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Mehrwertsteuer (MwSt.) in Ungarn: Ein Leitfaden für SaaS und digitale Dienstleistungen

Ungarn führte 1988 ein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein, um die Steuerkonformität zu verbessern und Einnahmen zu generieren. Der Standardsatz für die Mehrwertsteuer, der auf SaaS und andere digitale Dienstleistungen in Ungarn Anwendung findet, beträgt 27 %. Für bestimmte Kategorien von Waren oder Dienstleistungen kann jedoch ein ermäßigter Satz von 5 % gelten. Bestimmte Bildungs- und Kulturdienstleistungen können beispielsweise von der Mehrwertsteuer befreit sein.

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Ungarn

Ungarn führte 1988 ein Mehrwertsteuersystem ein, das sich auf die Verbesserung der Steuerkonformität und die Generierung von Einnahmen konzentrierte.

Offizieller Link der Regierung: Nationale Steuer- und Zollverwaltung

27.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

5.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Hörbücher, E-Books und Zeitungen haben einen reduzierten Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Bestimmte Bildungsdienstleistungen und spezifische kulturelle Dienstleistungen können von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Neue Benutzer sollten die Option „Union Scheme“ wählen, während etablierte Steuerpflichtige die Option „Non-Union Scheme“ wählen sollten. Um sich im ungarischen MOSS-Portal zu registrieren, muss das Unternehmen seinen vollständigen Namen und seine Identifikationsnummer angeben. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink, über den sie mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrem Passwort auf das MOSS-Portal zugreifen können.

Für nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige (Nicht-Unionsregelung) werden folgende Angaben benötigt:

Firmenname und Handelsname (falls abweichend)
Vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website
Name und Telefonnummer der Kontaktperson
BIC-Nummer
Nationale Steuernummer (falls zutreffend)
Land der Unternehmensniederlassung
IBAN- oder OBAN-Nummer
Eine elektronische Erklärung, die bestätigt, dass das Unternehmen nicht in der EU für die Mehrwertsteuer registriert ist
Datum der erstmaligen Anwendung des Systems

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify erworben oder über Dienste wie Netflix abgerufen werden, werden in der Regel in der Steuersprache als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ klassifiziert. Herunterladbare und gestreamte Musik, unabhängig davon, ob es sich um den Kauf einer MP3 oder die Nutzung von Diensten wie SoundCloud oder Spotify handelt, fällt ebenfalls in die Kategorie Audio.

Diese Kategorie umfasst außerdem Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte wie Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS). Darüber hinaus umfasst sie Websites, Website-Hosting-Dienste, Internetdienstanbieter, Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Säumniszuschläge:
Bei Nichtvorlage oder verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuererklärung kann eine Geldstrafe von bis zu 500.000 HUF (ca. 1.406 €) verhängt werden. Diese Strafe kann pro Steuererklärung erhoben werden.
Falsche Steuererklärungen:
Ist eine Umsatzsteuererklärung unvollständig oder fehlerhaft, kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 HUF (ca. 270 €) erhoben werden.
Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug:
Zinsen auf verspätete Umsatzsteuerzahlungen werden täglich auf der Grundlage des Leitzinses der Zentralbank zuzüglich 5 Prozentpunkten, geteilt durch 365, berechnet. Stellt die Steuerbehörde bei einer Prüfung eine Steuerschuld fest, kann eine Strafe von 50 % der Steuerschuld gegenüber dem Steuerpflichtigen verhängt werden.
Verstöße:
Bei Nichtregistrierung oder verspäteter Registrierung kann eine Strafe von bis zu 500.000 HUF verhängt werden.
Risikosteuerpflichtige:
Für risikoreiche Steuerpflichtige können zusätzliche Strafen anfallen, die bis zu 150 % des allgemeinen Zinssatzes für verspätete Zahlungen betragen können.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Sie müssen die Aufzeichnungen 10 Jahre lang nach der Erbringung der Dienstleistung aufbewahren und auf Anfrage bereitstellen können.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Wichtige Vorschriften für Unternehmen

Unternehmen müssen in Ungarn spezifische Vorschriften bezüglich der Umsatzsteuer auf SaaS-Leistungen einhalten. Die Umsatzsteuererklärungen werden vierteljährlich eingereicht, wobei die Zahlungen bis zum 20. Tag des Folgemonats fällig sind. Darüber hinaus müssen Aufzeichnungen über die Erbringung von Dienstleistungen 10 Jahre lang aufbewahrt und auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die elektronische Rechnungsstellung ist in Ungarn verpflichtend, um eine effiziente und sichere Dokumentation der Transaktionen zu gewährleisten.

Unterstützung mehrerer Währungen

Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen für SaaS in Ungarn: Kompetente Beratung und optimierte Prozesse

Um die Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen für SaaS in Ungarn effektiv zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sich von Steuerexperten beraten zu lassen. Diese können bei der korrekten Berechnung der Umsatzsteuer, den Einreichungsverfahren und der Einhaltung der Aufzeichnungspflichten behilflich sein. Darüber hinaus kann die Implementierung von E-Invoicing-Lösungen den Prozess rationalisieren und die Compliance sicherstellen. Indem sie diese Empfehlungen befolgen und sich über alle Änderungen auf dem Laufenden halten, können Unternehmen die Komplexität der Umsatzsteuer auf SaaS in Ungarn meistern.

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