Steuersatz nach Region Afghanistan

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Afghanistan führt ein Mehrwertsteuersystem (VAT) für alle Unternehmen ein, die innerhalb seiner Gerichtsbarkeit tätig sind. Dies schließt Unternehmen ein, die Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen anbieten. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 10 % und gilt für alle SaaS-bezogenen Transaktionen und digitalen Dienstleistungen. Diese Richtlinie dient dazu, das Steueraufkommen des Landes zu erhöhen und sein Steuersystem zu modernisieren, um es an internationale Standards anzupassen.

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Afghanistan

Afghanistan führte 2013 ein Mehrwertsteuersystem ein, um das Steueraufkommen zu erhöhen und sein Steuersystem zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Englisch | Afghanistan Revenue Department

10.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Kein spezifischer ermäßigter Steuersatz für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Vor Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

TIN erhalten: Online oder beim Afghanistan Revenue Department beantragen.
Erforderliche Dokumente einreichen: Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein, einschließlich des Nachweises der Geschäftstätigkeit und der Identifizierung.
Einen lokalen Vertreter bestellen: Bestimmen Sie einen lokalen Vertreter, der die Einhaltung der Steuervorschriften sicherstellt.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Software, digitale Inhalte und Online-Werbung

Strafen

Verspätete Zahlung und Einreichung
Nichteinhaltung der Registrierungs- oder Verwaltungspflichten für die Mehrwertsteuer
Falsche oder irreführende Angaben
Allgemeine Nichteinhaltung (z. B. Nichtvorlage von Steuerunterlagen, Nichtführung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen, Nicht-Einbehaltung oder Nicht-Abführung von Quellensteuer)

Registrierungsschwelle

AFN 150 Millionen USD 2,1 Millionen

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Steuererklärungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende jedes Quartals eingereicht werden.

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Art der Dokumente: Rechnungen, Quittungen, Verträge und andere Finanzunterlagen

Aufbewahrungsfrist: Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Wichtige Anforderungen an die Einhaltung der Umsatzsteuerpflicht für SaaS in Afghanistan

Die Einhaltung der SaaS-Umsatzsteuerbestimmungen in Afghanistan erfordert die Einhaltung bestimmter Anforderungen. Unternehmen müssen vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen einreichen und sicherstellen, dass die Einreichung innerhalb von 15 Tagen nach Quartalsende erfolgt. Eine genaue Aufzeichnungspflicht ist von größter Bedeutung, weshalb Rechnungen, Quittungen, Verträge und andere Finanzaufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang sorgfältig aufbewahrt werden müssen. Obwohl die elektronische Rechnungsstellung derzeit nicht obligatorisch ist, wird ihre Einführung dringend empfohlen, um die Compliance-Prozesse zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern.

Unterstützung mehrerer Währungen

Einhaltung der Umsatzsteuerpflicht für SaaS in Afghanistan: Expertentipps und -strategien

Die Bewältigung der Komplexität der SaaS-Umsatzsteuer in Afghanistan erfordert einen proaktiven Ansatz. Es wird dringend empfohlen, sich von qualifizierten Steuerberatern beraten zu lassen, um die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten. Durch die Führung sorgfältiger Aufzeichnungen, die Einhaltung der Einreichungstermine und die Erwägung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung können Unternehmen ihre Umsatzsteuerpflichten effektiv verwalten und gleichzeitig die Steuereffizienz optimieren.

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