Steuersatz nach Region Ungarn

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Mehrwertsteuer (MwSt.) in Ungarn: Ein Leitfaden für SaaS und digitale Dienstleistungen

Ungarn führte 1988 ein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein, um die Steuerkonformität zu verbessern und Einnahmen zu generieren. Der Standardsatz für die Mehrwertsteuer, der auf SaaS und andere digitale Dienstleistungen in Ungarn Anwendung findet, beträgt 27 %. Für bestimmte Kategorien von Waren oder Dienstleistungen kann jedoch ein ermäßigter Satz von 5 % gelten. Bestimmte Bildungs- und Kulturdienstleistungen können beispielsweise von der Mehrwertsteuer befreit sein.

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Ungarn

Ungarn führte 1988 ein Mehrwertsteuersystem ein, das sich auf die Verbesserung der Steuerkonformität und die Generierung von Einnahmen konzentrierte.

Offizieller Link der Regierung: Nationale Steuer- und Zollverwaltung

27.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

5.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Hörbücher, E-Books und Zeitungen haben einen reduzierten Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Bestimmte Bildungsdienstleistungen und spezifische kulturelle Dienstleistungen können von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Neue Benutzer sollten die Option „Union Scheme“ wählen, während etablierte Steuerpflichtige die Option „Non-Union Scheme“ wählen sollten. Um sich im ungarischen MOSS-Portal zu registrieren, muss das Unternehmen seinen vollständigen Namen und seine Identifikationsnummer angeben. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink, über den sie mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrem Passwort auf das MOSS-Portal zugreifen können.

Für nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige (Nicht-Unionsregelung) werden folgende Angaben benötigt:

Firmenname und Handelsname (falls abweichend)
Vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website
Name und Telefonnummer der Kontaktperson
BIC-Nummer
Nationale Steuernummer (falls zutreffend)
Land der Unternehmensniederlassung
IBAN- oder OBAN-Nummer
Eine elektronische Erklärung, die bestätigt, dass das Unternehmen nicht in der EU für die Mehrwertsteuer registriert ist
Datum der erstmaligen Anwendung des Systems

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify erworben oder über Dienste wie Netflix abgerufen werden, werden in der Regel in der Steuersprache als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ klassifiziert. Herunterladbare und gestreamte Musik, unabhängig davon, ob es sich um den Kauf einer MP3 oder die Nutzung von Diensten wie SoundCloud oder Spotify handelt, fällt ebenfalls in die Kategorie Audio.

Diese Kategorie umfasst außerdem Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte wie Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS). Darüber hinaus umfasst sie Websites, Website-Hosting-Dienste, Internetdienstanbieter, Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Säumniszuschläge:
Bei Nichtvorlage oder verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuererklärung kann eine Geldstrafe von bis zu 500.000 HUF (ca. 1.406 €) verhängt werden. Diese Strafe kann pro Steuererklärung erhoben werden.
Falsche Steuererklärungen:
Ist eine Umsatzsteuererklärung unvollständig oder fehlerhaft, kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 HUF (ca. 270 €) erhoben werden.
Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug:
Zinsen auf verspätete Umsatzsteuerzahlungen werden täglich auf der Grundlage des Leitzinses der Zentralbank zuzüglich 5 Prozentpunkten, geteilt durch 365, berechnet. Stellt die Steuerbehörde bei einer Prüfung eine Steuerschuld fest, kann eine Strafe von 50 % der Steuerschuld gegenüber dem Steuerpflichtigen verhängt werden.
Verstöße:
Bei Nichtregistrierung oder verspäteter Registrierung kann eine Strafe von bis zu 500.000 HUF verhängt werden.
Risikosteuerpflichtige:
Für risikoreiche Steuerpflichtige können zusätzliche Strafen anfallen, die bis zu 150 % des allgemeinen Zinssatzes für verspätete Zahlungen betragen können.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Sie müssen die Unterlagen nach dem Verkauf der Dienstleistung acht Jahre lang aufbewahren und bereit sein, diese auf Anfrage vorzulegen.

Anleitungen: Ungarn SaaS Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Seit dem 1. Mai 2004 verlangt Ungarn von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Ungarn, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese zu erheben, unabhängig vom Umsatzbetrag. Diese Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Ungarn eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Diese Schwelle gilt nicht für Nicht-EU-Unternehmen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Eine steuerliche Registrierung bei der Ungarischen Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (Nemzeti Adó‑ és Vámhivatal) ist vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich; die Steuernummer dient gleichzeitig als Umsatzsteuer-ID.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Wird als ungarische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bezeichnet (entspricht der Steuernummer); wird von NAV bei Registrierung ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Ungarn beträgt 27 % (gilt für SaaS/digitale Dienstleistungen).

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie diese Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 27 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt für grenzüberschreitende B2B SaaS-Verkäufe. Ist Ihr Käufer ein ungarisches, umsatzsteuerregistriertes Unternehmen, berechnen Sie keine Mehrwertsteuer. Der Käufer “führt” die Steuer “selbst ab”.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Die Mehrwertsteuer muss basierend auf dem Standort des Verbrauchers berechnet werden; Nicht‑EU-Unternehmen müssen sich registrieren und ungarische Mehrwertsteuer berechnen oder den EU OSS nutzen, um die Mehrwertsteuer für digitale B2C-Dienstleistungen in der EU zu deklarieren.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Bei B2B-Leistungen wird die Mehrwertsteuer oft nicht vom Lieferanten berechnet (Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung), wenn der Leistungsort der Mitgliedstaat des Geschäftskunden ist.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Zu den Pflichtfeldern gehören:

  • Lieferantenname
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsbeschreibung
  • steuerpflichtiger Betrag und Mehrwertsteuerbetrag, falls erhoben
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, falls zutreffend (für Umsatzsteuerzahler).

Rechnungen können elektronisch mit der erforderlichen Meldung ausgestellt werden.

Schritt: 1 Meldeintervall

Umsatzsteuererklärungen werden in der Regel periodisch eingereicht; bei Nutzung von OSS für digitale B2C-Dienstleistungen in der EU ist eine vierteljährliche OSS-Erklärung abzugeben.

Schritt: 2 Abgabefrist

Für OSS-Umsatzsteuer: vierteljährlich — z.B. Fälligkeit Q1 Ende April; ungarische inländische Umsatzsteuererklärungen sind in der Regel bis zum 20. des Monats nach dem Steuerzeitraum fällig (übliche EU-Praxis). (OSS-Quartalsfristen werden über den NAV OSS-Portalplan angegeben).

Schritt: 3 Einreichung

Umsatzsteuererklärungen und OSS-Meldungen werden über elektronische NAV-Portale (E-Filing/OSS-Portal) eingereicht; Zahlungen erfolgen elektronisch an NAV-Konten.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Rechnungen und Umsatzsteuerunterlagen müssen gemäß der ungarischen Umsatzsteuerkonformität für mindestens acht Jahre aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die ungarische Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann entmutigend sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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