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Mehrwertsteuer auf SaaS in Portugal: Eine Aufschlüsselung

Portugal wendet das Mehrwertsteuersystem (MwSt.) der EU an, das vorschreibt, dass SaaS (Software-as-a-Service) und andere digitale Dienstleistungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 23 % belegt werden. Dieses Steuersystem, das 1986 eingeführt wurde, spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Einnahmenerhebung und der Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten. Bestimmte Kategorien von Bildungsdienstleistungen können jedoch von der Mehrwertsteuer befreit sein, sofern sie bestimmte Kriterien in Bezug auf die Bildungseinrichtung oder den Bildungsanbieter erfüllen.

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Portugal

Portugal führte das EU-Mehrwertsteuersystem 1986 ein, um die Einnahmenerhebung zu verbessern und die Einhaltung der Vorschriften zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Autoridade Tributária e Aduaneira

23.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

6.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books haben in Portugal einen niedrigeren Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Bildungsdienstleistungen: Einige Online-Kurse, E-Learning-Plattformen und Bildungsinhalte können möglicherweise befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien in Bezug auf die Bildungseinrichtung oder den Anbieter erfüllen.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Unternehmen mit Sitz außerhalb Portugals, die dort steuerpflichtige digitale Dienstleistungen erbringen, müssen sich möglicherweise bei der portugiesischen Steuerbehörde (AT) für die Mehrwertsteuer registrieren. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern müssen einen Steuervertreter in Portugal haben, der diese Registrierung übernimmt.

Alternativ können sie das Mini-One-Stop-Shop (MOSS)-System nutzen. MOSS vereinfacht die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen, die Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronische Dienstleistungen für EU-Verbraucher erbringen, in denen sie keine Niederlassung haben. Wenn ein Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat und in keinem Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registriert ist, kann er Portugal als seinen MOSS-Identifikationsstaat wählen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Medien und Unterhaltung:
E-Books, Filme, Musik, Bilder (unabhängig davon, ob sie gekauft oder gestreamt werden)
Cloud-basierte Software und Dienste:
SaaS, PaaS und IaaS
Webbezogene Dienstleistungen:
Websites, Hosting und Internetanbieter
Online-Marketing:
Online-Werbung und Affiliate-Marketing

Strafen

In Portugal können bei verspäteter oder nicht erfolgter Abgabe der Umsatzsteuererklärung Strafen zwischen 300 € und 3.750 € verhängt werden.

Darüber hinaus kann bei verspäteter oder unterlassener Zahlung der fälligen Umsatzsteuer eine Geldstrafe von bis zu 30 % bis 100 % des nicht gezahlten Steuerbetrags verhängt werden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich/vierteljährlich

Abgabetermin

Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum.

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Dokumente müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden:

Hier sind einige der wichtigsten Steuerdokumente, die Sie aufbewahren sollten:

Rechnungen: Sowohl von Ihnen ausgestellte Verkaufsrechnungen als auch von Ihnen erhaltene Eingangsrechnungen.
Buchhaltungsunterlagen: Hauptbuch, Nebenbücher, Kassenbücher, Kontoauszüge usw.
Steuererklärungen: Kopien der eingereichten Steuererklärungen und Zahlungsnachweise.
Import-/Exportdokumente: Zollerklärungen, Versanddokumente etc.
Verträge und Vereinbarungen: Alle Verträge oder Vereinbarungen, die steuerliche Auswirkungen haben.
Korrespondenz: Jegliche Korrespondenz mit den Steuerbehörden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Wichtige Fristen und Aufbewahrungspflichten

Unternehmen, die in Portugal tätig sind, müssen spezifische Compliance-Anforderungen in Bezug auf die Umsatzsteuer für SaaS-Leistungen erfüllen. Sie sind verpflichtet, je nach den individuellen Umständen des Unternehmens monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen einzureichen. Die Zahlungsfrist ist der 20. Tag des zweiten Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist es unerlässlich, genaue Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Zu diesen Aufzeichnungen gehören Verkaufs- und Einkaufsrechnungen, Buchhaltungsdaten, Steuererklärungen, Import-/Exportdokumente, Verträge und relevante Korrespondenz mit den Steuerbehörden. Darüber hinaus wird die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung dringend empfohlen, um den Prozess der Umsatzsteuer-Compliance zu optimieren.

Unterstützung mehrerer Währungen

Umsatzsteuer für SaaS in Portugal meistern

Um eine effiziente und korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer für SaaS in Portugal zu gewährleisten, ist die Beratung durch erfahrene Steuerexperten unerlässlich. Sie können wertvolle Einblicke und Unterstützung bei der Bewältigung der komplexen Umsatzsteuerregelungen bieten. Darüber hinaus können die Nutzung von Automatisierungstools und die Straffung von Prozessen die Effizienz erheblich steigern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Denken Sie daran, dass die korrekte und rechtzeitige Erfüllung der Umsatzsteuerpflichten entscheidend ist, um einen guten Ruf bei den Steuerbehörden zu wahren und potenzielle Strafen zu vermeiden.

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