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Mehrwertsteuer in den Niederlanden: Ein Leitfaden für SaaS-Unternehmen

Die Niederlande haben das Mehrwertsteuersystem (MwSt.) der EU seit 1969 übernommen und ihren Steuerrahmen an die europäischen Vorschriften angepasst. Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, einschließlich derer, die Software as a Service (SaaS) anbieten, müssen die Mehrwertsteuervorschriften einhalten. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt in den Niederlanden 21 %. Für bestimmte Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen kann jedoch der ermäßigte Satz von 9,0 % gelten. Insbesondere Online-Kurse, E-Learning-Plattformen und Bildungsinhalte können von der Mehrwertsteuer befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

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Niederlande

Die Niederlande führten 1969 das EU-Mehrwertsteuersystem ein, um ihren Steuerrahmen an die europäischen Vorschriften anzugleichen.

Offizieller Link der Regierung: Belastingdienst

21.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

9.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Digitale Bücher und Zeitungen haben einen ermäßigten Steuersatz von 9 %

Steuerbefreite Produktkategorien

Bestimmte Online-Kurse, E-Learning-Plattformen und Bildungsinhalte können von der Steuer befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien in Bezug auf die Bildungseinrichtung oder den Anbieter erfüllen.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um sich zu registrieren, müssen Sie einen Registrierungsantrag ausfüllen. Hier sind die Unternehmensinformationen, die Sie benötigen:

Firmenname und etwaige Handelsnamen des Unternehmens
Vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website
Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners
Nationale Steuernummer (falls zutreffend)
Land, in dem sich Ihr Unternehmen befindet
Internationale Bankkontonummer (IBAN) und BIC
Eine Erklärung, dass Sie nicht in der Europäischen Union umsatzsteuerpflichtig sind
Das Datum, an dem Sie begonnen haben, das Mehrwertsteuersystem zu nutzen
Alle Dokumente und Informationen müssen auf Niederländisch eingereicht werden.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob Sie eine Kopie bei Shopify kaufen oder einen Dienst (z. B. Amazon Prime) nutzen. In Steuerunterlagen werden diese Produkte als „Audio-, Bild- oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet;
Herunterladbare und Streaming-Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3-Datei kaufen oder Musikdienste nutzen;
Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS);
Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Verspätete Einreichung:

In der Regel keine Strafe bei rechtzeitiger Zahlung, auch wenn die Einreichung verspätet erfolgt
Bis zu 3 % Strafe, wenn Ihre vorherige Steuererklärung ebenfalls verspätet oder fehlerhaft war
Höchststrafe von 5.514 €
Verspätete Zahlung:

4 % Zinsen jährlich auf den nicht bezahlten Betrag
Bis zu 3 % Strafe nach Ablauf einer Nachfrist
Höchststrafe von 5.514 €
Verspätete Registrierung:

Keine direkte Strafe, aber es können Strafen für zu niedrige Umsatzsteuerangaben oder -zahlungen aufgrund der verspäteten Registrierung anfallen
Fehler in Ihrer Umsatzsteuererklärung:

Die Strafen können je nach Fehler zwischen 0,5 % und 100 % des Umsatzsteuerbetrags liegen
Wesentlich höhere Strafen bei vorsätzlichen Fehlern oder Betrug
Schlecht geführte Buchhaltung:

Geldstrafen bis zu 4.920 €

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Einen Monat nach Ende des Steuerzeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Freiwillig

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

In den Niederlanden sind Sie verpflichtet, Ihre umsatzsteuerrelevanten Steuerunterlagen 7 Jahre lang aufzubewahren. Dies liegt daran, dass die Steuerbehörden das Recht haben, diese Aufzeichnungen während dieses Zeitrahmens anzufordern und zu prüfen, um die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften zu gewährleisten.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Wesentliche Punkte zur Einreichung, Zahlung und Aufbewahrung von Unterlagen

Um die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften zu gewährleisten, müssen Unternehmen in den Niederlanden bestimmte Einreichungs- und Zahlungsverfahren befolgen. Umsatzsteuererklärungen müssen vierteljährlich eingereicht werden, und die Zahlungsfrist endet einen Monat nach Ablauf des Steuerzeitraums. Es ist von entscheidender Bedeutung, Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 7 Jahren aufzubewahren, da die Steuerbehörden diese Dokumente anfordern und prüfen können, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Die elektronische Rechnungsstellung wird empfohlen, da sie den Rechnungsprozess rationalisieren und eine genaue Umsatzsteuerberichterstattung gewährleisten kann.

Unterstützung mehrerer Währungen

Wichtige Erkenntnisse und bewährte Verfahren

Unternehmen, die SaaS in den Niederlanden anbieten, sollten ihre Umsatzsteuerpflichten sorgfältig prüfen. Es ist dringend ratsam, sich von Steuerberatern beraten zu lassen, um die korrekte Einhaltung der komplexen Umsatzsteuervorschriften zu gewährleisten. Auch das Verständnis der Regeln für den Kundenstandort und deren Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht ist von entscheidender Bedeutung. Indem sie diese Richtlinien befolgen und professionellen Rat einholen, können Unternehmen die Feinheiten der SaaS-Umsatzsteuer in den Niederlanden meistern und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.

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