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Mehrwertsteuersätze für SaaS in Marokko: Ein umfassender Überblick

Marokko führte 1986 das Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein, um die Einnahmen zu steigern und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu unterstützen. Im Rahmen dieses Systems beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz für SaaS und andere digitale Dienstleistungen 20 %. Unternehmen, die in Marokko tätig sind, sind verpflichtet, auf ihre SaaS-Umsätze Mehrwertsteuer zu erheben, wobei der Steuersatz vom Standort des Kunden abhängt. Handelt es sich bei dem Kunden um ein in Marokko registriertes Unternehmen, gilt der Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Handelt es sich bei dem Kunden jedoch um eine Privatperson oder ein nicht in Marokko registriertes Unternehmen, reduziert sich der Mehrwertsteuersatz auf 10 %.

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Marokko

Marokko führte 1986 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Einnahmen zu steigern und die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.

Offizieller Link der Regierung: Direction Générale des Impôts

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Generell gibt es in Marokko keine spezifischen ermäßigten Steuersätze für digitale Güter oder Dienstleistungen.

Steuerbefreite Produktkategorien

Generell gibt es in Marokko keine spezifischen Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungen.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

Nein

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Damit ein nicht ansässiges Unternehmen in Marokko als Mehrwertsteuerpflichtiger anerkannt wird, muss es ein Antragsformular für die Mehrwertsteuerregistrierung ausfüllen und dieses persönlich bei der marokkanischen Steuerverwaltung (MTA) einreichen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books
Musikdownloads
Videospiele
Software
Apps
Streamingdienste (Musik, Video)
Cloud-Computing
Webhosting
Software as a Service (SaaS)
Online-Werbung
Elektronische Marktplätze
Erstellung und Vertrieb digitaler Inhalte

Strafen

In Marokko gelten folgende Strafen für Mehrwertsteuerverstöße:
– Eine verspätete Umsatzsteuerregistrierung wird mit einer Strafe von 1.000 MAD (ca. 92 EUR) geahndet.
– Wird die Umsatzsteuererklärung verspätet abgegeben oder bezahlt, beträgt die Strafe zwischen 5 % und 20 % des fälligen Umsatzsteuerbetrags.
– Fehler in Umsatzsteuererklärungen können zu Strafen zwischen 5 % und 100 % des fälligen Umsatzsteuerbetrags führen.
– Fehlbeträge werden mit 100 % des fälligen Umsatzsteuerbetrags geahndet.

Registrierungsschwelle

MAD 2 Millionen USD 204.000

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Aufzeichnungen sollten mindestens 6 Jahre lang aufbewahrt werden:

Buchhaltungsunterlagen: Diese sollten Ihre finanzielle Lage korrekt widerspiegeln und die Erstellung von Jahresabschlüssen ermöglichen.

Rechnungen: Sowohl Verkaufs- als auch Einkaufsrechnungen sollten aufbewahrt werden.

Belege: Alle Ausgabenbelege sollten aufbewahrt werden.

Kontoauszüge: Diese sollten aufbewahrt werden, um sie mit Ihren Buchhaltungsunterlagen abzugleichen.

Gehaltsabrechnungen: Falls zutreffend, sollten diese aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Umsatzsteuerregistrierung und -Compliance für SaaS-Unternehmen in Marokko

SaaS-Unternehmen in Marokko müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz MAD 500.000 (etwa USD 50.000) übersteigt. Nach der Registrierung müssen Unternehmen monatlich Umsatzsteuererklärungen einreichen, wobei die Zahlungen bis zum 20. Tag des Folgemonats fällig sind. Um die Compliance zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, detaillierte Aufzeichnungen mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren, einschließlich Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszügen und Gehaltsabrechnungen (falls zutreffend). Obwohl die elektronische Rechnungsstellung in Marokko nicht obligatorisch ist, wird sie dringend empfohlen, um den Prozess der Umsatzsteuer-Compliance zu optimieren und das Fehlerrisiko zu reduzieren.

Unterstützung mehrerer Währungen

Expertenberatung für SaaS-Unternehmen

Die Verwaltung der Umsatzsteuer-Compliance kann komplex sein, insbesondere für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind. Um Genauigkeit zu gewährleisten und Compliance-Risiken zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit einem auf SaaS und digitale Dienstleistungen spezialisierten Steuerberater sehr ratsam. Diese Experten können Ihnen helfen, die Feinheiten der Umsatzsteuervorschriften zu verstehen, die ordnungsgemäße Einhaltung zu gewährleisten und potenzielle Strafen oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Denken Sie daran, dass es für die Aufrechterhaltung der Compliance und die Maximierung Ihres Geschäftserfolgs in Marokko unerlässlich ist, über die neuesten Umsatzsteuervorschriften auf dem Laufenden zu bleiben und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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