Steuersatz nach Region Malaysia

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Malaysia

Malaysia führte 2015 eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen (GST) ein, um seine Steuerverwaltung zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Lembaga Hasil Dalam Negeri

8.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen haben einen ermäßigten Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen sind befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nein

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die Registrierung muss erfolgen, sobald ein bestimmter Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch, aber empfohlen

Registrierungsverfahren

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die digitale Dienstleistungen erbringen, müssen sich online für SToDS registrieren, indem sie ein DST-01-Formular über das MYSToDS-Portal einreichen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Software, Anwendungen und Videospiele: Beinhaltet das Herunterladen von Online-Software und Online-Gaming.
Musik, E-Books und Filme: Umfasst die Bereitstellung von Musik, Streaming-Diensten und abonnementbasierten Medien.
Werbung und Online-Plattformen: Umfasst das Anbieten von Online-Werbeflächen auf digitalen Plattformen und die Bereitstellung von Plattformen für den Handel mit Produkten oder Dienstleistungen.
Suchmaschinen und soziale Netzwerke: Umfasst kundenspezifische Suchmaschinendienste.
Internetbasierte Telekommunikation: Dienste, die über das Internet bereitgestellt werden.
Datenbank und Hosting: Umfasst Website-Hosting, Online-Data-Warehousing, File-Sharing und Cloud-Speicherdienste.
Online-Schulungen: Umfasst Fernunterricht, E-Learning, Online-Kurse und aufgezeichnete Webinare.
Sonstige: Umfasst Abonnements von Online-Zeitungen und -Zeitschriften sowie die Bereitstellung anderer digitaler Inhalte wie Bilder, Texte, Informationen und Zahlungsabwicklungsdienste.

Strafen

Verspätete Abgaben: Bei verspäteter Einreichung müssen Sie mit Strafen rechnen.
Verpasste Zahlungen: Eine zu geringe Zahlung Ihrer SST führt zu zusätzlichen Steuern, Zinsen und Strafen.
Keine Registrierung? Großer Fehler! Wenn Sie sich nicht für die SST registrieren lassen, wenn dies erforderlich ist, kann dies zu erheblichen Strafen führen.
Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen! Die absichtliche Umgehung von SST-Zahlungen ist eine schwere Straftat und kann Sie ins Gefängnis bringen.

Registrierungsschwelle

RM 500.000 

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Aufzeichnungen müssen mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden:

Geschäftsbücher
Rechnungen
Gutscheine
Quittungen
Kontoauszüge
Gehaltsabrechnungen
Weitere unterstützende Dokumente

Anleitungen: Malaysia SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet Malaysia nichtansässige Anbieter (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen für Kunden (B2C und B2B) in Malaysia, sich für die Dienstleistungssteuer zu registrieren und diese einzuziehen, wenn ihre Umsätze in einem Zeitraum von 12 Monaten MYR 500.000 übersteigen. Unternehmen, denen die Dienstleistungssteuer für digitale Dienstleistungen, die von einer ausländischen registrierten Person (FRP) erbracht wurden, berechnet wurde, sind von der Erhebung der Dienstleistungssteuer in Malaysia auf diese importierten steuerpflichtigen Dienstleistungen befreit.

 

Am 30. August 2019 veröffentlichte das Royal Malaysian Customs Department (RMCD) die Service Tax (Digital Services) Regulations 2019, die die Regeln für die Registrierung, Einhaltung und Strafen für die neuen Dienstleistungssteuerpflichten auf digitale Dienste festlegen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Foreign Service Providers (FSP) benötigen keine lokale Niederlassung, müssen sich aber über das MySToDS-Portal als Foreign Registered Person (FRP) registrieren.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine spezifische SToDS Registration Number wird vom Royal Malaysian Customs Department (RMCD) ausgestellt.

Schritt: 1 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Malaysia beträgt 8 % (Standardsatz für digitale Dienstleistungen, gültig ab 1. März 2024).

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: 

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 8 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) findet in der Regel keine Anwendung, wenn der Anbieter unter dem Regime für digitale Dienstleistungen registriert ist. Im Gegensatz zur allgemeinen Regelung für “Importierte steuerpflichtige Dienstleistungen” müssen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen sowohl malaysischen Unternehmen (B2B) als auch Privatpersonen (B2C) 8 % Dienstleistungssteuer berechnen.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Verbraucher anhand von 2 von 3 Kriterien identifizieren:

  1. Zahlung über malaysische Bank/Anbieter
  2. Malaysischer IP-/Mobilfunkcode
  3. Wohnadresse in Malaysia.

8 % Steuer berechnen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

8 % Steuer berechnen.

 

Hinweis: Registrierte B2B-Kunden können unter Umständen für eine “B2B Exemption” (zur Vermeidung von Steuerkaskaden) berechtigt sein, jedoch nur, wenn sie ihren eigenen Kunden genau denselben Dienst anbieten. Andernfalls muss der FRP die Steuer einziehen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes beinhalten:

  • Datum
  • FRP-Registrierungsnummer
  • Beschreibung digitaler Dienste
  • Gesamtbetrag zahlbar (ohne Steuer)
  • Gesamt fällige Dienstleistungssteuer
  • Gesamtbetrag zahlbar (inklusive Steuer).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sollten vierteljährlich (alle 3 Monate) eingereicht werden.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sollten am letzten Tag des Monats nach dem Ende des steuerpflichtigen Zeitraums eingereicht werden (z. B. für Q1, das am 31. März endet, ist die Frist der 30. April).

Schritt: 3 Einreichung

Steuern sollten über das MySToDS Portal (Form DST-02) eingereicht werden. Zahlungen erfolgen in MYR via Telegraphic Transfer (TT) oder FPX.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Alle Steuerunterlagen sollten sieben Jahre lang in Englisch oder Malaiisch aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Mehrwertsteuerregistrierung und die steuerliche Vertretung in Malaysia können eine Herausforderung darstellen. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und der steuerlichen Vertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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