglich sein.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Anforderungen für Unternehmen in Österreich: Ein Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften

Die ETA verpflichtet Unternehmen, Umsatzsteuererklärungen elektronisch in arabischer Sprache über ihr Online-Portal einzureichen. Die Einreichungsfrist ist monatlich und die Zahlungsfrist ist das Ende des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt, in dem die Umsätze getätigt wurden. Wenn Sie es mit einem Unternehmen zu tun haben, dessen Hauptsitz sich in einem anderen Land befindet, müssen Sie möglicherweise auch die Mehrwertsteuervorschriften dieses Landes einhalten. In einigen Fällen kann sich der Standort des Kunden jedoch nicht auf Ihre Mehrwertsteuerpflichten auswirken, insbesondere wenn der Kunde als Endverbraucher gilt. Es ist wichtig, sich sowohl in Ihrem eigenen Land als auch im Land des Kunden von einem Steuerberater beraten zu lassen, um Ihre spezifischen Mehrwertsteuerpflichten zu ermitteln.

Unterstützung mehrerer Währungen

E-Rechnung und Mehrwertsteuer in Ägypten

Die E-Rechnung wird in Ägypten immer häufiger verwendet und ist für bestimmte Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die E-Rechnung kann Unternehmen dabei helfen, ihre Mehrwertsteuer-Compliance effizienter zu verwalten und das Fehlerrisiko zu reduzieren. Obwohl Ägypten die Verwendung bestimmter ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erlaubt, bietet das Land derzeit keinen Reverse-Charge-Mechanismus für grenzüberschreitende Transaktionen an. Es ist wichtig, sich über die neuesten Mehrwertsteuervorschriften in Ägypten auf dem Laufenden zu halten, da diese Änderungen unterliegen.

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