Steuersatz nach Region Mauritius

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MwSt. auf SaaS-Services in Mauritius

In Mauritius unterliegen SaaS-Dienste dem Standardsatz der Mehrwertsteuer von 15 %. Diese Steuer gilt sowohl für lokale als auch für internationale SaaS-Anbieter, die ihre Dienste an Kunden in Mauritius verkaufen. Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtwert des SaaS-Dienstes berechnet, einschließlich aller anfallenden Gebühren wie Abonnementgebühren und Installationsgebühren.

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Mauritius

Mauritius führte 1998 ein Mehrwertsteuersystem ein, um sein Steuersystem zu modernisieren und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Mauritius Revenue Authority

15.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen haben einen ermäßigten Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen sind befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um sich in Mauritius für die Mehrwertsteuer zu registrieren, müssen Unternehmen das entsprechende Antragsformular bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) anfordern und ausfüllen. Es gibt drei Formularoptionen (VAT1, VAT1A und VAT1B), die auf dem Jahresumsatz des Unternehmens basieren. Alternativ können Unternehmen den Antrag über das Corporate and Business Registration Integrated System (CBRIS) stellen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten von der MRA eine Registrierungsbescheinigung.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Musikdownloads, Filme, Software, Videospiele, Cloud Computing, Webhosting, Software as a Service (SaaS), Streamingdienste, Online-Werbung, Online-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen.

Strafen

Verspätete Einreichung: Für jeden Monat, den die Mehrwertsteuererklärung verspätet eingereicht wird, wird eine Strafe von 2.000 MUR (ca. 42 EUR) erhoben, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 MUR (ca. 420 EUR).
Verspätete Zahlung: Auf den gesamten fälligen Betrag wird eine Vertragsstrafe von 2 % erhoben.
Zinsen: Bis zur vollständigen Bezahlung wird ein Zinssatz von 1 % pro Monat berechnet.

Registrierungsschwelle

MUR 6 Millionen USD 129.500

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

Derzeit noch in Umsetzung

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden:

Buchhaltungsunterlagen: Diese sollten Ihre finanzielle Lage korrekt widerspiegeln und die Erstellung von Jahresabschlüssen ermöglichen.
Rechnungen: Sowohl Verkaufs- als auch Einkaufsrechnungen sollten aufbewahrt werden.
Belege: Alle Ausgabenbelege sollten aufbewahrt werden.
Kontoauszüge: Diese sollten aufbewahrt werden, um sie mit Ihren Buchhaltungsunterlagen abzugleichen.
Gehaltsabrechnungen: Falls zutreffend, sollten diese aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Registrierung, Steuererklärungen und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Um die Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten, müssen sich SaaS-Unternehmen in Mauritius bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) für die Mehrwertsteuer registrieren und monatlich Mehrwertsteuererklärungen einreichen. Die Mehrwertsteuererklärungen müssen bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht werden. Unternehmen müssen außerdem detaillierte Aufzeichnungen über alle ihre Verkäufe und Einkäufe für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Diese Aufzeichnungen sollten Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und alle anderen Dokumente umfassen, die ihre Mehrwertsteueransprüche belegen.

Unterstützung mehrerer Währungen

Die Mehrwertsteuer mit E-Invoicing und Expertenberatung meistern

Um eine korrekte und zeitnahe Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu gewährleisten, wird SaaS-Unternehmen in Mauritius empfohlen, E-Invoicing-Lösungen einzuführen. E-Invoicing ermöglicht die automatisierte Erstellung und den Austausch von Rechnungen, wodurch das Fehlerrisiko reduziert und der Prozess der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften vereinfacht wird. Darüber hinaus ist es ratsam, dass Unternehmen sich von qualifizierten Steuerberatern beraten lassen, die maßgeschneiderte Beratung zur Verwaltung ihrer Mehrwertsteuerpflichten anbieten können.

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