Steuersatz nach Region Oman

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Überblick über die Mehrwertsteuer auf SaaS im Oman

Oman führte 2021 im Rahmen seiner Strategie zur wirtschaftlichen Diversifizierung ein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein. Dieses System gilt für alle Waren und Dienstleistungen, einschließlich digitaler Dienstleistungen wie Software-as-a-Service (SaaS). Der Standard-Mehrwertsteuersatz im Oman beträgt 5,0 %, der für die meisten SaaS-Produkte und -Dienstleistungen gilt. Unternehmen, die SaaS im Oman anbieten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz den Schwellenwert von 38.500 OMR übersteigt.

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Oman

Oman hat im Jahr 2021 ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, um seine Einnahmequellen zu diversifizieren und die öffentlichen Finanzen zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Steuerbehörde

5.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen sind befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die Registrierung ist unabhängig vom Umsatz erforderlich.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich in Oman elektronisch für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Zu diesem Zweck müssen sie ein ausgefülltes Excel-Formular zusammen mit den folgenden unterstützenden Dokumenten bei der omanischen Steuerbehörde einreichen:

Eine Kopie der Registrierungsunterlagen des Unternehmens
Eine Kopie der Ausweisdokumente
Eine Kopie der Bankgarantie (falls zutreffend)
Eine Kopie der Vereinbarung zur Bestellung eines Steuervertreters (falls zutreffend)
Eine Kopie des Arbeitsnachweises des Geschäftsführers
Das Finanzamt kann bei Bedarf zusätzliche Informationen anfordern.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

In Oman werden digitale Güter oder Dienstleistungen als alle immateriellen Produkte oder Dienstleistungen definiert, die elektronisch über das Internet oder andere digitale Netzwerke bereitgestellt oder abgerufen werden. Die omanische Steuerbehörde nennt ausdrücklich folgende Kategorien:

Digitale Güter:

Software: Herunterladbare Software, Anwendungen, mobile Apps und Updates.
Digitale Inhalte: E-Books, Musik, Filme, Spiele, Online-Kurse und andere digitale Medien.
Digitale Bilder und Grafiken: Stockfotos, Illustrationen und Designelemente.
Digitale Dienstleistungen:

Cloud-basierte Dienste: SaaS (Software-as-a-Service), PaaS (Platform-as-a-Service), IaaS (Infrastructure-as-a-Service).
Streamingdienste: Video- und Musik-Streaming-Plattformen (z. B. Netflix, Spotify).
Online-Werbung: Anzeigen, die auf Websites, Social-Media-Plattformen oder in Suchmaschinen geschaltet werden.
Online-Gaming: Online-Multiplayer-Spiele und virtuelle Güter innerhalb dieser Spiele.
Webhosting und Domainregistrierung: Dienste zur Erstellung und Pflege von Websites.
E-Learning-Plattformen: Online-Kurse und Bildungsressourcen.
Online-Marktplätze: Plattformen, die den Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ermöglichen.
Online-Abonnementdienste: Abonnements für den Zugang zu digitalen Inhalten oder Diensten.

Strafen

Die Nichtvorlage einer Umsatzsteuererklärung oder die Angabe falscher Informationen in Oman kann sowohl zu Freiheitsstrafen als auch zu Geldstrafen führen.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Letzter Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Dokumente müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden:

Steuerrechnungen (ausgestellt und empfangen)
Gutschriften und Lastschriften
Import- und Exportdokumentation
Sonstige relevante Dokumente im Zusammenhang mit Transaktionen
Hauptbuch
Kassenbuch
Kontoauszüge
Journalbuchungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuertransaktionen
Kopien der eingereichten Umsatzsteuererklärungen
Nachweis der Zahlung der geschuldeten Umsatzsteuer

Leitfäden: Oman SaaS-MwSt.

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. April 2021 verlangt Oman von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) im Oman, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nichtansässige müssen sich über das E-Services-Portal der omanischen Steuerbehörde (OTA) registrieren. Es muss eine “Responsible Person” (im Oman ansässig) oder ein Steuervertreter ernannt werden, um die Verpflichtungen zu verwalten. Eine Bankbürgschaft (ca. 5 % der erwarteten jährlichen Lieferungen) kann erforderlich sein.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Behörde stellt nach erfolgreicher Registrierung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) aus.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Im Oman gilt für die meisten digitalen Dienstleistungen und SaaS ein Standardsatz von 5%.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 5 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Es gilt für grenzüberschreitende B2B-Verkäufe. Ist der omanische Käufer umsatzsteuerregistriert, verlagert das Reverse-Charge-Verfahren (RCM) die Steuerschuld auf den Käufer. Der ausländische Verkäufer berechnet keine Umsatzsteuer auf der Rechnung.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen 5% Mehrwertsteuer am Verkaufsort erheben. Sie sind dafür verantwortlich, den Standort des Kunden zu ermitteln (über IP-Adresse, Rechnungsadresse oder SIM-Ländercode).

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Wenn der Käufer eine gültige omanische USt-IdNr. angibt, erheben Sie keine Mehrwertsteuer. Der Käufer führt die Selbstveranlagung über das Reverse-Charge-Verfahren durch.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss enthalten sein:

  • „Steuerrechnung“ deutlich ausgewiesen;
  • Name, Adresse und USt-IdNr. des Lieferanten;
  • Fortlaufende Rechnungsnummer;
  • Ausstellungsdatum;
  • Name und Adresse des Kunden;
  • Beschreibung der Dienstleistungen;
  • Gesamtbetrag (exkl. MwSt.);
  • Mehrwertsteuersatz (5 %);
  • Gesamter Mehrwertsteuerbetrag;
  • Gesamtbetrag (inkl. MwSt.).

Schritt: 1 Meldeintervall

Die Steuererklärungen sollten generell vierteljährlich (basierend auf Kalenderquartalen) eingereicht werden.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Steuererklärungen sollten innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht werden (z.B. 30. April für Q1).

Schritt: 3 Einreichung

Steuererklärungen können elektronisch über das OTA-Steuerportal eingereicht werden. Zahlungen müssen in Omanischen Rials (OMR) per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Unterlagen, einschließlich Rechnungen und Geschäftsbücher, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. (15 Jahre für immobilienbezogene Dienstleistungen).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Omans Mehrwertsteuerregistrierung und fiskalische Vertretung kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und fiskalischen Vertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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